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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-08-19 · Heft 54 (19.8.1837) · p. Seite 214

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 54 (19.8.1837)
Date
1837-08-19
Page
Seite 214 (sequence 2)
Language
German
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214 pation abhängt, das Judmchum in seinm sittlichen Elemente» dem fteithatigen Leben der Welt integrirend zu afsimiüren. — Bei dieser Ansicht der Dinge sind wir allerdings der Geschichte treuer geblieben. Denn so wie die Geschichte nachweist, daß die Juden im römischen Reiche das Bürgerrecht besaßen, und unter den Kaisern zu den bedeutendsten Beamtenstellen zugelassm wurden; wie darauf die christlichen Kaiser sie aus dem. Staatsdienste und der Advokatur verdrängten; wie darauf in der germanischen Welt den Juden zunächst das Ansiedelungsrecht entzogen wurde, und endlich das spätere Mittelalter ihnen die Gewerbefteiheit nahm, und sie auf den ungünstigen Handel und Geldwechsel beschränkte, — was Alles nichts Anderes als eine Manifestation der allgemeinen Tendenz des Mittelalters zum Ausschließen und Jndividualisircn oder Corporisircn (beides ist im Staate gleich); — so lief alsbald hiermit parallel die Richtung des innern Lebens des Judmthums, das in der Entwickelung vom Talmndischen zum Rabbinischen dieselbe Richtung des Jndividualisirens und Parcellirens des religiösen Geistes über alle Berriebnisse des prak- 'tischen Lebens verfolgte. Dieses stellte sich selbst in der Exegese in der Poesie (alphabetarische Formen), im Synagogalwesen u. s. w. heraus. — In dem französischen Absoluttsmus stellte sich aber die Stagnation der Gesellschaft dar. So zu derselben Zeit im Jndenthume. In beiden war die Bewegung des Lebens nur da, um die Materie des bevorstehenden Durchbruchs aufzusuchen und vorzubereiten einen neuen durch und durch nrritittm Ausland. — So erwachte denn auch, im Judenthume die Tendenz der neuen Zeit mit dieser selbst, und es bedurfte nicht erst der Emancipation der Judm, um die Entwickelung hervorzurufen, wohl aber der Emancipation der Welt. Die Vergleichspunkte ließen sich hier sehr reichhaltig ausdehnen, es würde aber jetzt nicht am Orte sein, und sollte das Gegebene allerdings mehr zur Anregung vierten, die Emancipation des Judenrhums von einer ganz neuen Seite zu fassen. Wir können also das geschichtliche Resultat des Verf. nur so verstehen, daß die fteithätige innere Entwickelung nur dadurch nicht zu ihrer vollkommenen Ausbildung und Höhe gelangen kann, so lange der Mangel äußerer Emancipation sie zurückhalt. Unterdrücken kann dieser sic nicht. Und mögen wir noch Jahrhunderte nicht emancipict wcrdm, das Leben im Innern ist wach und rege geworden, und wird fein Product Hervorbringen. Wir kommen zum zweiten Abschnitte, der Begründung des Staatsbürgetthums. Der Verf. stellt hier den Vordersatz auf, daß das Staatsbürgetthum der Juden aus seinem innern Zwiespalt heraustritt: wenn einerseits die Juden ihre längst erstorbene Nationalität aufgeben, und andererseits die betreffenden Staatenihnen volle Gleichstellung gewähren. Er fordert' daher von den Juden eine öffentliche Verzichtleistung,, «»d zwar außerhalb des literarischen Kreises. So geht denn der Verf. auf analytischem Wege fort, indem er diesen Satz als begründet annimmt, und nun in Erwägung der Gründe gegen das Staatsbürgetthum (Kap. 1.), und alsdann für dasselbe (Kap. 2.) den Beweis von selbst resultiren läßt. Folgen wir ihm. Die Gründe gegen das Staatsbürgetthum bettachtet er aus acht Gesichtspunkten: I) dem nationalen, welchen Gegengrund er wieder in neun Besonderheiten zerfallen läßt- und zwar: 1) die Kleidung, wo er die Zizith und Thcfillin mit den katholischen Heiligenbildern vergleicht, und sie daher den Judm gütigst lassm will; 2) die Speiseunterschiede, wo er darauf aufmerksam macht,, daß man ja auch bei dm Ehrisim die Thiere in solche, die gegessm, und solche, die nicht gegessm werdm (z. B. Pferde, Katzen, Raben, Hirschkäfer rc.), ttmnt; alsdann sieht er das Verbot mancher Speism als bloße diätetische Vorschristm an, die vom Klima abhangm, als theokratisch - pädagogischer Tendmz, die jetzt vorüber sei; die Behandlung der Thiere beim Tödtm sei nur nachahmenswetth; im Ganzm hättm die Speiseunrerschiede schon viel von ihrer Schroffheit bei dm Judm verloren; so lange sie den Fastenspeisegesetzm der Karholikm glichm, und sich im Kreise des ehelichm Lebms hielten, so lange müsse der Staat sie ehren; könne cs aber erwiesen werdm, daß sie absolut vom christlichen Tische abscheideten, so wärm sie allerdings ein Widerspruch gegen eine allgemeine Volksgemeinschaft. 3) Die hebräische Sprache; er erinnett, daß die wenigsrm Judm jetzt noch das Hebräische spcächm, ja selbst verständm, daß hiermit eine wesentliche Enräußemng der Nariolität vor sich gegangen, — »aber auch in den Synagogen dürfe die jüdische Nationalität keinen Schlupfwinkel finden.« (Er vergißt hier der lateinischen Sprache der Katholirm, die er doch sonst immer heranzicht. Wenn nur dmtsche gotresdimstliche Dotträge gehalten wcrdm, warum soll man den Judm nicht hebräisch bttm lassen? —keinen Gewissenszwang l). 4) Der Eid. Hier meint er, daß man sich zu.einer gcmeinschastlichm Eidesformel, im Namen Gottes, vercinigm solle, wo dann viele Hindemisse für die Judm, z. Br zum Sitz im mglsschm Parlamente, wegfallen würden. 5) Die Ehegesetze. »Das Verbot der gemischrm Ehe, sagt der Verf., wäre um so unstatthafter, da das eheliche Lebm nrchrs weiter als das Stereotyp-Staatslebm sei, und die Juden, welche nicht mit Ehristm in ehelichem Vereine lebm wolltm, um so wmiger mit denselbm in die höhere, alle andere in sich fassende Verbindung einttttm könnten.« Er erinnett so-

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