Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 39 (22.7.1837)
- Date
- 1837-07-22
- Page
- Seite 155 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 84% known words query
- IRI
…/3224737-3224738-3224778--00336-3298577- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Plauen 1× ep/1045447
OCR text
155 die Juden jetzt ein solches Loos trifft^ hier keinen Vertreter aus ihrer Mitte zu haben!«*) Meise! und Eisenstuck (Abgeordnete von Dresdm) sprachen hierauf vorzüglich gegen die Beschränkung auf Dresdm und Leipzig; ■ Letzterer rechtfertigte sich deshalb gegm das Gesetz zu stimmm, obgleich er früher ein Vertheidiger der Emancipation gewesen fei, — Von Leyßer und Todt nahmm hierauf das Wort zu Gunsten der Jsraelitm; Letzterer schloß mit der Aeußerung, jedesmal dmjmigm beistimmm zu wollm, die eine größere Entfesselung beabsichtigen! Montags den 26. Juni erössnete v. Dieskau (der biedere Abgeordnet? aus Plauen, der eine Petition zu Gunstm der Emancipation bevorwortet hatte) die Debatte mit einer ttefflichen Rede, worin er Cannings Wahlspruch : »Religiöse und bürgerliche Freiheit über die ganze Welt!« durchzuführm suchte, und sich besonders über die Motive des Gesetzmtwurfs, die er bitter und krankend nannte, ausließ. Sachse (Abg. aus Freiberg) erklätte sich hierauf ebenfalls für die Emancipation, widerlegte die Diatribm des Annaberger Gewerbeblattes, und setzte auseinander, wie das Geschrei gegetr die Judm durchaus nicht als Volks stimme anzuerkennm sei! In gleichem liberalm Sinne sprachm hierauf Hartenstein, Zenker, Cuno, Wieland und Junghanns (Stadttach in Leipzig). — Diesen Rednern folgten noch vr. Hasse (Vicepräsident der Kammer), v. Sahr, d. Kiesewetter und Aiesche (bäuerlicher Abg.), sämmtlich für die Gleichstellung, so daß man die Berathung gewissermaßen. als Gegensatz der Verhandlung der Istm Kammer bettachtm kann; wie dort nur die Schattmseite des Judmthums berührt wordm war, so feierte bei dieser Discussion die israelit. Religion und Moral ihrm schönstm Triumph; kein Gegner wagte sich zu erhebm! — Nun folgte die spezielle Debatte. §. 1. des Entwurfs, welcher dm Aufmchalt der Judm auch semerweit auf Dresdm und Leipzig beschrankt und in der ■ 1. Kammer — ohnerachtet der gewichtigm Worte Sr. K. H. des Prinzen Johann — noch dm Zusatz erhaltm hatte, »daß selbst die Regierung nicht besirgt sein solle, ausnahmsweise Concession zur Niederlassung in andern Ottm zu ertheilen,« ward in der 2. Kammer heftig bekämpft. — Dr. Haase, v. Thielau und Richter (aus Grimma) hattm Ammdemmts gestellt, wonach die Judm in allen Orten des Landes sich solltm niederlassm dürfen. --- Nach einer zweistündigen Discussion, währmd welcher mchrere Ritterguts- *) Wir werden suchm, in Besitz dieser meisterhaften Rede La extenso zu kommen, und sie dann unfern Lesern nicht vorenthalten. d. Red. besitzer sich um die Wette erboten, Juden als Grundbesitzer auf ihrm Gütem anzunehmen, wurden jedoch gedachte Ammdemmts — da die Regierungs - Comnüssarien sich dagegm erklättm — mit der schwachen Majorität von 30 gegm 27 Stimmm verworfen und §. 1. des Entwurfs angenommen. §. 2. und 3. des Entwurfs, welche von der Uebersiedelung von Dresdm nach Leipzig, oder umgekehrt, sowie von der bleibmdm Niederlassung ausländischer Judm handeln, derm letztere Gestattung die Regierung sich vorbehält, und zwar — nach dem Zusatze der 1. Kammer — »wenn dringende Gründe dafür sprechen solltm,« fandm in der 2. Kammer hattnäckigm Widerspruch. — Auf glänzmde Weise hobm v. Mayer und v. Thielau, sowie noch mehrere Abgeordnete die Vorzüge der Judm heraus, ihr Dasein im Lande sei keine Calamität, sondem bringe Nutzen und Vorcheil; v. Thielau führte dm Beweis mit Darstellung einer Thatsache. Einem jüdischm Tuchfabrikantm in Lauban (prmß. Oberlausitz) habe diese Stadt sehr viel zu verdankm; warum solle Sachsen — aus kleinlichen Rücksichten — solche Vortheile sich mtgehen lassen? — Auch v. Leyßer sühne an, wie nammtlich Mähren fast nur dm Fabrikm der Judm feinm Auffchwung zu verdankm habe. — Beide §en wurdm jedoch am Ende — zwar nur mit , geringer Majorität — angenommen. §. 4. bestimmt, daß die Judm, unter dm nachfolgmdm Beschränkungen, gleiche Gewerbsberechtiguugen' wie die christlichen Unterthanm habm follm. In der 1. Kammer hatte der vormalige Kreishauptmann v. Einsiedel beanttagt, diesm §. so zu faffm, daß dm Judm nur die Versicherung gegebm werde, wmn die Regierung sich von ihrer Sittlichkeit überzeugt habm würde, könntm sie zum Bettiebe zünftiger Gewerbe einst zugelassm werden. — Nur mit Mühe war es dem Prinzm Johann und dem Minister v. Linde na u gelungm, jmm Anttag zurückzuweisen. — In der 2. Kammer keine Spur von solchm Anttägm! Im Gegmcheil verlangte Abg. v. D i e s k a u dm Wegfall der Worte »unter nachfolgmdm Beschränkungen.« §. 5. gewährt dm Judm, die ein zünftiges Gewerbe tteibm, das städtische Bürgerrecht, jedoch ohne dadurch die politischm Ehrmbürgerrechte zu erlangm. — Nach dem Beschlüsse der 1. Kammer solltm sie jedoch ferner Commrmalgardenpflichtig bleiben. In der 2. Kammer erhob sich vr. v. Mayer gegen die Ausschließung vom Ehrmbürgerrechte. »Es ist eine Hätte, die gegm alle Gleichheit vor dem Gesetze verstößt. Sie sind brave Gattm, Familimväter; warum ihnm die Ehrenrechte' entziehen? — Glaubt man, daß die Judm als Stadtverordnete oder Bürgermeister wmiger für