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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-12-02 · Heft 105 (2.12.1837) · p. Seite 418

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 105 (2.12.1837)
Date
1837-12-02
Page
Seite 418 (sequence 2)
Language
German
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418 schulen und sonstige öffentliche .Unterrichtsanstalten besuchen. Wir wissen ja, daß, wo dieses der Fall ist, diese Zugend durch Talent und Fleiß sich auszeichnet, und es ist keine vernünftige Ursache vorhanden, das veraltete Jsolirungssystem immer noch auftecht zu erhaltm. Da, wo besonderer Verhältnisse wegen ausschließliche israelitische Schulen bestehen oder errichtet werden sollen, ist es dem Rechte und der Billigkeit gewiß angemessen, daß auch aus der Staatskasse Zuschüsse zu diesen Schulen geleistet werden, um so mehr, als auch die Juden durch ihre Steuern für die christlichen Schulen beitragen, ja selbst zu den bedeutenden Kosten des christlichen Cultus, währmd sie ihren eigenen Cultus bekanntlich auf eigene Kosten erhalten müssen. So z. B. wissen wir, daß der hiesige israelitische Culws, so einfach und würdevoll, als man nur einen Cultus finden kann, den wenigm hiesigen israelitischen Familien jährlich 6 dis 7000 fl. kostet; daher ist es auch um so billiger, ihre Schulen aus der Staatskasse zu unterstützen.« »Ich zweifle nicht, daß diese hohe Kammer bereitwillig der Fassung der Kammer der Reichsrathe zu Gunsten der Jsraelirm beitreten werde. Ich denke auch nicht, daß eine frühere ministerielle Aeußerung, die dahin ging, daß bei der ganzen Judenschaft in Baiern keine jährlichen 3000 fl. zusammenzubringen gewesen seien, um eine oberkirchliche Behörde der Israeliten zu errichtm, eine Störung bei ihrer Zustimmung veranlassen werde.« »Um aber dessen desto sicherer zu sein, erlaube ich mir einige ganz kurze Bemerkungen auf jme ftühcre Aeußerung. Ich bedauere dabei die Abwesenheit, des Herrn Ministers des Innern, von welchem diese Aeußerung ausging, weil ich annehmen zu dürfen glaube, daß seine Gegenwart heute zur Lösung irgend eines Mißverständnisses, was jmer Äußerung zum Grunde liegen muß, beitragen würde. Kurz nach jener Sitzung, wo diese Äußerung fiel, kämm von allm Seiten mündlich, und schriftlich Remonstrationen von Jsraelitm gegen jene Äußerung mir zu. Man wandte sich wahrscheinlich deshalb an mich, weil ich durch den damals gestellten Antrag auf wiederholte Bitte um Revision der die jüdischen Glaubensgmossm betreffenden Gesetze zu dieser Äußerung Anlaß gegeben habe.« »Diese Remonstrationm kämm von allgemein geachtetm Jsraelitm; sie kamen gleichzeitig nicht blos von mehrm der achtbarsten Israeliten der Hauptstadt, sondern auch von sehr geachtetm Männern dieser Glaubensgmossenschäst aus Würzburg, Sulzbach und andem Orten des Reiches. Sie fehm hier, meine Herren, einen ganzen Pack solcher Briefe und Remonstrationen. Alle diese Remonstrationm gehm unanimiter dahin, daß durchaus nicht der Geldpunkt das Hindemiß der Errichtung einer kirchlichm Oberbehörde für sie war, sondem daß vielmehr einzig und allein die Verschiedenheit der Ansichten unter ihnm über die Att und Weise der Errichtung dieser Behörde, und besonders über die Competmz derselben der Grund-war, weshalb bis jetzt ihre Einrichtung noch nicht zu Stande gekommm ist. Dieses beweisen auch die verschiedmen Verhandlungen dev Synodm, welche im Jahre 1836 und zwar auf Kosten der Israeliten in mehrerm Kreishauptstädren gehalten wurden, bei dmm sich überall zahlreiche Mitglieder einfanden, und welche Synodm allein dm Israeliten circa. 