Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 29 (6.7.1837)
- Date
- 1837-07-06
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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115 »Von Sraats - Aemtem bleiben die Juden auch ferner ausgeschlossen.« »Zur Advokatur nur ausnahmsweise, zur Ausübung der medicinkschen Praxis und zur Uebemahme eines Lehramtes in einem bestimmten Zweige des Unterrichts können ste von llnserm Ministerio zugelassen werden.« Es ist dem König!. Ministerio gestattet, mit Ausschluß der Elementarschulen, ausnahmsweise Juden zum Lehramts auf höheren Bildungsanstalien in der Mathematik, Astronomie, Chemie und andern technischen Wissenschaften zuzulassen.« Hervorheben wollen wir noch, daß auch ein Mitglied darauf anrrug, die Juden zu Gemeinde -Aemtern zuzulassm, wenn die Gemeinde, die Ortsvbrigkeit und die Landdrostei darauf antrügen. Besonders dies in Bezug auf Armenverwaltung. Er hob dabei ein Beispiel hervor, das unfern Lesern nicht vormthalten werde. — Vor einer langen Reihe von Jahren habe ein gewisser Israelit Meyer Michel David Hierselbst eine Summe von 100,000 Guldm nach Gvldwerth zu einer milden Stiftung bestimmt, und hinsichtlich derselben testamentarisch vorgeschrieben, daß von dm Zinsen der jedesmal vorhanden älteste Erbe, der als Testaments-Executor fungirm solle, 700 Guldm erhalte, daß mehrere 100 Guldm dazu verwmdet würdm, einm Jsraelitm auf die Universität zu schicken; 200 Guldm jährlich habe er dm jüdischm und 100 Gulden jährlich den christlichen Armm vermacht, und dm Rest der Zinfm dazu bestimmt, um davon eine Schule zu erhaltm, in welcher wenigstms acht jüdische Kinder unterrichtet und unterstützt würdm. Von dem Institute habe man lange Jahre nichts gehött,. bis dasselbe von einem gewissm Joseph Meyer nach dem Willm des Stifters wieder organisirt sei. Ein hiesiger Banquier habe sich gegenwärtig des Instituts mit regem Eifer angenommen. An der Schule waren drei tüchtige Lehrer angestellt, die Zahl der Schulkinder sei von acht auf vierzehn gestiegm, deren jedes monatlich 2 Thlr. Unterstützung erhalte. Ein Theil der Zinsm werde dazu verwmdet, jüdische Knabm zu Handwerkern zu bildm. •— Ferner hob der Redner Folgmdes hervor: Was das Schulwesen betteffe, so fei in der neuern Zeit in dieser Hinsicht von dm Judm auf dem Lande wirklich viel gethan, daf«n die ihm darüber gemachtm Mittheilungen, an derm Wahrheit zu zweifeln er übrigms keinm Grund habe, ihre Richtigkeit hatten. Nach jmm Mittheilungm hielten auf dem Lande vier bis fünf Familim einm Lchrer, der nebm fteier Station nach dm Umstanden 30 bis 60 Thlr. jahrlichm Gehalt bekomme. Im Uebrigen schickten auch gegenwärtig schon die Jsraelitm, wiewohl meistens nur aus Noth, ihre Kinder in eine christliche Schule, und hätten nur für Religion einm jüdischm Lehrer; so namentlich an manchm Orten des Hildesheimischm, so in Einbeck "). — UebrigmS wurde der Anttag abgelehnt. Der Artikel über die Stolgebühren wurde wieder dahin geändert, daß die Verpflichtung nur so lange fortdauern solle, bis die.berechtigten Stellen auf die eine oder andere Weise von der Judmschast des Ortes dafür mtschädigt worden. 2 3) Zum Art. 46. wurde die Petition des Landrabbmers Adler verlesen, welche dahin ging, zu beweism, daß die jüdischm Religionsgesetze gar keine oder doch nur sehr wmige Förmlichkeitm zu einem bindendm Eide fordettm, daß vielmehr eine sehr einfache Eidesformel, wie eine solche Vorgelege ward, und allenfalls die Berührung einer speciell gmanntm Stelle in dm 5 Büchern Mosis mit dm Fingem entgegm. Da man aber erwog, daß dadurch vielleicht der Eid für den ungebildeterm Judm an Gewichtigkeit verliere, so wurde die Petition beseitigt. — Eben so wurde eine Stelle aus dieser Petition zu §.47. vorgelesm, worin darauf gedrungen wird, . daß ein Scheidebrief bei jeder Scheidung nothwmdig wäre, da ein so geschiedener, eine Wiederverheirathung beabsichtigender Ehegatte im Widerspruche mit dm mofaischm Ritualgesetzm auch ohne Scheidebrief die Trauung werde fvrdem könnm, aber auch'hier blieb es bei der ursprünglichm Abfassung des Art., weil das Gesetz nur von der rechtlichm Wirkung rede, ohne sich in die religiösm Dorsthriftm zu mischm. (Fortsetzung folgt.) Literat» *. Liber Esterae, interpretatione lafina brevique commentai'io ' illustratus ab E. Pb. L. Calmberg, Tbeol. Lic. Joassti Prof. etc. Hamburg! 1837. 50 Pagg. 4to. Die Bearbeitung des Buches -Esther, welche Herr Prof. Calmberg in dem diesjährigen Oster-Programme des Johanneum uns mittheilt, ist schon deshalb höchst beachtungswetth, weil sie das Stillschweigen, welches seit längerer Zeit schon über dieses Buch herrscht, bricht. — Der Zweck, welchen der Verfasser bei der Bearbeitung desselben deutlich vor Augen gehabt hat, war, zu zeigen, welches Licht das Studium der östlichen Masse des indogermanischen Sprachstammes, also der Sanscrit- und der Zeudsprache besonders, auf die Deutung der Eigennamen und Wörter werfe, welche, obwohl sie in den biblischen Büchern, also in semitischen Sprachen, Vorkommen, doch sich leicht als dem semitischen 2) Das klingt doch anders, als wenn die Judm durch ihre Unordnung das Heer verderbten! Es ist oft recht recht schon, wenn die Gehässigkeit sinnlos wird, denn dann weiß man am ehestm, woran man ist. d. R. 3) Kämpfen doch dir 2 Millionen Dissenters in England, und die Katholiken in Irland auch vergebens dagegen, den Geistlichen anderer Religionspartheien zu steuern und zinsbar zu sein.