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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-11-23 · Heft 101 (23.11.1837) · p. Seite 403

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 101 (23.11.1837)
Date
1837-11-23
Page
Seite 403 (sequence 3)
Language
German
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Politische Lonrrole. Ueber den Verein zur VerbesserruM^der bürgerlichen Verhältnisse WM der Fud e« in Baden und dessen Wirksamkeit. (Schluß.) II. Vom Jahre 1837. Hohe Zweite Äammer der Ständeversammlung! Das Recht, um dessen Anerkennung wir auf den drei letzten Landtagen gebeten haben, ist von so hoher Bedeutsamkeit, daß wir uns eher durch das Aufgebcn unserer Bestrebungen dem Vorwurfe der Gleichgiltigkeit gegen die heiligsten Rechte des Bürgers aussetzcn würden, als daß unsere Beharrlichkeit einer Entschuldigung bedürfte, wenn wir auch auf diesem Landtage, den hohen Vertretern unseres Landes die Bitte um bürgerliche und politische Gleichstellung mit unfern christlichen Mitbürgern vorlegen. - Der Wunsch ist kein solcher, der, einmal empfunden, wieder unterdrückt, oder entgegen wirkenden Kräften preis gegeben werden könnte;' er ist Eines mit dem erhebenden Selbstgefühle, das ihn erzeugt hat; er ist geweckt durch den Geist der constitutionellen Verfassung, und deswegen kann eine Versammlung, welche die schönste Blüthe dieses Geistes ist, diesem Bestreben nicht gleichgiltig, nicht feindlich sein. Hatten die Ergebnisse der Verhandlungen der frühem Landtage uns abhalten sollen? Gewiß nicht! Weit entfemt unsere Hoffnungen niederzuschlagen, beurkunden sie vielmehr ein stets ermuthigendes Fortschreitend in der Anerkennung unserer Ansprüche; und stehtauch der Beschluß der hohm Kammer im Jahre 1835 noch auf demselben Punkte, wie im Jahre 1831, wie verschieden sind die Bilder, welche die Vcrhandlungen beider Landtage darbieten! Ja! dieser günstige Fortschritt in der Behandlung und Würdigung unserer Sache gicbr uns die Bürgschaft für einen vollständigeren und erfreulicheren Sieg, als wenn wir denselben in einem heftigeren Widerstreit der Ansichten unter dem Fortwalten attgegenstehender Gesinnungen damals schon errungen Blicken wir auf die Verhandlungen der beiden letzten Landtage, so ist cs nicht hie Frage, ob dem Juden des Großherzogthums gleichwie den Bckennern der christlichen Confessionen Anrheil an allen staats-bürgerlichen und politischen Wechten zu gewahren sei, sondern vielmehr nur die Frage, auf welche Weise, und unter welchen Voraussetzungen diese Gewährung zu ertheilen sei, deren Beantwortung dm glücklichm Fottgang unserer Sache gehemmt hat. Hohe Versammlung! wenn wir heute wiederholt die Bitte, um die jedem Menschen und Bürger so werthvollen Rechte der Berachung und Entscheidung übergeben, so bittm wir vor Allem derselben diejenige Aufmerksamkeit und Sorge schenken zu wollm, welche diese Rechte, in dm Augm derer, die sich ihrer erfteum, gewiß verdienen. Wir bittm. Eine hohe Kammer wolle die Berachung unserer Sache nicht durch die Grundlage, welche sie durch die bisherigen Beschlüsse erhalte» hat, binden, sondern von Neuem die Frage in ihrem ganzen Umfange und in ihrer hohen Wichtigkeit, die sie für uns hat, prüfen; und es wird hieraus die Ueberzeugung evwachftn, daß nach Bürgschaften der Verträglichkeit unseres religiösin Glaubens mit den Grundgesetzen des Staates wohl damals, als es sich um unsere Aufnahme in denselben, als cs sich um die Ertheilung fast aller staatsbürgerlicher und der meistm und wichtigstm politischen Rechte, wie des activen Wahlrechtes handelte, nicht aber jetzt, wo nur die consequcnre Vervollkommnung unseres langst gesicherten Zustandes eincrete» soll, geftagt werden konnte. Wenn damals bei dem crstm und wichtigstm Schritte diese Vorfrage durch die Erfahrungen von Jahrhundertm als gelöst erachtet wurde, wie sollte sie jetzt, da nur die durch jrnm Schritt gebotene Aufhebung ein» zelner Ausnahmen in Frage steht, noch erforderlich oder auch nur von Einfluß sein können? Eine hohe Kammer wird sich überzeugen, daß jene Bürgschastm und Antwortm auf die Fragm, von welchm nach den bisherigm Beschlüssm unsere Gleichstellung abhängig gemacht wird, längst kräftiger und mrschiedener, als es auf andere Weise geschehm könnte, gegeben sind durch die That, durch dm rechtlichen Zustand, in welchem wir, ohne mit den Aufforderungen und Grundgesetzen des Staates in Widerspruch gekommen zu sein,— Dank dem unvergeßlichen Karl Friederich, und dem erlauchtm Urheber der Verfassungs-Urkunde — uns befinden, durch die treue Erfüllung aller staats-bürgerlicher Pflichten, durck^ den sehnlichsten Wunsch selbst endlich, in dm vollen Besitz der jedem Badner theuern Rechte zu gelangen. In gleicher Ueberzeugung wurdm unsere Glaubmsgmossm seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts in vielm europäischen und beinahe in allm deutschen Staatm in das Staatsbürgcrverband ausgenommen; und überall sehm wir sie mit der pünktlichsten Treue alle Staatsbürgerpflichten erfüllen, sowie! überhaupt diese heilsame Staatsmaßrcgel nur die segensreichsten - Früchte für das Gesammtwohl wagen. Eine weitere Begründung dürfm wir unserer heute wiederholtm Bitte wohl nicht beifügen. So vielfach die Gründe sind, die sowohl vom Standpunkte des allgemeinm Staatswohles, der Gerechtigkeit und der Grundsätze unserer Staats- Verfassung, als auch vom Standpunkte der Bittmden selbst unserem Gesuche das Wort redm, so sind diese doch bisher schon ,so ausführlich und so erschöpfend von allm Seiten erörtett, geprüft und gewürdigt wordm, daß wir nicht im Stande waren, demselben eine neue Grundlage zu geben. Unsere Absicht kann sich nur darauf beschränken, unsere Sache! wiederholt vor die Berathung und Entscheidung der hochvevehttm Vertteter unseres Landes, mithin auch unserer Interessen, zu bringen. Der gehorsamst unterzeichntte Verein, welcher aus dem allgemeinm Stteben nach dem gemeinsamm Ziele ' hervorgegangen ist, und daher durch sich selbst die vcrbreittte Theilncrhme unserer Glaubmsgmossm beurkundet, hat deshalb

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