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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-01-01 · Heft 1 (1.1.1853) · p. Seite 6

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 1 (1.1.1853)
Date
1853-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 gelegt worden, ist daS christliche Bekenntniß ausdrücklich als Bedingung der Zulassung zu KommunalLmtern ausgesprochen. Allerdings wohnt der bei Weitem größere Theil der Juden in den Städten — aber ist hiermit ihnen nicht ein neues Motiv gegeben, vom Lande und Landbau fern zu bleiben, also gerate von dem, wozu man sie immer am Lautesten getrieben hat? Aber,nein! es liegt etwas ganz Anderes dahinter. Man hat es auf die Juden abgesehen, welche ländliche Besitzungen erwerben, und die man so von allen Ehrenrechten, welche diese gewähren, ausschließen will. Der Bauern- und Junkerstand sollen unberührt bleiben! Wir haben kaum Hoffnung, daß die Kammern diesen Antrag verwerfen werden, gerade weil er scheinbar von geringerer Wucht für die Juden zu sein scheint, und den allgemeinen Gesichtspunkt nur Wenige fefrhalten. — Der Dr. Jacobson, der neulichst in der Abendstunde vor den Wahlen mit so vielem Eklat zum Deutsch-Katholizismus übergegangen, hat seine Religion schon wieder gewechselt, indem er nach den Wahlen zur „freien Gemeinde" in Magdeburg übergetreten. Jüngst will man ihn öfter im Hotel der türkischen Gesandtschaft gesehen haben. Brilon, 14. Dezember. (Privatmitth.) Vom Obervorsteheramte der jüdischen Gemeinden des HerzogthumS und der Grafschaft Wirgenstein ist ein allgemeiner Trauergottesdienst in allen Synagogen zum Andenken deS fel. Herrn Landrabbinen Friedländer auf den 25. b. angeordnet. Krefeld, 15. Dezember. (Privatmitth.) Unter dem Titel „Chebra Schebet Jehuda" ist hier auf Veranlassung des Herrn Oberrabbinen Bodenheimer ein Verein errichtet worden, der den zwiefachen Zweck hat, daß der Herr Oberrabbiner sabbatlich einen Vortrag zur Weckung des religiösen Sinnes und zur Förderung gründlicher Kenntnisse in der jüdischen Literatur hält, und daß Kinder unbemittelter Eltern hiesiger Gemeinde zu Lehrern, Handwerkern oder Landwirlhen herangebildet werden. Jedes Vereinsmirglied har wöchentlich sechs Pfennige zu zahlen. Jünglinge, welche sich dem Lehrfache, dem Handwerke oder der Landwirthschaft widmen wollen und zu diesem Behufe den Verein in Anspruch nehmen, müssen zuvor Nachweisen, daß sie den vollständigen Elementar- und Religionsunterricht genossen, und haben hierüber, so wie über 'ihr religiös-moralisches Betragen, glaubwürdige Zeugnisse beizubringen. Der Bewerber muß von drei volljährigen Vereinsmitgliedern der Verwaltungsbehörde, und zwar in einer schriftlichen Eingabe, vorgeschlagen und als der Unterstützung würdig empfohlen werden. Eltern oder Vormünder verpsttchten sich für ihn, daß er daS einmal ergriffene Fach mindestens während einer Dauer von sechs Jahren nicht wieder aufgebe, so daß sie im Kontraventionsfalle solidarisch verbunden seien, die für denselben bereits verausgabten Gelder unverzüglich zurückzuerstatlen. Italien. Turin, 9. Dezember. Das neue Ehezivilgesetz für Sardmien enthält den Art. 25. „Die einem christlichen Kultus angehörigen Personen dürfen sich nur mir Christen verheirathen." Nordamerika. NewrAork, im Dezember. (Privatmitth.) Seit dem Mai 0. I. hat sich hier eine Hebrew young men’s literary association gebildet, deren wesentlicher Zweck ist, die Förderung seiner Mitglieder in der Rede, Schrift und öffentlichen Diskussion und der allgemeinen Aufklärung, zu welchem Zwecke jeden Donnerstag Abend eine Versammlung und alle Vierteljahre ein Meeting gehalten wrrd. Dte Zahl der Mitglreder ist sehr zahlreich geworden. Auf dem letzten Meeting wurde Herr 1>r. Philippson in Magdeburg einstimmig zum „Ehrenmitglieve" erwählt. Palästina. Jerusalem. (Fortsetzung der Auszüge aus vr. Titus Todlers „Denkblänern aus Jerusalem.") Bei der jüdischen Bevölkerung unterscheidet man zwei Kongregationen, die spanische (Sephardim) und deutsche (Aschkenazim). Zu den spanischen Juden, die darum so genannt werden, weil sie sprachlich durch Vas spanische Idiom mit einander verbunden sind, gehören auch die Juden aus Portugal, Fez, Marokko, Algerien, Tunis, Egypten, Syrien, Griechenland, der Türkei, Persien; die deutschen Juden sind, mit Ausnahme der Spanier und Portugiesen, eigentlich die fränkischen, hauptsächlich aber aus Rußland, Polen, Galizien, Ungarn, Deutschland und Holland. Die

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