Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 90 (28.10.1837)
- Date
- 1837-10-28
- Page
- Seite 358 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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358 gerliche Unterschied zwisch en Christen undIuden schwinden würde. (Globe). Theologie. Ueber die Würde der Frauen in Israel. Bon ®. Carn. (Fortsetzung.) Um nun der Willkür des Mannes hierin Grenzen zu setzen, haben die Talrnudisten, außer andern vielen erschwerenden Anordnungen bei der Ehescheidung, gleich bei der Vermahlung festgesetzt, daß der Ehemann vor der Trauung der Frau ein Leibgedinge — der Jungfrau 200, und der Wittwe 10 Mna — verschreiben mußte, auf welchen die unbeweglichen Güter des Ehemannes haften, snn «2D ^22 rrst'237772 r,2”'~n nrp: damit es ihm nicht so leicht werde, sie zu verabschieden (oder damit sie nicht in seinen Augen so gering geschätzt sei, um sie — bei jeder Gelegenheit — zu verabschieden), und kein Ehemann durfte ohne diese Verschreibung («72702) auch nur eine Stunde mit seiner Frau in der Ehe leben. Bei dem Allen wurde noch vor der Scheidung zur Versöhnung ernstlich gemahnt, und oft wurde und wird dieselbe dadurch rückgängig, b) 6) Ein schönes und herzerhebcndes Beispiel einer Versöhnung durch einen klugen Rabbi wird uns im Mid. Koycl. 1, 4. erjäMr. (Zs lebte ein Ehepaar in einer zehnjährigen kinderlosen Ehe, und wollte sich, dem Gebrauche gemäß, gütlich scheiden lassen. Sie begaben sich dieserhalb zu Rabbi Simon ben Zochai, der zu ihnen sagte: Da ihr euch in Güte trennen wollet, so wäre es billig, daß ihr euere Trennung eben so mit einem Mahle feiert, -wie es bei der Trauung geschah.« Der Ansicht des Rabbi beipflichtend, ordnete die Frau ein prächtiges Gastrnahl an, und schenkte bei demselben ihrem Manne recht weidlich ein. Als derselbe etwas berauscht war, bat sie ihn — wahrscheinlich durch einen Wink vom Rabbi belehrt — um ein Andenken. Der Mann,, wohlgcmuth, erlaubte ihr, sich das Beste im Hause auszusuchen und mit sich zu nehmen. Die Frau kredenzte ihm nun häufiger, so daß er völlig betrunken zu Bette gebracht werden mußte, welchen Moment sie erwartete und benutzte, und ihn mit dem Bette in ihr väterliches Haus bringen ließ. Als nun der Mann des Morgens nüchtern erwachend sich an einen andern Ort hin versetzt sah, ftagte er seine Frau: auf welche Att er hierher gekommen'! Diese antwortete hierauf: »Du gabst mir ja gestern die Erlaubniß, das Beste aus deinem Hause mir mir zu nehmen; ich fand nun aber in demselben nichts Besseres und Kostbareres als — dich, und so nahm ich dich mir als Andenken und Geschenk mit. Der Mann, von der zärtlichen Liebe seiner Frau gegen ihn so überzeugt und gerührt, entsagte nunmehr seinem Vorhaben, sich von ihr zu scheiden. ’ Aus dieser Erzählung ersehen wir auch, daß der Hauptzweck der Ehe, nämlich Kindererzeugung, bereits seine erste Wichtigkeit verloren hatte, und andern Interessen den Borrang einräumca mußte; da war es an der Zeit, die Vielweiberei als schädlich zu verbitten, wie es Gerschom wirklich that, und mit einem Bann belegte. Auch konnte die Frau auf Vttletzung des Ehekontrakts klagbar werden, und der Ehemann wurde verurtheilt, die Verschreibung zu vergrößern. Als die Juden sich im Abendlande ansiedelten und verblieben, ihre Sitten gemildett wurden, und die morgenländische Eifersucht und das Rachegefühl verschwand, da ttst konnte Rabbi Gerschom, das Licht der Exulanten, festfttzen, daß die Frau nur mit ihr« völligen Einwilligung geschieden werden kann.— Starb ein Mann kindttlos, so mußte dtt Brud« dessen hintttlassene Wittwe heirathen. Dieses war ein uralt« Gebrauch (1M. 38, 8.), der durch seinen Zweck eine heilige Weihe «hielt. — Ab« auch fixe die Frau war dies« oft sehr ersprießlich, weil diese sonst, aus ihren bisherigen Verhältnissen und den Gütern des Mannes, die auf dessen Brud« übttgingen, ausscheiden und sich allein überlassen oft in Noch gcrathen konnte, wie dies wirklich der Fall bei der Ruth .war. — Dah« die Frau bei d« vrrweig«tcn Ehelichung . ihres Schwagers zu den Richtern gleichsam klagend sagte, '22' 772sr et2 « will mich nicht ehelichen, und die Schande auf dem Jabam ruhtte. — Ein Kasten- und Ständezwang bei der Ehe war den Israeliten ftemd. Es konnte dah« jede Jungs« in Jftael, wenn auch nicht vom Stamme Levi, den Hohepriester ehelichen, ST2X np' T222 nbm2 vrr '2 (3M. 21, 14.). Richter und Könige heiratheten Bürgerliche; d« Hitte David wurde Eidam des Königs. — Die Würde und die Rechte des Weibes wurden sogar auf Ausländerinnen ausgedehnt. Die' gefangene Heidin durfte, wenn sie bereits geschwächt wurde, von ihrem Henn nicht anderweitig v«kauft w«den (5M. 21, 1.). — Bei jeder sonstigen Gelegenheit hatte das Weib den Vorzug. So heißt es (Jebainot 100.) NpttLI T222 'ppbVTO V7p»2 77bnn 7T0N2 ^'2073 v''222 bei jeder Gelegenheit, wo die Zehnte und Allmosen v«theilt werden, müssen die Frauenzimm« zuerst bedacht werden; weil, wie hinzugefügt wird, das zweite Geschlecht fcharnhast« (zurückhaltend«) als das «sie ist.' Endlich — um nicht zu weitläuftig zu werden — müssen wir d es Gesetzes erwähnen, welches am deutlichsten und erhabcnsien für die Achtung und Würdigung des zweiten Geschlechts spricht, und dieses ist: — . »Es soll keine Lüsterin unter Israels Töchtern sein.« (5M. 23, 18.) Au dieser hohen Stufe der moralischen Achtung des Weibes kann sich unser so gepriesenes Zeitalter nicht «heben. — In religiös« Beziehung hatte das Weib dieselben Pflichten als d« Mann. Bei öffentlichen Vorträgen mußten sie eben