Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 41 (27.7.1837)
- Date
- 1837-07-27
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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162 gen dem allgemeinen Leben übergiebt, daß es keine Heimlichkeiten,- keine verborgenen Dinge und Vorgänge haben, fondem sich vor die Augen aller Welt hinstellen will, und sprechen: so bin ich, so bin ich zu Euch, und Ihr zu mir, fi> bin ich in mir, und so außer mir! — Alle Kirchen und alle Partheien, ein jeglicher Körper, der etwas zu verfolgen hat, was die Anderen" nicht, Haben ihre Organe, durch die sie mit der Welt unterhandeln, ihre Wünsche aussprechm, ihre Forderungen stellen, ihre Zugeständnisse geben: wir haben unsre Religion cmszubauen, Institutionen des Alterthnms in die neuere Zeit hinüberzutragen, und .die Forderungen der neuern Zeit gegen die Institutionen des Alterthums geltmd zu mach«, wir haben die schwere Fessel der Beschränkung, des Borurtheils und des Hasses zu sprengen: und man verargt uns das Wort, das darüber klar machen will, und nennt ein hierzu bestimmtes Organ eine Absonderung? Wo liegt darin ein Verstand und eine Billigkeit? — Ich glaube, der Leftr wird hiermit übereinstimmen, und die zurückzuweisen' wissen unter Juden und Christen, die unter dem heuchlerischen Scheine einer GleichstÄluug, die leider! faktisch noch nicht besteht, und welcher die jüngste Zeit erst wieder so fürchterlich Hohn gesprochen, das emsteste, heiligste Streben verwerfen. (Fortsetzung folgt.) Mittheilung eines bis jetzt noch nicht gedruckten wichtigen Aktenstückes, betreffend einen Vorschlag zur Emancipsrion der Juden in Hamburg vom Jahre 1814. Bei den vielen öffentlichen Debattm, die jetzt über die VerhälMisse der Juden bei den verschiedenen Legislaturen Vorkommen, wird wohl die Mittheilung des folgenden Aktenstücks eine hohe Bedeutung bekommm, da es noch unter dem warmen Einfluß der erhabenen Begeisterung und Berbrüdemng des Helligen Krieges mtstand, und als das auf Erfahmng gestützte Aeugniß einer Behörde, wie des Senats von Hamburg, wohl am besten darl^t, was auf das heuchlerische Geschwätz von Gefährlichkeit der Juden - Emancipation zu geben sei. Mittheiler bemerkt dies vorläufig, und wird die eigentlichen Consequenze» in einem Epiloge naturgemäß zu ziehen suchm. kropositio in Conventu Senatus et Civium. Hamburg!, Joyis d. 10. OcC 1814. (Anwesend 19S Bürger.) Borsitz. Herr Bürgermeister Fried, von Gr affen Lr. In Betracht, sowohl, der großen Veränderungen, welche die Zcitumstände überhaupt, nicht nur in den Gesinnungen, sondern selbst in den inneru und äußern Verhälmissen der Nationen und Staaten veranlaßt haben, als auch in Bettachtung der seit mehreren Jahren schon genossenen Rechte und Begünstigungen, und endlich der Beispiele andrer nahen und fernen Staaten, hat E. E. Rath die Angelegenheiten der hiesigen nicht-luthersschen christlichen Religionsverwandten und der Israeliten für das wahre Wohl der Stadt in allen Rücksichten um so mehr in nähere Erwägung gezogen, je allgemeiner auch der öffentliche Wunsch sich dafür zu äußern geschienen hat. Zu dem Ende legt derselbe in einem besoudern Promemoria sowohl die ganze umständliche Ansicht dieser Angelegenheit, als auch in dessen Neben - Anlagen die darauf gegründeten Reglements soa) über die künftigen bürgttlichen Verhältnisse der christlichen Religionsverwandten , als b) über die Ausnahme der Israeliten nach den bürgerlichen and ReligionsverhälMissen mit dem Ersuchen an, daß Erbgesessene Bürgerschaft diese, unter anderm auch mit der Zufriedenheit einer großen Anzahl wohlhabender Einwohner, und folglich mit deren Erhaltung für unsre so sehr ruinitte Stadt, so wie mit dem Hereinziehen begüterter Fremden verbundene Angelegenheit in sorgfältige Erwägung zu ziehen und demzufolge beide Reglements zu genehmigen geneigen wollen. Anlage Nr. I. com subadjunctis A. B. et C. Promemoria. Die länger als drei Jahre Hierselbst durch die Einführung der ftanzösischen Gesetze und Verfassung bestandene Gleichheit aller Bürgtt ohne Rücksicht auf ihr Religionsbekenntniß hat E. E. Rath veranlaßt, die Folgen näher in Betrachtung zu nehmen, welche sie nach der Herstellung nnsers Staats und seiner Verfassung, der Billigkeit und dem Wohl dev Stadt gemäß, auf die Aushebung mancher vorigen Einschränkungen der ftemden Religionsverwandteu haben werde. Er kann auch in dieser Angelegenheit einen Beifall wenigstens des größern Lheils der Bürgerschaft für seine Ansichten um so mchr ermatten, da schon in einer der letztem Versammlungen derselben, obwohl nach der Verfassung zu voreilig, ein Vorschritt der Ätt gemacht ist, welchen E. E. Rath sich nur. aus besondrer Achtung gegen dieselben,'und in Rücksicht auf sein Dorhabm einer verfassungsmäßigen ähnlichen Bestimmung für die Zukunft hat gefallen lassen. Freilich ist es nicht zu läugnen, daß der Einfluß mancher Religion auf Denkungsart, Sitten und selbst auf bürgerliche Staatsverhältnisse ,- noch vielmehr aber auf mehrere oder mindere Trennung der Gemüther, auf Neigung zur Unterdrückung an der einen, und zum Kampf dagegen und Erlangung des Uebergewichtes an der andern Seite sich von jeher mannigfaltig gtäußett hat, und daß der seit einigen Jahren vermehrte ReligionS-