Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 2 (3.1.1853)
- Date
- 1853-01-03
- Page
- Seite 19 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225822-3225825--12861-3299111- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
19 man eine Familie mir vielen Kindern sehen, hingegen wol eine kinderlose Ehe nach der andern. Läge den Rabbi's von Jerusalem nur ein Wenig an der Vermehrung und Erstarkung deS jüdischen Volkes, sie müßten einem beinahe sündhaften Uebelstande wehren, sie würden nothwendig auf den weisen Gedanken geleitet, die frühe Verehelichung einigermaßen zu beschränken. Die Tollheit, womit die Juden das Geschäft der Fortpflanzung betreiben, schadet ihnen weit mehr *) als eine Londoner-Juden-Mission, welche höchst selten ein Schäflein, meist ein verirrtes, entführt, ja mehr als hundert Londoner-Mrssionen; denn in Folge der Sinnlichkeir, der Unwissenheit, der Verstocktheit fallen die Opfer Hundertweise. Gegen jene Kleinigkeiten nun schäumt das ganze Pfaffenthum, wülhct der Aerger, donnert der Bannfluch, und gegen diesen Ungeheuern Schaden Israels regt sich Niemand; zur Vertreibung einer Warze rufen die Juden einen Arzt auS Paris, und den grauen oder schwarzen Staar überlassen sie der heilenden Güte der Natur. Ich gebe übrigens zu, daß dies nicht die einzige Ursache ist, warumdie Vermehrung der jüdischen Bevölkerung in gar keinem Verhaltniß zur Einwanderung steht. Armuth und Elend, namentlich Mangel an gutem Wasser und an Nahrung, wenigstens an einer kräftigen, Mangel an Holzkohlen und einer solidern Kleidung zu gehöriger Erwarmung des Leibes über die Regenzeit üben wol auch einen entschieden nachtheiligen Einfluß auf die Vermehrung auS. Die Pest wird auch schon manchmal bedeutend aufgeräumt haben. Je größer der Zudrang der Einwanderer ist, desto dichter und ungesunder wird das Zusammenwohnen in dem für die Juden bestimmten Viertel, oder in den für sie bestimmten Häusern. * 2) Im Jahre 1846 wohnten in Jerusalem, nach damals frisch erhaltenen Angaben, neben 6160 Mohammedanern und 3558 Christen: Sephardim 6060, Aschkenazim 1500, Karaiten 15, also 7515 Juden. Im Jahre 1839 waren von 820 Aschkenazim 520 bis *) Wir bemerken, daß l)r. To b ler praktischer Arzt ist. R e d a 11. 2) Wir haben diese Ansichten des ßr. T. wörtlich wiedergegeben, nicht mit der Hoffnung, daß dem Uebel abgeholfen werde, sondern zur Wohlbeachtung der jüdischen Meetings in London, welche jetzt dort zur Vermehrung der jüdischen Einwanderung in Palästina gehalten «erden. Redakt. 540 Russen, 250 Polen und 30 Deutsche. Um'S Jahr 1830 fand man noch beinah keine deutsche Familie, 1845 dagegen schon 12. Zu bemerken ist, daß im 15ten und 16ten Jahrhundert die Juden von den Christen an Menge übertroffen worden, während in neuerer Zeit bis auf daS Jahr 1848 die Letzteren als schwächer in der Zahl angenommen werden, so daß der Zuwachs der jüdischen Bevölkerung ungleich raschere Fortschritte gemacht hätte, alS derjenige der christlichen. Eine neue Einrichtung im türkischen VerwaltungSwesen ist die 1850 im Paschalik Jerusalem erfolgte Einsetzung des el-Medschlis d. h. eines Landes- und Sladtrathes. Sie besteht aus 8 Mitgliedern; davon 4 Mohammedaner, 3 Christen, 1 Jude, welcher Letztere durch Uebereinkunfr der Gemeindevorsteher mit dem Chacham-Bascha (dem Oberrabbiner) gewählt. Die Juden find jetzt durch einen sprachkundigen und gewandten, aber von den Moslemim sehr gedrückten Mann repräsentirt. Von Wirksamkeit ist bis jetzt keine Rede, da die Bestechlichkeit, Abhängigkeit und Feigheit allgemein sind. Neben den ordentlichen moslemischen und den konsularen Gerichten haben die Juden und Christen für sich noch ihre besonderen Gerichte. Die Letzteren eine Arr Schiedsgericht. Unter den Juden bilden hingegen die Rabbi ein Gericht. Die Oberrabbiner biktiren sogar Leibesstrafen. Wird Jemand vom jüdischen Gerichte zur Gefängniß- oder Leibesstrafe verurrheilt, so erhält die LandeSobrigkeit hiervon Anzeige, und dieselbe vollziehe dann, heißt es, unverzüglich die ausgesprochene Strafe, ohne die Angelegenheit im Mindesten mehr zu untersuchen. Der jüdische Richter verrichtet fein Amt unentgeldlich, und es haben dieParteien keine GerichtSgebühren zu zahlen. — Voraus die Juden beklagen sich, daß es bei den gesetzlichen Steuern nicht sein Verbleiben habe, sondern daß auch Geschenke verlangt werden, die bei ihnen jährlich sich auf etwa 60,000 Piaster für die sogenannten Effendi (Herren der Stadt) belaufen mögen. (Fortsetzung folgt.)