Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 37 (20.7.1837)
- Date
- 1837-07-20
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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146 Dolirische Cnntrnle. Ausführlicher Bericht über das neue Gesetz in Betreff der Israeliten Königreiche Hannover.. (Fortsetzung.) Da die erste Berathung der zweiten Kammer nur eine berathende war, worin nur vorläufig einige Standpunkte, aus denen das Gesetz anzusehen sei, besprochen wurden, so wollen wir nur einige wenige Bemerkungen hervorheben. Es wmde hervorgehoben, wie gering die Autorität des Landrabbiners gegenwärtig bei den Juden wäre, so daß in einem Bezirke von 50,000 Seelen die Juden nicht zu bewegen gewesen, einen Landrabbiner anzunehmen. *) lieber die Stolgebühren äußerte man fich, »daß sie eben so wenig beibehalten werden könnten, wie die Abgabe der Katholiken in Irland für die protestantische Kirche, dmn sie sei ungerecht und empörend;« — »es sei für das Gefühl etwas Widerwärtiges, vom Israeliten Stolgebühren zu nehmen.« — Am interessantesten war die Debatte über das Verbot der Ehe zwischen Christen und Juden. Bueren bemerkte, daß das Judenthum solche Ehe nicht verbiete, da das Verbot im fünften Buche Mosis sich nur auf Götzendiener'beziehe. »Dieser Grund tteffe bei der christlichen Religion nicht zu, da sie von der jüdischen abstamme, und dieselben Grundsätze habe wie diese, ausgenommen, daß die Juden den Messias noch erwarten, von dem die Christen glauben, daß er schon gekommen sei.« Dr. Freudentheil erklärte sich zwar dagegen, weil dadurch der religiöse Judifferentismus höchlichst befördert würde, wenn der eine Theil lächerlich fände, was der andere Theil für heilig erachte. Lüntzel bemerkte aber, daß, wo wahre Rellgion vorhanden sei, kein Theil eines anderen Glaubens werde lächerlich gesunden werden. Wiesen behauptete sogar, daß, da jetzt gewöhnlich der eine Theil zur Religion des andern Theiles übergehe, der Jndifferentismus weit mehr genährt werde, und daß es auf nichts weiter ankomme, als daß die Bestimmung gegeben werde, zu welcher Rellgion die Kinder solcher Ehe exogen werden sollten. 1 2 * * 3) Lüntzel wies noch darauf hin, daß, wmn 1) Aber wie viele Juden waren unter dm 50,000 Seelen, und konnten von ihnen die Kosten eines Landrabbiners getragen werden? d. Red. 2) Wir machen uns das Vergnügen, hier über diesen Gegenstand den »Siebenten Artikel« des Heuotikon des Prof. Krug (Leipz. 1836. 8.) anzuführen: »Ehen zwischen verschiedenen Glaubensgenossen sind durchgängig gestattet, und die Kinder aus solchen gemischten Ehen folgen wirklich eine Annäherung zwischen Personen verschiedenen Glaubens stattfande, die Folge eine wilde Ehe sein würde, 3) und ob dies der Staat billigen könne? Die längste Debatte fand über dm Erwerb von Grundstücken statt, und ich will hier die einzelnm Gründe auszüglich zusammenstellen. — Heinichen: Die Juden würdm mit dm Grundstückm wuchem, und da sie sich einmal nicht zum Ackerbau qualificirten, so würde der Bauemhof bald zu Gmnde gerichtet sein. V. Honstedt: Wenn erst die Juden sich von Kindheit auf an den Ackerbau gewöhntm, so würdm sie demselbm den gleichm Eifer und dieselbe Judustrie zuwmdm, mit der sie ihre übrigm Geschäfte betreiben. Der Landmann,vettrage sich immer recht gut mit dem Juden. Manche Dinge könne der Landmann gar nicht anders verwerthm, als durch Verkauf an dm Judm, und so mtstehe ein ganz fteundschaftliches Verhältnis. Ihm sei aufdem Lande kein Wucher vorgekommm. vr. Freudentheil: Ob denn die Judm in alle Ewigkeit kein Grundeigmthum sollm erwerbm dürfm? dieselbm Gründe, daß sie nämlich zum Ackerbau sich nicht qualificirtm, würdm, wmn ihnm nicht Gelegenheit gegebm werde, sich die dazu nöthigm Qualifikationen zu erwerbm, auch nach 100 Jahrm dem entgegengesetzt werden könne». Lüntzel: Wenn die Judm im Ganzen dm Christm gleichgestellt werdm sollen, so würde es keinesweges gerecht sein, sie hiervon auszuschließm. Die Judm seim, wie bekannt, rasche Concurrmtm, und die Uebergangsperiode würde manches Unangenehme für die Christen habm, die Maßregel sei aber durch die Nochwmdigkeit gebotm. Wedemeyer fürchtet den grostm Einfluß, den die Judm durch Gütererwerb erlangm würden, vr. Freudentheil bemerkt hingegm, daß der reiche Capitalist dmselbm Einfluß, als der reiche Gutsbesitzer habe. 4) Sermes: Im Meppen schm hättm die Judey völlig Freiheit, Grundeigmthum zu erwerben, bis jetzt hättm sich aber keine nachtheiligm Folgm gezeigt. Stüve: Wo Wohlhabenheit wäre, hätte es gar kern Bedmkm, wohl aber, wo Armuth herrsche. Lüntzel: Dann wäre also die Bettelhastrgkeit der Verhälwisse schon da. Er sei der Meinung, daß eine Maßregel, die fich auf die Gerechin der Regel der Religionsparthei ihrer Eltern nach dem Geschlechts, also die Söhne dem Vater, die Töchter der Mutter. Es können jedoch die Eltern, wenn sie einstimmig wünschen, daß alle Kinder in dieser Hinsicht dem Vater oder der Mutter folgen, um Erlaubnis dazu , mit Anführung der Gründe, bei ihrer nächsten Obrigkeit nachsucheo, welche dies an die höhere Behörde zu berichten hat. Sollte aber ein Gatte sterben, bevor die Kinder eine religiöse Richtung angenommen haben, so steht es dem überlebmden Gatten frei, sie in seiner Religion zu erziehen.« d. R. 3) Beispiele hiervon sind leider', mir mehrere bekannt, d. R. 4) Man erinnere sich doch an die Herren Henoch und Oppenheim, die ihren christlichen Gemeinden Kirchm gebaut. d. Red.