Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 57 (24.8.1837)
- Date
- 1837-08-24
- Page
- Seite 227 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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227 eine frühere Beerdigung für ihre religiöse Pflicht, halten, nach völlig abgelaufenen 24 Stunden die Beerdigung verstatten, wenn sie einen Schein von einenr gradnirten hier practizirendea Arzt über tzen gewissen'Tod des zu Beerdigenden erhalten hat. Diese, namentlichen Fälle werden als die einzigen festgesetzt, rvorin durch israelitische religiöse Grundsätze unter denangeführten Bedingungen eine Ausnahme von de» hiesigen bürgerlichen Gesetzen, Gewohnheiten und Gebräuchen Statt-findet. Uebrigens wird fernerhin jeder jüdische Bann annoch ausdrücklich verboten. Die in seltenen Fällen etwa erforderliche Ausschließung aus der Gemeinde und von dem Besuch der Synagogen, kann nur auf den mit Gründen belegten Beschluß der Synagogenvorfteher und der Generalversammlung durch eine Stimmenmehrheit von drei Viertheilen der Anwesenden, und zwar erst nach der ausdrücklichen Genehmigung der Herren Delegirren E. E. Rarhs, Starr finden. (Schluß folg-r.) Scheintod und Leichenhäuser. Nach Ansichren des alten Iudenthums. Eine Aufforderungen sämmtliche jüdische Gemeinden, und besonders au die Berliner, P. SJ. Hurwitz in Berlin. Wie oft ist dieser Gegenstand - schon von mehreren Seiten in Anregung gebracht worden, aber'wie wenig ist er bis jetzt noch beachtet! Man spricht viel, rhut aber nichts. Die Meisten können auch nichts mehr als darüber sprechen. Denen jedoch, welche den Beruf und die Mittel haben, zu wirken, liegt es ob, Gedanken und Wotte zur That übergehen zu lassen. Wie sehr würde es auch den Schreiber Dieses erfteuen, wenn seine wohlgemeinten Andeutungen Andere zu Thaten rührten! Man wird aus dem Folgenden ersehen, daß es Falle geben kann und gegeben hat, wo Aerzte, die erfahrensten selbst, über den Tod eines Menschen gerauscht wurden (wie auch der ehrliche Heim bezeugt; f. Dr. Lessings Schrift über d. Unsicherheit d. Eck. des erloschenen Lebens, 1836.), geschweige denn Laien, und wären dieselben auch bis zum letzten Augenblick um den Kranken gewesen. Demungeachtet haben die vielen Erfahrungen in dieser Sache zu nichts geehrt, besonders die Juden der spater» Zeit nicht vorsichtiger gemacht. Der im JudeMhume herrschende Gebrauch, die Todten lo eilig als möglich unter die Erde zu schaffen, ist ein M i ß - brauch, und zwar ein auf einem mißverstandenen Gesetze beruhender Mißbrauch, auf den man die Wotte ^alomo's anwenden kann: »Viele sind es, die er niederwarf. mächtig die Zahl seiner Getödteten.« (Spr. Salom. 7, 26.) Es heißt nämlich im Talmud (T. Sanhedrin, fol. 46.) nach wörtlicher Uebersetzung also: »Wer seinen Todten (wohl zu merken: seinen wirklich Todten! d. h. wo unttügliche Merkmale des Todes vorhanden) über Nacht unbeerdigr liegen läßt, Übertritt ein mosaisches Gesetz.« Der Talmud bezieht sich hierbei auf eine Stelle im 5. B. Mos. (21, 23.), wo aber nur von einem nach den Gesetzen Hingerichteten, einem Gehängten, die Rede ist. Jndeß will cs der Talmud so verstanden, oder richtiger: er will es so gehalten haben, vielleicht aus einem a n a l o g en Grunde. Denn halt die Bibel .einen Gehängten für eine Geringschätzung Gottes, weil der Mensch ein Ebenbild der Gottheit, so scheint der Talmud jeden Todten in seiner hüls- und sühllvsen Lage für eine Geringschätzung gegen Gott annehmen zu müssen, um ihn langer als nöthig zur Schau stehen zu lassen. Auch sagt er uns, wenn gleich an einem andern Orte (1. Niddah, fol. 69., f. Commentar' Raschi), wann ein'Mensch für todr zu halten sei, indem daselbst als das einzige untrügliche Merkmal des Todes die Faulniß. des F'leisches angegeben wird. Der berühmte Haller sagt in seiner Physiologie: »Den Tod selbst wütde ich dann annehmen, wenn das Herz seine ganze Reizbarkeit verloren Hat, denn der bloße Stillstand des Herzens (also auch, des Pulses, des Alhmens) erlaubc noch immer die Hoffnung, es wieder in Bewegung zu sitzen. Auch die Fäulniß eines einzelnen Theiles des rbierischcn Körpers ist noch kein Beweis des Todes der ganzen Maschine. Die Unempfindlichkeit, das Erkalten allein sind eben so unzureichende Zeichen« u. s. w. — Wem leuchtet nicht hiemach die Nochwendigkeit einer großen Vorsicht ein? Daß selbst der Talmud biermit übereinstimmt und sich von der Möglichkeit eines Scheintodes überzeugt halt, ersieht man aus Tract. Semachoth, Abschn. 8., wo selbst Beispiele von Scheintodten angefühtt werdm, und es u. a. also lautet: »Man besuche den (in einer Höhle beigesetzten) Todten drei Tage lang (um zu untersuchen, ob etwa noch Spuren von Lebm bei ihm, zu finden seien). Einmal geschah es, daß man einen solchen besuchte und ihn lebend fand, nach welcher Zeit er noch 25 Jahre lebte. Ein anderer für todr Gehaltener und schon Beigesitzter zeugte nach seinem Wiederaufleben noch fünf Söhne.« (Schluß folgt.) Mis, zelle. Aus Tilsit meldet man, daß sich dott ein polnischer Jude, Namens Rabbi Jankel Eben, auf dem Holz- und