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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-11-23 · Heft 101 (23.11.1837) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 101 (23.11.1837)
Date
1837-11-23
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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ferung von Mainz zu finden ist, ereignen könnte, daß dieser aufgÄlarte Theil selbst für einen Betsaal und einen Prediger Sorge Lagt, was ein Schisma Hervorrufen würde, das jedenfalls von übler Folge wäre. *) (Nürnb. Correfp.) Berlin, 5. Nov. (Privatmitth.) Lächerlich ist es, wie einige deutsche Zeitungen (eigentlich blos eine, denn die übrigen haben es von dieser) bei dem Tode des Oberrabbinm Eger zu Posen, von diesem als einem Papste der Juden u. s. w. sprechen. Gottlob' die Juden haben nie «inen Papst gehabt, und als eine ganz eigenthümliche Erscheinung möchten wir cs unfern Gegnern zeigen, daß, so mancherlei hierarchische Herrschaft und Gewalt sich auch bei dm Judm zu Zeiten geäußett, — diese doch nie durch äußere Zwangsmaßregeln, sondern durch die Mächler Meinung gehaltm wurde; daß, so viel Autoritätsglaubeauch bei de» Judm zu Zeitm vorherrschte, doch nie ein Lebmder als unmaßgebliche Autorität gegoltm, als unttügliches Oberhaupt, als infallibel. — So läßt sich gerade bei Veranlassung des Todes des als Mmsch höchst schätzbaren und verehrungswürdigen Rabbi Eger die Bettachtung anstellm, daß ja gerade zu seiner Zeit, und selbst in feiner nächsten Nähe Schritte zu wesmtlichm Reformm gttban wurdm, und der Geist der Besserung und Veredelung rieftnhaft gewachst» ist. Lächerlich wäre es, darum einm Schattm über dm edlen Tobten zu werfm, weil er, nach seinem eigenchümlichm Bildungs- und' Lebmsganze, nicht mit jenen Reformm sich einigm konnte. Er war als Mensch höchst verehrenswerth, denn seine Umigennützigkeit, seine Gerechtigkeitsliebe, seine Wohlthätigkeit warm unbegrenzt. Er war ebm so als jüdischer Gelehrter bewundemswetth, — dmn es ist wohl die Zeit vorbei, wo man jede Kmntniß jüdischer und rabbinischer Literatur, das tiefste Talmudstudium u. s. w. schlechtweg verwarf, — denn sein umfangsreiches Wissen in diesem Gebiete mit seinem glücklichm Scharfsinn"machtm ihn zum Erstm auf diesem Felde. Daß er hierdurch viel Ansehen und Verehrung erwarb, ist natürlich: desto lächerlicher ist es aber, von Papst und päpstlicher Gewalt hierbei zu sprechm, — dmn trotz seiner.Autorität drang selbst in unmittelbarer Nähe der Geist der Veredlung durch. Eutin, 28. Oct. Hmte erschim unter mehrrrm Verordnungen des Großherzogs, welche Verbote aus längst vergangmer Zeit aufhoben, auch eine, welche die Berordnnng des Reichstags-Abschiedesvon 1551 tz. 79., daß Judm Forderungm an Christm andern. Christm nicht überlassm dürft», aufhebt. Nun sage man noch, daß die neuere Gesetzgebung nicht Fortschritte mache! München, 5. Nov. (Privatmitth.) Von der hiesigm königl. Universität erging an die jüdische Gemeinde die Aufforderung, eine Abgabe von jährlichm 12 fl., die letztere seit längerer Zeit nicht mehr mtrichttt hatte, nachzutragm und fortzubezahlm. Der Anspruch der Universität findet sich in Folgmdem begründet. In ftüherer Zeit, als die jetzige Ludwig-Maximilians-Universität noch in Ingolstadt war, hatten die Studenten das Recht oder Unrecht, *) Den Schlüssel hierzu findet man in No. 81. dieser Zeit. jedem Juden die Worte zucufen zu dürfen: »Jud', mach' moresk Auf diesen freundlichen Gruß mußte der Jude dm Hut rücken, falls er sich nicht Mißhandlungen aussetzm wollte. Als nun einst ein Jude auf genanntm Ruf dem Jünger, der dm Humanioribus oblag, die Lnenbezeigurrg verweigctte, und ihn vielmehr nach entsich^Mem Wottwechsel mit einer honorigen Tracht Schläge beMßte, soll dadurch ein Aufstand mtstandm sein, dessen weitere Folgm dahin ausgeglichm wurden,, daß zur fernern Verhütung eines solchm Skandals die Universität ihren Bürgern dieses ehrende Voi» recht nahm, dafür aber von der Judengemeinde in Ingolstadt eine jährliche Abgabe von 12 fl. erhielt. — Obwohl nun die jetzige Gmeration diese für die damalige Zeit sehr human« Maßregel dankbar anerkmnt, so will es ihr doch nicht recht klar werden, ob die gegmwärtige Einforderung einer solchen Stmer, die seit vielm Jahrm gar nicht mehr verlangt wurde, und von einer Gemeinde — nach ihrer Verlegung nach München, — die gar nicht die conttahirmde gewcftn, jetzt mehr Folge der Humanität oder Inhumanität fei, und ob die Aufklärung, die von einer erleuchtetm Universität ausgeht, solche schreckmde Gestalten mittelalterlicher Finsterniß heraufbeschwöcm oder vielmehr ganz verbannm sollte. — Di« Gemeinde verweigerte nur aus der Befürchtung, durch Zugeständniß einer solchm Abgabe sich und ihr Jahrhundert, und die Bildung und Aufklärung in ihm zu entehren, die Zahlung, und wandte sich appellirmd an die königl. Regierung des Jsarkreiscs. Von dieser Stelle aber wurde sie b» austragt, bei Vermeidung der Execution die geforderte Summe zu entrichten. Die Gemeinde d«- ponitte alsbald das Geld, behielt sich aber alle ihre weitern Rechte darüber vor, indem sie'mit ihrer Appellation an dir höhere Stelle ging. Wir zweifeln keinen Augmblick, daß hier die Sache zu unfern Gunsten erledigt werdm wird. — Von Seiten des königl. Rmtamts und der königl. Regierung erging an die Verwaltung des israelitischm Cultus allhier der Auftrag, die eingefühtte Häusersteuer für die Synagoge und dm Leichmacker zu entrichten. — Obwohl das Gesetz nur die Bestmerung jener Häuser, die Nutznießung ttagm, verlangt, überdies Kirchen von dieser Abgabe befteit sein sollm, so soll für die Synagoge, weil sie kein Sacram sei, *) wie für das Haus eines jedm Privaten, diese Stmer bezahlt werden. London, 1. Nov. Auf der Insel Guernsey**) besteht seit längerer Zeit eine Gesellschaft zur Bekehrung der Judm zum christlichen Glaubm, — jetzt aber ist daselbst ein Rabbiner aufgettttm, der die Christm zum Judenthume zu bekehrm sich eiftig angelegen sein läßt, und es im Disputiren mit jedem christlichm Theologen, wmn derselbe der hebräischen Sprache.mächtig ist, aufnehrnen will. _ (Sherbourne - Journal.) *) Wen» die Synagoge kein Sacram, sondern ein PrkvathanS ist, warm» verlangt man denn — und erfüllen wir dies ruit ebm so treuer Inbrunst, als irgend eine andere Kirchengemeinde — daß darin für König, Oeffeatlichkeit, Obrigkeit u. s. w. gebetet werde? **) An der französischen Küste. D. Redact.

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