Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 94 (7.11.1837)
- Date
- 1837-11-07
- Page
- Seite 374 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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374 Politische «Lontrale. Ueber die baierschen Schullehrer. *) (Eingesandt.) Man glaubt mit vollkommenem Rechte die Ansprüche an einen Volksvertreter machen zu dürfen, daß derselbe in die nähern Umstände und Verhältnisse eines Gegenstandes eingeweihet sein soll, über welchen er vor einem so hohen' Tribunale sprechen will. Mit Bedauern muß man aber das Gegmtheil in der baierifchen zweiten Kammer wahrnehmen, und dies um so mehr, als die eigentliche Parthei, gegen welche der Angriff gerichtet ist, nicht vertreten wird, um die Hiebe zu pariren oder den falschen Verdacht von sich abwalzen zu können. Diese traurige Erscheinung nimmt man besonders wahr in der diesjährigen 87. Sitzung genannter Kammer. Hier erneuerte Herr von Anns dm Antrag, daß dm Jsraelitm die Errichtung eigner Schulm bewilligt werden möchte ss. Corresp. von und für Deutschland No. 249, 6. Septbr.j. So gut und edel die Absicht des Antragstellers sein mag, so verrach er doch, daß er mit dm wahren-Verhältnissen der israelitischm Schule des Vaterlandes sehr wenig bekannt fein müsse; da die Errichtung selbstständiger Schulen nicht nur nach §. 33 des Ediktes vom 10. Zuni 1813 über die Verhälwisse der Jsraelitm gestattet ist, sondem auch nach dm neuern Gesetzm und nammtlich nach Einem höchstm Ministerial-Reskripte vom 28. Januar 1828 Religionsschulm. allmthalben errichtet werden müssen, der Antrag mehrerer Religionslehrer des Rezatkreises aber nur dahin ging, bemeldetm §. in der Weise zu modifizirm, daß anstatt 300 fl. 200 fl. als Minimum bchufs der Herstellung ganzer Schulm, analog der christlichm, stipulitt werdm möchte. Entschuldigung möchte für Herm von Anns allerdings dies sein, daß er in einem Kreise lebt, in welchem nur drei Mische Gemeindm cxistiren und die Königl. Kreisregierung nicht mit der erforderlichm Energie verfähtt, um die Israel. Corporationm zur Errichtung von Religionsschulm mit gehörig befähigtm Subjektm zu veranlasse». Sonderbar und gänzliche Unbekanntschast mit der Sache verrathend lautet die geäußctte Bedmklichkeit des Henn Deputitten Lechner, »daß bei der bekanntm Sparsamkeit der Jsaelitm nicht gehörig gebildete Jndividum angestellt werdm könnten.«: Weiß denn der Herr Repräsmtant nicht, daß jeder Mische Lehrer weder privatim noch an einer Volksschule Umerricht ettheilm dürfe, er habe denn in einem Königl. Schullehrer-Seminar seine Ausbildung hierzu erhaltm, *) Vor Lesung dieses Artikels machen wir auf die »Entgegnung« des Herrn Dr. L. Adler in Uns leben in No. 64 dies. Zeit, aufmerksam, wo die Bemerkungen des Einsenders völlig bestätigt sind. D. Redact. und durch eine öffmtliche vorschriftsmäßige Prüfung feine Qualification dargethan? Weiß er dmn nicht, daß die Bekleidung einer Schulstelle von der Bestätigung der betteffmdm K. Kreisregierung bedingt ist, und daß selbst der fassionsmäßige Gehalt des Lehrers ebmfalls von derselbm und nicht von der Gemeinde festgesetzt sei? Die Sparsamkeit gnbelangend, muß man geradezu mtgegnm, daß die Jsraelitm — obgleich in jeder anderm Beziehung diese Tugend charakteristisch an sich habmd — hinsichtlich des Unterrichtes ihrer Kinder dm christlichm Mitbürgern zum Muster aufgestellt werdm dürstm. Man gehe in große Städte, aufs platte Land und überzmge sich, welche enorme Summm selbst der kaum bemittelte jüdische Vater auf die geistige Ausbildung seiner Kinder verwendet. Man ziehe eine Parallele zwischm dem Mischm Landmanne und dem christlichm Bauer, und wird mit Bewunderung und — man möchte fast sagm — mit Ehrfurcht die hohe Tugmd des Erstem in diesem Punkte wahrnehmm. Aber nicht nur seitdem die Staatsregiemng sich die mir hohem Danke anerkarmte Beaufsichtigung der jüdischm Unterrichtsanstaltm zugeeignet und dieselbm nach festm pädagogischm Normen regulirt hat, sondem auch schon damals, als die elemmtacische und religiöse Jugendbildung dm Händm der Jsraelitm selbst anvettrauet war, zeichneten sie sich durch diese edle Eigmschaft aus, und zwar aus dem einfachm Grunde: weil Sorge für die moralisch - confessionelle Cultur der Unmündigm dem jüdischm Vater von Religionswegm gebotm ist. Aus dem nämlichen Gmnde verdient die Ankündigung, welche Herr Kadm zitirt, unseres Dafürhaltens, cher mit Achtung als mit Verachtung gelesm zu werdm, da hier nur vom Unterrichten der Kinder einer einzelnen Familie die Rede sein kan», indem alle Winkelschulm gesetzlich verbotm sind; und in diesem Falle ist es gewiß lobmswerch, wmn ein Familienvater so viel auf seine Kinder wmdet, als der Verweser einer christlichm vollständigen Schule Besoldung hat, indem Kost, Logis und 44 fl. jährlich nebst Accidmzim ohne Zweifel nicht viel wmiger als 150 fl., dm Gehalt des Verwesers, bettagen. Und gern möchte sich demnach jedes auch noch so befähigte, christliche oder jüdische Jndi, viduum herbeilassm, so lange eine derartige Privatstelle zu übemehmen, bis sich ihm ein definitiver Postm darbietet. — Daß aber, nach dem Hinzufügm des Herm Kadm- Kost und Wohnung abwechselnd in verschiedenen Häusern verabreicht werde, so kann dies nur v or der Organisation des baierischm Schulwesens statt gefunden habe», keineswegs aber jetzt" mehr der Fall sein, weil dies von dm conttollirendm Distriktspolizeibehördm, den Lokal- und Districtsinspektionm nicht gestattet werdm dürste. Uebrigms möge man nicht vergessm, daß diese Art Versorgung des Lehrers in Nord--