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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-07-25 · Heft 40 (25.7.1837) · p. Seite 158

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 40 (25.7.1837)
Date
1837-07-25
Page
Seite 158 (sequence 2)
Language
German
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158 unversucht lassen wollte. Auf die Reguürung der inner» Angelegenheiten lege, er kein Gewicht, denn die hätte ohne das Gesetz auch von der Regierung erlangt werden können. Bueren bemerkte, man solle doch einmal die Juden ftagen, ob sie ein solches Gesetz haben wollten. (Schluß folgt.) Politische Lontrole. Ueber die religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Gemeinde zu Dresden. (Schluß.) Kann man, nachdem in Sachsen, dem Lande, wo man bisher gewohnt war, die Judm immer noch im mittelalterlichen Sinne als Reichskammerknechte zu behandeln, fast die Hälfte der Repräsentanten des Volks sich für die Gewährung der politischen Rechte an die Juden erklärt hat, wohl nun mit ziemlicher Gewißheit annehmen, daß die Sache der Emancipation als gerettet zu bettachten ist, und — wenn auch nicht in diesem Augenblicke — doch jedenfalls die Zeit nicht mehr fern liegt, wo jede Spur von Ausschließung und Beschränkung fallen wird, so wird die Discussion bei den folgenden Paragraphen Solches noch mchr bestätigen. — Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß außer jener imposanten Minorität noch mehre Abgeordnete für die Emancipation gesinnt sind, aber nur gegen die Erweiterungen stimmten: 1) aus Rücksichten für die Regierung, 2) weil die Juden auf Dresden und Leipzig beschränkt bleiben, mithin diese Städte größere Berechtigungen der Juden nicht gern sehm, welches nicht der Fall wäre, wenn sie sich im ganzen Lande verbreiten dürsten; und 3) weil sie fürchten, die erste Kammer möchte nicht beitteten, und sodann das Gesetz gar nicht zu Stande kommen. tz. 6. des Entwurfs schließt die Juden aus: 1) vom Halten von Apotheken. — Von beiden Kammern angenommen, jedoch in der 2ten Kaürrner nur unter der ausdrücklichen Erklärung, daß Juden Apothekerlehrlinge, Gehülfm, Provisoren und selbst Verwalter von Apotheken sein können, nur sollen sie einen christlichen Nammsttäger haben! — Ein Beweis, daß man das in den Motiven angegebene Prinzip durchaus nicht anerkenne, und diesen Punkt nur aus Connivenz gegen dm Verfasser des Entwurfs annahm; 2) von Schank- und Speise - Wirchschasien (jedoch «eins, wmn sie blos für Juden bestimmt sind): angenommen; 3) vom Schacher- und Trödelhandel, vorbehältlich der von der Regienmg unentgeldlich zu gewährenden Concefsion: angenommm, in der 2tm Kammer nur mit geringer Majorität. Die erste Kammer hatte noch hinzugefugt: 1) die Ausschließung vom Buchhandel (auf Anttag des vormaligen Consulmtm der Leipziger Buchhändler, vr. Günther, wogegm vr. v. Ammon für die Zulassung der Judm zum Buchhandel sehr beredt sprach): die 2te Kammer verwarf diese Beschränkung mit 49 gegm 14 Stimmen, so daß der Buchhandel gestattet bleiben soll; 2) Verbot der Branntweinbrennerei: auch von der 2cm Kammer mit 34 gegen 28 Stimmm angenommm; 3) Nichtzulassung zur Advocatur. Die 2te Kammer verwarf diestn Zusatz und genehmigte dagegm mit 49 gegm 17 Stimmm das Amendement des vr. v. Mayer, wonach die Regierung ermächtigt wird, Juden zur Advocatur zuzulassen. — v. Thielau, Sachse, Appellationsrath vr. Haafe, vr. Schröder und Altenstädt, sowie fast alle Juristen in der Kammer verwmdetm sich für die Zulassung zur Advocatur, wodurch diese Herrm nur sich selbst ehrtm. — Alle Einwürfe wegen der Schwierigkeit des Eides, wegen der politischen Unmündigkeit der Judm, weshalb es unpassmd erscheine sie zu Wächtern des Rechts zu bestellen, wurden von vr. v. Mayer glänzmd widerlegt. Nicht'so glücklich war die Bestimmung hinsichtlich des . 4) Verbots Klein- und Ausschnitthandel zu treiben, welches auf Anttag des vr. Deutrich in der 1. Kammer beschlossm wordm war. — Ohnerachtet Staatsminister v. Lindenau gegm dieses Verbot in beiden Kammem sprach, brachte es der Abgeordnete Meisel dahin, daß diese Ausschließung auch von der 2tm Kammer mit der Majorität von nur einer Stimme beibehaltm wurde. — Ein heftiger Wortwechsel mtspann sich hierbei zwischm v. Thielau und dem Präsidenten, welcher die Discussion für geschlossen erklärt hatte, als Ersterer den Argummtm Meifels noch Einkgrs zu crwiedem beabsichtigte. — v. Thielau protestiere an die Freiheit der Kammer, und verließ .endlich mit Heftigkeit dm Saal, betheuernd, daß er nach diesem Vorgänge sich nicht mehr als Mitglied der Kammer bettachten könne. — Die Unruhe stieg aufs Höchste, schon war der Präsident im Begriff, die Sitzung zu suspendiren, als v. Thielau wieder einttat und ein Urlaubsgesuch von dato auf 4 Monate (bis zu welcher Zeit der Landtag bereits geschlossm sein wird) einreichte. Mit geringer Majorität ward es ihm bewilligt. — Dieser Span-

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