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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-07-18 · Heft 35 (18.7.1837) · p. Seite 139

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 35 (18.7.1837)
Date
1837-07-18
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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139 Ritrerstadt, Letzterer Referent in der Sache), obgleich sie in ihrer Mehrheit einer bürgerlichen Verbesserung der Israeliten zugethan war, schien daher, auf die hin und wieder kund gewordenen'Gesinnungen eines großen Theils der Mitglieder ihrer Kammer Rücksicht nehmen zu müssen, und, bei Abweisung aller gegen die Emanciparion gerichteten Petitionen, ging sie in ihrem Berichte doch von dem Grundsätze aus, daß 1) die Erfahrungen anderer Staaten gegen volle Emanciparion sprachen und 2) die Mehrzahl der Juden dermalen noch unter dem Einflüsse einer zu sehr vernachlässigten . Bildung stehe, so daß mit der größten Vorsicht zu verfahren sei und vor der Hand nur diejenigen Wege den Judm zu eröffnen seim, die man ihnen gar nicht länger verschließen könne. Die Deputation beantragte daher, zwar im Ganzen dem Entwürfe beistimmend, doch noch mehrere Beschränkungen, die wir bei den einzelnen Paragraphen angeben werdm; dagegen schlug sie einen Zusatz-Paragraph vor, womach dm Judm der Besitz eines Grundstücks in Dresden und Leipzig, unter der Bedingung es vor dem Verlaufe von 10 Jahrm nicht freiwillig wieder verkaufm zu dürfm, gestattet sein solle. Wir gebm nun dm geehtten Lesem einen kurzen Ueberblick der allgemeinm Berathung, so wie von derm Resultate in der 1. Kammer, und werdm sodann bei jedem einzelnm Paragraphm die verschiedmm Ansichten und Abstimmungm beider Kammern gegm einander stellen. Nachdem Staatsminister Nostiz-Jänkendorf die Berathung mit einigm Wottm zu Gunsten des Gesetzmtwurfs eröffnet hatte, suchte Ziegler und Klipphausen die Unthunlichkeit jeder Verbesserung der Verhältnisse der Judm in feinem bereits mehreremal kundgethanmm Sinne d'aqustellm; sein Anttag auf Vettagung des Gesetzes ward zwar mit 25 gegen 7 Stimmm verworfen, dahingegen erhob sich nun Vicepräsident vr. Deutlich, obgleich im Ganzm erklärend, nicht gegen die Juden gestimmt zu sein, jedoch aus folgmdm Gründm der Gleichstellung nicht das Wort redend: 1) sei bei allem Sonnmscheine der Freiheit keine moralische Veredlung der Judm mtdeckt wordm! (der Hr. Vicepräsidmt findet die beste Widerlegung in der kundgewordmm Absicht der hohm prmß. Regierung, das Edikt von 1812 auch auf die nmm Provinzm der Monarchie ausdchnm zu wollen, welches doch wahrlich nicht der Fall fein würde, wmn obige Behauptung gegründet wäre!) 2) stehe es noch nicht fest, welches eigmtlich die Confefsion der Judm sei! (Die Confessio» der Judm ist im 15. Psalme mthaltm > alles Uebrige nur Mittel zum Zwecke! — Wollte man nur denjenigen Christm staatsbürgerliche Rechte ercheilen, die die Vorschristm des Evangeliums beobachten, wie sparsam müßte da jme Rechtsgewähcung ausfallm!) 3) sei die Veränderung in dem jetzigen Zustande der Juden noch nicht so dringmd l (Allerdings ist bis jetzt Gottlob noch kein Jude dm Hungertod gestorben; aber wie viele ihrer wahrm Bestimmung entzogen wurden und dadurch an Geist und Körper verkümmettm, hat der Hr. Vicepräsident nicht berechnet!) — 4) Fürchtet er ein Fottschreiten in der Vermehrung der Judm! (Als Parallelstelle dient 2. Buch Mos. 1, 10.!) — Hübler, Harz und v. Zedtwitz sprachen noch in mehr oder wmiger beschränkendem Sinne für den Gesetzentwurf, wogegmvr. von Ammon, — auf den wir Schillers Worte ^daß er aus Christm Menschm wirbt« hier vielleicht nicht mit Unrecht anwmden dürfm, sich unter Andern» also vernehmm ließ: »Man hat (aus angeblichm Wahmchmungm in andern Ländern) Folgerungen gezogen, welche selbst wiederum aus unrichtigen Ansichtm hervorgchen. Wmn man nämlich darauf anttägt: es solle in Beziehung auf die bürgerliche Verfassung der Juden beim Altm bleiben, sie sollen nicht zur Activität der Staatsbürger herangebildet werden, das Licht der christlichm CulMr und Freiheit soll für sie verloren sein, oder man soll so lange die Sache vettagen und aussetzen, bis die Judm auf eine höhere Stufe moralischer und religiöser . Cultur sich erhoben habm; so muß ich mich gegm diese Ansicht auf das Bestimmteste erklärm,' einmal schon deswegm, weil sie mir zu streiten scheint mit dm Grundsätzm der christlichm Religion, namentlich in Bezug auf das Amßere, und namentlich das Erwerbsleben. Da ist das Hauptgebor: Wer gestohlen hat, sagt der Apostel, d. h. wer auf betrügerische und unredliche Weise sich genährt hat — und betrogen, gestohlen wird zuletzt unter allm Confessionen — wer gestohlen hat, der stehle künftig nicht mehr, fondem denke daran, mit seinen Händen etwas Gutes zu schaffen, daß er habe, auch den Dürftigen beizustehm. Das Chrisimthum lehrt folglich, daß es Pflicht sek, durch redlichm Erwerb sich dm Unterhalt für sich und andere zu verschaffen. Wenn also die Freiheit dm Judm auf eine drückmde Weise geschmälett werden soll, so wird ein heiliges Mmschenrecht gefährdet, welches unerläßliche Bedingung jeder geselligm Pflicht ist. Jme Ansicht, von welcher ich vorhin sprach, muß ich auch darum in Anspruch -nehmen, weil , ich sie für inhuman halte. Es ist schon oft erwähnt wordm, daß heidnische Regierungm nicht nur einzelnen Familim, sondem ganzm Colonim und Municipalitätm der Judm das römische Bürgerrecht verliehm. Es zeigt die Geschichte des jüdischen Volkes , daß sie umer ihrm Königm große öconomische und commercielle Thätigkeir entwickelt haben. Unter dm arabischm und griechsschen Judm hat man tteffliche Aerzte, ausgezeichnete Güterbesitzer, welche sie wohl zu verwalten wußtm, man hat unter ihnm Weift,

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