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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-11-16 · Heft 98 (16.11.1837) · p. Seite 390

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 98 (16.11.1837)
Date
1837-11-16
Page
Seite 390 (sequence 2)
Language
German
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390 bestimmten Capitals, bei ihm bereit liege) die andere Halste aber, welche auf einen Zuschuß von anderer Seite sich gegründet habe, nicht eingegangen sei, und es ihm sehr leid chue, sich hierin getauscht zu haben. Er rarhe daher, obgleich der alte Dichter, welcher sagte, die Hälfte sei besser als das Ganze, nicht in allen Fallen Recht habe, doch in diesem Falle mit der Hälfte, also mit 250 Thlr. Pr. Ct. vorlieb zu nehmen, wenigstens für jetzt; denn sollte der gehoffte Zuschuß auch noch für diesen Zweck zu erlangen fein, so werde er nicht ermangeln, dadurch das Capital so viel als möglich zu erhöhen. Zugleich hat der Herr Professor Krug die nachfolgende Erklärung über erwähnte Schenkung ausgestellt, als: »Ich Endesunterzeichneter erkläre hierdurch, daß ich der »milden Stiftung in Dresden, welche unter Mendelssohns »Namen zur Unterstützung junger Israeliten bestimmt ist, »die sich der Wissenschaft, der Kunst oder sonst einem nütz- »lichen und anständigen Gewerbe widmen wollen, ohne über »die dazu nöthigen Mittel gebieten zu können, ein Capital »von Zweihundert und Fünfzig Thalern Pr. C. »überlassen will, unter der Bedingung, daß die hochgeehr- »ten Herren Vorsteher und Verwalter jener Stiftung dieses »Capital mit möglichster Sicherheit zinsbar anlegen, und »bie bättön zu erhebenden Zinsen zu jenem wohllhätigen ^^^Wke nach den Statuten besagter Stiftung anwenden. k^EWeich ersuche ich dieselben Herren, dieses Capital statt - ^»dö^von mir bishergezahlten , jährlichen Beittags von Thalern zum Fonds jener Stiftung annehmen und -^Nnir darüber einen Empfangschein ausstellen zu wollen. »Leipzig, d. 22. Oct. 1837. vr. W. T. Krug, Professor. Die Verwaltung des Mendelssohnvereins *) hat hierauf in einer betteffenden Urkunde die Schenkung besagttt 250 Thlr. Pr. Ct. nicht nur dankbar acceptitt, sondern sich auch, nebst der von Herrn Professor Krug gestellten Bedingung, anheischig gemacht, daß erwähmes Capital in den Büchern und öffentlichen Rechnungsübttsichten des Vereins, zum immerwährenden Andenken an den edeln Spender, unter dem Namen dtt Krug'schen Stiftung besonders ausgezeichnet, sowie über dessen Anlegung und den Bettag der dafür eingehenden Zinsen genaue Rechenschaft abgelegt wttden soll. Dtt hochherzige Sinn Krug's, dtt nicht nur in Wotten, sondern auch in Handlungen zum Besten dtt untttdrücktm Menschheit unermüdlich ist, verdient die lauteste Anerkmnung. — Gott gebe mehr dergleichen Biedermänntt in und außtt Israel, dann wird es um unftre geistige und materielle Erhebung weit besser stehen. — Vielleicht bewirkt obige ausführliche Mittheilung Nachahmung zu Gunsten des würdigen Zweckes, dessen Realistrung Sie in Ihrem Aufrufe in N. 88. dtt Allg. Zeit, des Judenth. zur allgemeinen Beherzigung so dringend darstellen. Wien, 1. Nov. Die kleine Gemeinde zu Kollin in Böhmen hat für die Verunglückten bei dem bekannten Erdbeben in Liberias (1. Januar) 100 fl. W. W. gesteuett. - *) Dermalen vr. B. Bett, Elias Collin, Philipp Elimeyer und Joseph Meyer. VoLltische Controle. Ueber den Verein zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Inden Ln Baden und dessen Wirksamkeit. (Fortsetzung.) L. Vom Jahre 1835. Hohe Zweite Ständeversammlung! Gestärkt durch imm« wachsende Hoffnung des Gelingens, legen wir abermals unsere Bitte um Gleichstellung mit unseren christlichen Mitbürgern den gewählten Vertretern des Volks ehrttbietigst vor. Die Gründe für dieses Gesuch, gestützt auf Vernunft, Gerechtigkeit und Humanität, glauben wir nicht wiederholen zu müssen. Auch werden wir nicht suchen, alle Einwürfe und vorgebliche Hindernisse durch umfassende Ausführungen zu beseitigen. Hierüber beziehen wir uns auf die früheren- Petitionen, die Kammerverhandlungen von 1831 und 1833, und auf die zahlreichen älteren und neunen Druckschriften von Juden und Christen. Nur übtt zwei Punkte zlaubm wir uns vttbreiten zu müssen, nämlich übtt die Beschlüsse Eintt hohen Kammtt von 1831 und 1833, sodann über den Stand unftrtt rechtlichen Btthälmisse. Die Beschlüsse von 1831 und 1833 drücken den Wunsch Eintt hohen Kamm« aus, die dtt Emancipation entgegeüstehenden Hindernisse beseitigt zu sehm, und übtt die Mittel dazu eine Versammlung von Abgeordneten dtt Juden zu befragen. Welche Hindemisse hiermit gemeint sind, darübtt hat sich Eine hohe Kammtt keineswegs ausgesprochen; denn daß alles dasjenige, was von einzelnen unftrtt Gegner als ein Hinderniß bezeichntt wurde, auch von dtt ganzen Majorität Ein« hohen Kammer dafür gehalten worden sei, können wir nicht glauben. Demnach wäre die Einbnuftrng der erwähnten Versammlung schon aus diesem Grunde bishtt unmöglich gewesen, weil der Zweck und Gegenstand ihrer Berathung noch völlig unbestimmt war. Uebrigms könnte eine solche Versammlung - me übtt religiöse, dem Gewissen des Einzelnen anheimzustellende Fragen, wie zum Beispiel übtt die Wichtigkeit von Ccremonien und Gebräuchen, berathen und entscheiden. - Auch kann hiervon nach §. 18 dtt Derfqssungsurkunde die Gleichstellung nicht abhängig gemacht werden. Diese Versammlung würde eben so wenig in Bezug auf die bürgerlichen Vtthälwisse der Juden (von Erfolg sein, denn was von Seiten dtt Juden hierin geschehen kann, ge-

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