30,000 fl. kosteten; der freiwillige Aufwand dieser bedmtmdm Kosten, die hierdurch bethätigte Bereitwilligkeit der Jsraelitm, kein Opfer zu scheuen, um zu jedem auf Verbesserung ihres Zustandes abzielmden Schritte mitzuwirken, gebm wohl dm besten Beweis, daß es doch wohl an jmm wenigm 3000 fl. nicht fehlen wird und kann, sobald man einmal über die Hauptsache einig sein wird. Es wurdm bei jmen Synodalverhandlungm unter andern folgende Fragen vorgelegt, und darüber umständlich debattitt. 1) Soll eine oberste israelitische Kirchmbchörde für das Königreich bestehen? 2) Wie und wann soll diese Behörde zusammengesetzt werden? 3) ' Welche Competmz soll sie haben a) in Ansehung der Glaubmssachen und des Cultus; b) in Ansehung der Disciplin; o) in Ansehung des Kirchenvermögens? 4) Wo soll der Sitz dieser Behörde sein? ö) Welche Emolumente follm ihre Mitglieder gmkeßm, und 'wie sollen diese aufgebracht werdm? 6) Soll eine oberste Kirchmbchörde für -dm .... Kreis bestehen, und wie sind in Ansehung derselben die unter No. 2. u. 5. bezeichnetm Punkte zu reguliren. — Sie begreifen nicht, meine Herren, welche Schwierigkeitm, welche Besorgnisse, welche Meinungsverschiedenheiten bei Prüfung und Beantwortung besonders der 2ten und 3tm obiger Fragen eintteten mußten, und wirklich eknttaten, und daß, so lange diese Hindemisse nicht beseitigt sind, so lange keine Vereinigung so vieler Köpfe und Meinungm über jme schwierigen und folgereichen Punkte erzielt ist, der untergeordnete Geldpunkt im Hintergründe bleibt, daß aber nach jener erhielten Vereinigung kein Punkt leichter und schneller erledigt sein wird, als ebm dieser Geldpunkt.« »Ich glaube diese kurzen Bemerkungen machm zu müssm im Interesse der Wahrheit, und um jede ettvaige nachcheilige Einwirkung jener ftüherm ministeriellm Äußerung auf die heutige Abstimmung über den 7. Anttag zu befeitigm.« — Das sind die Worte des geehrtm Redners, dem wir jetzt, am Ende der ständischen Verhandlungen, im Namen unserer baierschm Glaubmsgmossen unsem herzlichen Dank Nachrufen. Ja, Dank, heißer Dank Dir, Du edler Mmschmfteund, für Deine redlichm Bemühungen, für Deinen gutm Willen. Du verschmähest sie nicht, die heiligm Gefühle der Liebe und der Hochachtung, die wir für Dich hegen; ein Mann, der ein : unterdrücktes Volk zu vertheidigm und sich seiner anzunehmm nicht verschmähet, der verachtet auch seine heiligm Gesinnungm nicht, die Andere mit dem Stempel des Eigmnutzes verunglimpfm. In dem Gefühle des Rechts und der Wahrheit findest Du den schönsten Lohn für Deine edlm Bestrebungm, und uns soll das Bewußtsein, daß unser Ringm nach bürgerlicher Veredlung doch nicht allseitig mißkannt wird, auf der einmal bettetenm Bahn muthig ausharrm lassm, bis jmer Tag anbrechen wird, der uns in dm Tempel bürgerlicher Freiheit und Gleichheit einführm, und auch Dir den Lorbeer der Menschmliebe um die Stirne windm wird! — — In Fürth ist der königl. Regierungsrath Förster, der der Kreissynode in Ansbach präsidirte, als Regierungs-

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