Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 65 (31.5.1838)
- Date
- 1838-05-31
- Page
- Seite 262 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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262 theils dem Arbeitenden jede Aufmunterung zu entziehen, ist dem Verständigen leicht einstchtlich. Der vorliegende Bericht spricht sich hierüber sehr klar auS: „Ein nicht zu bestreitender Satz ist es wol, daß bei Einrichtung eines zweckmäßigen Armemvesens vornehmlich darauf zu achten sei, den arbeitsfähigen Bedürftigen Gelegenheit zur Arbeit und eine anständige Erwerbsquelle zu verschaffen. Unsere frommen und edelsinnigen Vorfahren haben hierauf nicht ganz bedacht sein können, weil der bürgerliche Zustand der Juden es nicht gestattete, die Jugend so wie die Erwachsenen zu einem Gewerbe, mit Ausnahme gewisser Zweige des Handels vorzubereiten und anzuhalten. Was damals für wahre Mildthätigkeit, ächte Tugend, ja für Pflicht galt und gelten mußte, indem es lediglich darauf ankommen konnte, verlassenen und verstoßenen Unglücklichen das Leben zu erhalten, dies würde jetzt öfter als Unvorsichtigkeit, als Leichtsinn erscheinen Indem nun der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin den Forderungen der Zeit gemäß ihre Einrichtungen modisiciren wollte, stellte er sich den obigen Ansichten nach folgende Grundsätze auf: 1) „Sämmtliche Wohlthatigkeits-Anstalten der Gemeine in einem Central-Punkt zu vereinigen, um dadurch eine vollständige und sichere Controle über alle diejenigen Unterstützungen führen zu können, welche den Bedürftigen verabreicht werden; 2) die Verhältnisse derjenigen, welche Unterstützung nachsuchen, von allen Seiten so viel und so genau als möglich zu erörtern und festzustellen; 3) Arbeitslust zu erwecken und zu unterhalten, so wie .auch dem Arbeitsfähigen eine den Kräften und der Geschicklichkeit angemessene Beschäftigung anzuweisen." Zu diesem Zwecke wurde eine besondere Armen-Commission creirt, zu der die Vorstände aller Wohlthätigkeitsvereine Einige aus ihrer Mitte deputirt haben, und ein Mitglied des Vorstandes und mehre Mitglieder der Gemeinde gehören, so daß diese Armen-Commission aus einem Vorsteher als Vorsitzendem und 28 Mitgliedern besteht. „Handelt es sich um die von einem Armen im Zustande der Gesundheit nachgesuchte Unterstützung, so werden von dem Vorsitzenden zwei Mitglieder der Commission damit beauftragt, die Verhältnisse des Bittstellers möglichst genau zu untersuchen. Dieselben müssen sich in die Wohnung des Antragstellers begeben, von demselben die in einem gedruckten Formular verzeichneten Fragen beantworten lassen, und diese Antwort mit den Worten des Befragten niederschreiben. Diejenigen, welche die Erkundigungen einziehen, haben mit aller Sorgfalt auch anderweitig zu erforschen, wie der Bedürftige in den Zustand der Acmüth gerachen sei, und sich gutachtlich darüber zu äußern, ob sie eine Unterstützung überhaupt und sodann speciell welche für geeignet erachten, mit dem Bemerken, auf wie lange eine solche zu gewähren sein möchte. In der Sitzung der Commission selbst kommen sodann die so abgefaßten einzelnen Berichte und Vorschläge zum Vortrag, um über dieselben zu beschließen." Endlich hat die Gesammt-Commission aus ihrer Mitte eine besondere Abtheilung für die Beschäftigung der Armen gebildet. Dieselbe sorgt dafür, daß ein jeder Bedürftige in der Gemeine, so viel er vermag, sich durch Arbeit eine Erwerbsquelle verschaffe. Sie handelt dabei nach den ihr zu diesem Behufe vorgezeichneten Principien, deren erstes ist, daß sich der Mensch so lange durch Thätigkeit nützlich machen müsse, als ihm Gott dazu Kräfte verleihet. Hierbei kann es nicht unterbleiben, daß mancher Arbeitsscheue durch indirecten Zwang zur Thätigkeit angehalten werde; doch zur Ehre der Gemeine sei es gesagt, daß nur ein sehr geringer Theit der Armen erner solchen gezwungenen Zurechtweisung bedürfen wird. Seit dem Monate Der cember vorigen Jahres, seit dem sich die Abtheilung für die Beschäftigung der Armen gebildet hat, ist erst eine sehr kurze Zeit verflossen, und schon zeigt sich ein nicht ungünstiger Erfolg bei diesem Zweige der Armen-Pflege. Hierüber mag folgender Ausweis berichten: 1) „Von denjenigen, welche Unterstützung nachgesucht haben, sind 192 Bittsteller mit ihren Familien, nach vorangegangener genauer Untersuchung der Verhältnisse, unterstützt worden. 2) Vermittelst des Einflusses und des rastlosen Eifers der Commission haben 12 Individuen mit ihren Angehörigen bei andern ein bestimmtes Unterkommen zur Beschäftigung erhalten. 3) Gelegenheit und Mittel zur Selbstbeschäftkgung sind 24 Antragstellern verschafft, auch sind zu Nah-, Strick- und leichten Arbeiten 45, und zur Thatig? keit bei der unter Nr. 8 zu erwähnenden Wasch-Anstalt 11 Personen verzeichnet, welche Zahl sich täglich durch neue Meldungen vergrößert. 4) Zur Fortsetzung der Gewerbe sind. 6 Handwerker theils durch Anschaffung von Werkzeugen, theils durch Credit und Nachweisung von,Arbeiten befähiget worden. 5) Die Commission selbst hat von den Armen derGemeine in den letzten Monaten (seit dem 5. Dec. v. I.) folgende Gegenstände anfertigen lassen: 479 Hemden, 47 Jacken, 126 P. Strümpfe, 176 P. Hosen, 132 Ueberzüge, 5 Schürzen. 6) Davon sind bereits 253 Hemden, 12 Jacken, 17 P.