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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-10-21 · Heft 87 (21.10.1837) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 87 (21.10.1837)
Date
1837-10-21
Page
Seite 347 (sequence 3)
Language
German
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Moses verbot nicht die Vielweiberei, aber er gebot oder begünstigte sie eben so wenig; vielmehr wurde sie als ein alter Brauch geduldet und erlaubt. Aus seinem Beispiele, das er gab, und aus den Gesetzen, in denen er, außer zwei Stellen 4), immer nur rra'N — 'BP&t von einem Mann in Bezug auf eine Frau spricht, laßt sich wohl schließm, daß er der Vielweiberei abhold war. Der Heirathung, die freiwillig sein mußte, narrrr pN naiarnb N5N nrro baa roanpn», ging ein heiliger Actus vor, nämlich pcrrp (v. wnp heilig), der mit einer Gabe von einigem Werth (narr® Wa) — später ein Trauring, als Symbol der Einheit — besiegelt wurde. Der Bräutigam sagt zur Braut: Mit diesem Ringe sei du mir angeheiliget-snDiipv). Die Frau war diesem nach dem Ehemann ein Heiligthum, er mußte sie heilig halten, ihr mit Würde begegnen, mit ihr froh und vergnügt leben, weshalb der junge Ehemann auch von Kriegesdiensten ein ganzes Jabr befreiet blieb (5 M. 24, 5.), iriwrr n» nasn. Der Mann mußte die Frau verdienen, erwerben und die Verpflichtungen eingehen, sie auszustatten, für ihren Unterhalt, ihre Bekleidung zu sorgen, und mit ihr eheliche Liebe pflegen (2 1. 21, 10). Die Talmudlsten gehen noch weiter, und fetzen für den Mann zehn Verpflichtungen fest, dagegen der Frau nur vier obliegen (Ketnbot, foL 47. 51. und 83.), und geben ihr noch frei den Gewinn chrer Händearbeit, worauf der Mann Anspruch hat, zu verweigem, wenn sie ihm ihre Beköstigung erlassen will, nicht aber ist bas Gegentheil dem Mann erlaubt (Kidushin f. 19). Die Frauen waren frei, konnten nach Belieben ausgehen, wohin sie wollten, und in keinem Seitenzimmer des Hauses (S^nseeonites, oder , Harem) eingeschlossen. 5) Wenn es im Codex Neapoleon (§. 214) heißt: die Frau ist verbunden ihrem Mann überall hinzufolgen, wo *) Zwei Stellen finden sich nur in dm Gesetzen des Pentatmchs, in dmen von Vielweiberei die Rede ist. Die erste, die bereits angeführte (2 Mos. 21,10.) legt dem Manne die Verpflichtung auf, seine erste Frau, bei der Heirath einer zweiten, in Nichts Mangel leiden zu lassen. Die zweite ist 5 Mos. 21, 15., wo schon das Wörtchen?0 eine Bedingweife, einen seltenen Fall voraussetzt, und die verhaßte Frau wird in Schutz genommen 5) Es heißt bei Maimuni (Trakt, v. d. Ehe, Abschnitt 13, §.11.) wörtlich: r,'ab n«Lb ttb D' rmtt bOD ■'cb non biaab nrnca n n-obi baam nrabi npab mat* nb tan iMa'w "na mmampb irr mmanb «arn rrarn rrbv ns nnon rr'aa, zu Deutsch: Die Frau kann ausgehen zum Besuche in ihr elterliches Haus, zu Leidtragenden, zu einem Gastmahle, Güte zu erzeigen (d. h. gesellig fem) ihren Gespielinnen und Derwandtm, damit auch sie zu ihr kommen (Visitm), denn sie ist nicht in einem Gefängnisse, als daß fie micht sollte aus- und eingchm. er es für gut findet sich aufzuhaltm, setzten hingegen die Rabbinen fest: daß er seine Frau von dem Lande, in dem beide geboren sind, nicht nach einem andern zu folgen nöthigen kann, selbst nicht in demselben Lande nach einem geringern und schlechtem Wohnotte hin (Kidushin 110). Aber auch die Ehescheidung, die zuläßig war, war nicht der Willkür des Mannes anheim gestellt, vielmehr mußte dieselbe auf einem wichtigen Gmnd basirm, und nicht, wie bei dm Römern, konnte der Mann Klager' und Richter zugleich sein, sondem vor und durch das Gericht mußte sie geschehen. Im 5. B. M, 24, 1. heißt es: Wenn jemand eine Frau ehelicht, und sie keine Gunst in seinm Augen findet, weil er eine Blöße (einm Schandfleck nan rnns) an ihr gefunden, so schreibt er einm Scheidebrief, übergiebt ihn in ihre Hände und mtläßr sie aus seinem Hause. — Was die Worte nan nns bedeuten, darüber sind die Rabbiner verschiedmer Meinung, der einfache Sinn jedoch liegt in dem Wotte Jrns, das auf irgend einm unzüchtigen Fehler hinzeigt, welches Jeremias (3, 8.) deutlich erklätt (vgl. Jes. 50, 1). War ein Grund zur Trennung da, der aber nicht nachgewiesm werdm konnte, wie etwa bei dem Mangel der Jungferschaft (ibid. 22, 13. 14. rc.) so war es in diesem Falle noch eine Vergünstigung für die Frau, nicht in der Gewalt eines Eifersucht athmmdm Mannes zu bleiben und irgmd einer Rachehandlung ausgesetzt zu sein. Daß die Ehescheidung ab« unbeliebt war, findm wir oft in dm Propheten (Jes. 54, 6. u. a.), und der letzte Prophet sagt ausdrücklich (Mal. 2, 16.) nbo fi*3® ao n nvrr: der Ewige haßt die Ehescheidung. (Fortsetzung folgt.) Corresporrdenzen, Auszüge, Repliken. (Aus München.) Indem ich mich anschicke, E. Ehrwürdm,. meinen versprochenen Artikel über München höflichst zu übersenden , suche ich mir klar zu machen, worin denn das Interesse bestehe, das die verehtten Leser Ihres Blattes an Nachrichten finden, die außerhalb dem Kreise, in dem sie wirken und leben, liegen, und die doch ihrer speciellern, individuellem Natur halber sie nicht in solchem Grade ansprechen können, wie jene Nachrichten, die aus dem Leben einer bedeutendern Masse genommen sind, und eben deßwegen sich mehr für die weite-Oeffeatlichkeit schicken. Und doch werdm diese speciellm Nachrichtm mit eben solcher Liebe gelesen, und vielleicht ihrer concreteru Natur wegen mit noch mehr Eifer als jene großem Lebensbilder, die ihres abstraktem Wesens willen, mehr Bildung, Aufmerksamkeit und Schärfe des Geistes voraussetzen, um verstandm zu werden, und deren Gesammtaublick dem uugeübtm Auge etwas schwer und lästig fällt! Ich finde den Gmnd dieser Theilnahme, abgesehen von diesem genannten Umstande der Geistesanstrmgung und Geistesbildung, r» dem erhebenden Bewußtsein, das der jetzigen jüdischen Generation einwehet, daß sie überall das Gute anstrebe und wolle. Indem sie sich des hohen Zieles bewußt wird, das sie an-

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