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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-01-01 · Heft 1 (1.1.1853) · p. Seite 5

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 1 (1.1.1853)
Date
1853-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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s fasser als Lügner dargestellt und derb gegeißelt wurde. Hiermit war Fr. nicht zufrieden, sondern leitete gegen den Verfasser der Erwiderung eine Untersuchung ein, die aber den glücklichen Erfolg hatte, daß Letzterer gänzlich freigesprochen wurde. Wie gewöhnlich, so war auch -diesmal der Judenfeind ein auf den Hund gekommener Krämer. Welches Subjekt er war, zeigte sich bald. Dem Bankerotte nahe, suchte er sich vor wenigen Monaten, mit einiger Baarschaft versehen, nach Amerika zu flüchten, wurde aber, durch Steckbriefe verfolgt, in Leipzig aufgefangen und in daS Gefängniß nach Hildburghausen geliefert. Sein | Schicksal ist noch nicht entschieden, dürfte aber eben kein freundliches fein, indem über sein Vermögen der Konkurs eröffnet und mehrere Jahre Zuchthausstrafe seiner harren. DaS Schlimmste und für unsere Stellung sehr bezeichnend ist aber, daß das h. Staatsministerium, Abtheilung des Innern, von dieser in der Dorfzeitung gegen die Juden erhobenen Anklage, ohne die Erwiderung zu beachten, Umgang genommen und an die Gemeinden des Amtsbezirks folgendes Reskript erlassen hat. ES lautet: „Bezüglich auf die in No. 32 der Dorszeitung enthaltenen Rüge, daß auch im hiesigen Lande die Juden am Sonntage vor und unter.der Kirche in die Häuser liefen, um angeblich Gelder einzukasfiren und auch während der Kirche in den Niederlagen der Juden Geschäfte abgeschlossen werden, wird dem herz. VerwaltungSamt zur Pflicht gemacht, den Handelsbetrieb, insbesondere den Hausirhandel der Juden in der gedachten Beziehung streng zu überwachen, die Betheiligten speziell gehörig zu verwarnen und demgemäß die Feldjäger sofort mit Instruktion zu versehen, künftig bei der Abgabe von Handelspatenten stets ausdrücklich zur Bedingung zu machen, daß das Haufiren am Sonntage, so wie der Geschäftsbetrieb i überhaupt unter der Kirche, vorbehältlich der gesetzlichen Bestrafung, unnachfichrlich mit Einziehung der Handelskonzession geahndet werden solle, auch in Erwägung zu ziehen, ob gegen die Handelsjuden, welche sich dergleichen Unfug zu Schulden kommen lassen, schon jetzt mit Entziehung der Hanvelserlaubniß vorgeschritten werden könne, und nach Befinden das Erforderliche alsbald zu verfügen." & Herz. Staatsministerium, Abtheilung deS Innern. Wir wollen uns in keiner Weife über diesen Erlaß aussprechen, sondern nur bemerken, daß schwerlich Fälle vorliegen dürften, wo Juden unserS Landes sich Derartiges hätten zu Schulden kommen lassen. Von dem Verwaltungsamte wurden die Handeltreibenden aufgefordert, ein Protokoll zu unterzeichnen, daß ihnen dieser Erlaß mitgetheilt worden. Einer Gemeinde, die die Unterschrift verweigerte, wurden die Handelspatente nicht eher prolongirt, bis die Unterzeichnung erfolgte. Ob die zur Verbesserung unserer politischen Verhältnisse von den Gemeinden vorbereiteten Schritte einen günstigen Erfolg haben werden, steht sehr zu bezweifeln; im glücklichen Falle bekommen wir ein neues Judengesetz. Auf unserm religiösen Gebiete ist seit deS seligen Hofmanns Tod WindeSstille eingetreten. DaS jetzige Landrabbinat, das leider schon einige sehr skandalöse Angriffe in der Dorfzeitung und im Plauderstübchen zu bestehen hatte, hat zwar bei seiner Rundreise im vorigen Jahre die Einführung deS dreijährigen Zyklus mit den Gemeinden besprochen, und sämmtliche Gemeinden, mit Ausnahme einer einzigen, sind mit dieser zeitgemäßen Verbesserung völlig einverstanden, dessenungeachtet hat man biS jetzt vergeblich auf die Einführung gehofft. Woran dies liegt, weiß Niemand. — Die Trauergebräuche find modifizirt worden. Bei der Trauer um die Eltern soll eS ganz beim Alten bleiben, während bei den übrigen Verwandten das Sitzen auf der Erde und daS Stehenlassen des Bartes auf 3 Tage reduzirt worden ist. Die Inkonsequenz, mit welcher hier verfahren worden, dürfte gerade dieser Reform den Eingang in den Gemeinden erschweren. Preaßeu. Berlin, 20. Dezember. (Privatmitth.) So ist denn die erste Maßnahme gegen den vierten Artikel der Verfassung vom Ministerium, also gegen die bürgerliche Gleichstellung der Juden den Kammern vorgelegt. Es ist damit der Anfang gemacht, nicht bloS auf administrativem Wege, wie in der juristischen Karriere, sondern auch auf legislatorischem Wege die Gleichstellung zu beschränken, und freilich! muß man sich gestehen, daß mit dem Anfang, d. h. mit der ersten Ausnahme daS ganze Prinzip über den Haufen geworfen ist. In allen Entwürfen zu ländlichen Gemeindeorvnungen, welche den Kammern vor-

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