Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 67 (9.9.1837)
- Date
- 1837-09-09
- Page
- Seite 267 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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267 der Justiz, Asser, war ein Jude, und so könnten noch eine Menge Beispiele angefühtt werdm, daß Judm Staatsämter bekleidet habm; es soll dies ein Beweis sein, daß es wohl möglich wäre, ihnen auch die Rechte zu gestatten. Also finde ich um so weniger irgend einen Grund, den Juden die Advokatur zu verweigern. Abg. v. Thielau: Ich habe mir bei diesem Gesetze schon mehrmals erlaubt, darauf aufmerksam zu machen, wie Sie von einem Schluffe zum andem geführt werden, und. am Ende zu einer Schlußfolge kommen, die Sie sich beim Anfang der Berathung des Gesetzes nicht vorgestellt haben. Ich erinnere mich noch sehr wohl, daß hier in der Kammer gesagt worden ist: »Wenn ein Jude zur Haltung von Apotheken zu schlecht ist, so mag ich ihn nicht zum Advokaten haben.« Die Apotheken sind abgeworfen, die politischen Ehrenrechte sind ihnen nicht zugestanden worden, und nun folgert man daraus, daß sie die Advokatur ebenfalls verwerfen müssen. Nach dieser Schlußfolgerung würden Sie kein einziges Gewerbe ihnen gestatten können, denn alle Gewerbe stehen sich in ihrer Ehrenhaftigkeit gleich. — Abg. Dr. Schröder: Ich habe es ebenfalls unbedenklich gefunden, die Judm zur Advokatur zuzulassm; ich hatte aber gewünscht, die Schlußfolge*) des Herrn Staatsministers umdrehen zu können, und würde es gem schm, wenn die hohe Staatsregierung in der am Schluffe der ständischen Berathung abzugebmdm Erklärung so sich wmdm würde: »Da man beschloffm hat, daß die Judm Advokatm werdm könnm, so kann man ihnm auch die politischm Rechte zugestehm.« Diese Schlußfolge würde mir passmd erschimm sein. — 7 Abg: Dr. v. Mayer: (Bei Berathung wegm Erlaubniß der Erlangung von Grundbesitz) Es ist im Allgemeinm, dünkt mich, nicht wohlgechan, vorausgesetzt daß man überhaupt will, daß .die' Judm Vaterlandsliebe lemm, ttme " Staatsbürger werden und mit Anhänglichkeit sich unserer Verfassung anschließm sollm, — es ist, sage ich, nicht wohlgechan, daß man ihnm dasjenige Mittel nicht gestattm will, welches am meistm von allm 'geeignet ist, Liebe zum Vaterlande zu erwecken und zu befestigm. Nur wer einm eigmen ' Heerd besitzt, ich meine, ein eigmes unbewegliches Besitzthum hat, nur der ist mit solchm unauflöslichen ^Banden an das Land geknüpft, was er bewohnt, daß man von ihm alle die Hingebung zu erwartm befugt ist, die man von Staatsbürgem verlangm kann. Ich sage damit nicht, daß nicht diejmigm, welche nur ein selbstständiges Geschäft tteibm, ohne *) Diese ist: da die Advokatur ein öffentliches Amt sei, so kann man diesen Beruf den» nicht übertragen, den die Gesetze nicht I für politisch niündig erklärm. , ansässig zu fein, eine nicht mindere Hingebung beweisen können; es ist aber die Meinung, daß in der wirkUchm Ansässigkeit, in dem unbeweglichm Besitzthum, in der eigmm Wohnung im Lande unläugbar und hauptsächlich Vaterlandsliebe wurzelt. Auf diesem Grundsätze beruht unter andern die Zusammensetzung beider Kammern. Man hat sehr wohl erkannt, daß der das meiste Interesse für das Vaterland haben werde, der in demselbm Grundbesitz hat. Refer. Eisenstuck: Wmn alle bürgerlichm Verhälmisse der Judm eine günstigere Gestaltung erhalten sollm, so kann ich dem Anttage um so mchr beistimmen, ihnm Grundeigmthumsrecht zuzuerkennm, weil ich nach dem, was ich in Erfahrung gebracht habe, nicht sagm kann, daß Jemandem ein Nachtheil.daraus erwachsm ist, wmn Häuser in jüdische Hände kamen. Die Behörden haben sich nicht zu bcklagen gehabt; denn die jüdischm Hausbesitzer habm alle Verflichtungm erfüllt. Die Miethbewohner -habm auch keine Beschwerde darüber gefühtt, als ob man sie ungebührlich behandle. Ich sehe also auch für die Christm keinm Nachtheil darin. Nun aber ist mir von mehrerm unbefangmm Jsraelitm mitgttheilr wordm, daß es hatt sei, wenn man ihnm keinm Grundbesitz erlaubm sollte; sie wolltm doch etwas habm, was sie ihrm Kindem hinterlaffen könnten. Ich glaube, es gewinnt auch die Solidität der Judm, wenn man ihnm dm Grundbesitz nicht verweigert. Hierbei muß ich erwähnen, es hat kein Jude ein'Haus erkauft um es zu verkaufen, und hier überhaupt hat ^kein Jude ein Haus verkauft. Miszellen. Der israelitische Hauptschullehrer, Markus Winternitz, hat am 11. Febr. 1835 eine musikalische Akademie zu Prag veranstaltet, und dm reinm Ettrag derselbm, 200 fl. C. M. als Fond zu einem Stipmdium von jährlichen 10 fl. E M. für dm verdimtestm Zeichnungsschüler gewidmet. Dieses Stipmdium wurde auch schon im Schuljahre 1835 und 1836 bei der öffmtlichm Prüfung dem verdientesten Schüler überreicht. (Prager Zeitung.) Am Dimstage, den Itm August, wurde der Königin von England ein Oelbaum aus Jerusalem verehrt. Er war in eine Kiste von Thon aus der heiligm Stadt, gepflanzt, und hatte 12 gesunde Zweige, die alle, gerade, als Ihre Majestät 18 Jahre erreicht hatte, aus einem klemm Fleck von der Größe eines Schilling hervorgesproßt warm.