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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-01-01 · Heft 1 (1.1.1853) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 1 (1.1.1853)
Date
1853-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 allgemeinen Zweckes gewidmet. Wegiührung auS dem Vaterlande, Verbannung, Gefangenschaft, Konfiskation, Tortur in erfindungsreichstem und Niedermetzelung in größtem Maßstabe, ein seltsames System erniedrigender Behandlung und entehrender Gesetze, die jedem andern Volke das Herz gebrochen haben würden, find vergebens angewendet worden. Nach all dieser Verheerung find die Juden gegenwärtig wahrscheinlich zahlreicher, als während der Regierung des weisen Salomo, fie finden fich in allen Ländern und-leben in den meisten in glücklichen Verhältnissen. Dies Alles beweist, daß es ein vergebliches Unternehmen ist, dem unerbittlichen Gesetze der Natur trotzen zu wollen, welches bestimmt hat, daß ein höheres Geschlecht nie von einem untergeordneten vernichtet oder absorbirt werden soll." (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 14. Dezember. Jetzt schreibt selbst die Fr. Post-Ztg.: Dem Vernehmen nach würde vom Senat in einer der nächsten Sitzungen der gesetzgebenden Versammlung ein Antrag auf theilweise Zurückgabe der den Israeliten entzogenen politischen Rechte vorgelegt werden. Vom Senat sollen die Juden ausgeschlossen bleiben und in der gesetzgebenden Versammlung nur als Korporation vertreten sein. Berndurg, 17. Dezember. Durch Verordnung wird die Bestimmung des §. 22 der Verfassung vom 28. Februar 1850, wonach die Eidesformel eine für alle Konfesfionen gleichmäßige sein und auf dem Wege der Gesetzgebung bestimmt werden soll, aufgehoben und an ihrer Stelle verfügt, daß die für die christlichen Konfessionen und andererseits für die Iud en bestimmten Eidesformeln bestehen bleiben, und für die „außer der christlichen Kirche stehenden sogenannten freien Gemeinden" folgende Formel eingeführt wird: „Ich schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß rc. — so wahr mir Gott helfe!" Die bestehenden Gesetze «egen verweigerter Eidesleistung und Meineid gelten auch für den freigemeindlichen Eid. Dtagdebrrrg, 19. Dezember. (Privatmitch.) Auch der „großherzogl. badische Oberrath der Israeliten" hat uns zu unsrer dankbarsten Freude zu erkennen gegeben, daß er den bemittelten Gemeinden des Landes die Anschaffung unserS Bibelwerkes empfehlen werde. In dem deSfallfigen, vom Herrn Ministerialkommissär Schmitt Unterzeichneten Schreiben drückt fich der Oberrath folgendermaßen auS: „Mit großem Interesse sind wir bis jetzt dem Erscheinen der von Ihnen besorgten, in mannigfachen Beziehungen ausgezeichneten Ausgabe des Bibelwerkes gefolgt. Insbesondere haben wir mit Wohlgefallen die in gedrängter Kürze zusammengefaßten, passend gewählten Erläuterungen der älteren und neueren Kommentatoren in demselben bemerkt. Gerne würden wir daher das genannte Werk in den Händen unserer Lehrer und Schüler befindlich sehen. — Mit Vergnügen werden wir bei denjenigen Gemeinden, welchen größere Mittel zu Gebote stehen, die Anschaffung dieses wahrhaft trefflichen Werkes angelegentlichst empfehlen." Meiningen, im Dezember. (Privatmitch.) Während der Rückgang der Emanzipation in den meisten deutschen Staaten das Herz eines jeden Israeliten mit Wehmuth erfüllt, haben wir daS traurige Glück, nicht viel — fast Nichts — verlieren zu können, weil wir eben noch Nichts gehabt haben. Mag immerhin in den Grundrechten daS Prinzip der Gleichberechtigung ausgesprochen gewesen sein, unsere mittelalterliche Stellung blieb dieselbe. Dessenungeachtet ist unser jetziger Zustand noch weit trostloser, denn nach der Aufhebung der Grundrechte ist, da vor 1848 fast gar Nichts für die Verbesserung unserer politischen Verhälmiffe geschehen, der Willkür Thür und Thor geöffnet. Als ein Pröbchen unserS Zustandes diene Folgendes. Ein christlicher Kaufmann, Fr. in Th., der in seinem Geschäfte durch jüdische Konkurrenz fich beengt fühlte und der das Mißlingen eines HeirathSprojekteS einem Juden zuschreiben zu müssen glaubte, suchte fich zu rächen und beschuldigte in der Hildburghäuser Dorfzeitung, jener würdigen Schwester der berliner Kreuzzeitung, die Juden in Th., daß sie am Sonntage Handel trieben und Christen hierzu verleiteten. Der Schmähartikel fand eine gebührende Erwiderung, in welcher der ziemlich allgemein bekannt gewordene Ver-

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