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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-07-06 · Heft 29 (6.7.1837) · p. Seite 114

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 29 (6.7.1837)
Date
1837-07-06
Page
Seite 114 (sequence 2)
Language
German
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114 nica, Sonntag) ziele, und weder der ehrenwerthe Baroner,! noch sonst Jemand kann diesje beweisen. Ich aber kann beweißw, tzvH der Sabbach «kcht der Tag deK Herrn, und : daß Leise zöttSche Autorität dass« fei, den Sonntag, auf die vorgeschlagene Weise zu feiern, sondern daß Alles auf bloßer Tradition beruhe. Das ehrmw. Mitglied möge das ganze N. T. durchgehen, und er wird nicht eine Stelle finden, auf die er sich stützen könnte. Wenn er sich aber blos auf das A. T. berufen kann, warum fuhrt er es denn nicht ganz aus? warum verlangt er denn nicht, daß ich und Jeder, der den Ruhetag bricht, den Tod erleide,, anstatt eine lumpige Sttafe von 3 Pftmd Sterling zu bestimmen? Selbiger hat die Aehngeboce und Jeremias citirt, diese sind, wie er weiß, an Juden gerichtet, aber ich bin kein. Jude, und wünsche auf keine Weise, einer zu sein; ich will mir ihre besondere Legislatur nicht aufdringen lassen. Die Zehngebote waren an ein abgefondettes Volk gerichtet, und jener Theil eben in der Absicht, sie zu einem abgesondetten Volke zu machen. Eines dieser Gebote sagt: »Su sollst dir kein Bildniß machen,« und verbietet nicht nur, ein Bildniß anzubeten, sondern geradezu, Eines zu machen. Soll auch dieses Gebot gelten? Nachdem der Redner nun dargelegt hatte, wie die strengen Bestimmungen der Motion nur darauf ausgingen, dem Armen, dem Gesinde feine wenige» Genüsse zu raubm, während der Reiche, der Wohlhabende sich leicht entschädigen könne, schloß er mit den- Worten: »Es ist ein Popularicätsischender Vorschlag, aufgefaßt von Männern, die gern ausrufen: Fott von mir, ich bin heiliger als du! Ich hoffe, das Haus wird zu verhindern wissen, daß der zahlreichen, armen Klasse neue Fesseln, und der wahren Religiosität Hindernisse in dm Weg gelegt werden. (Beifall) (Fortsetzung folgt.) Dolitifche Lontrole. Ausführlicher Bericht über das neue Gesetz in Betreff der Israeliten Königreiche Hannover. (Fortsetzung.) Die zweite Berathung des Gesetzes in der ersten Kammer begann am 23. Januar und wurde in drei Sitzungm vollendet. Bei der großm Mmge der eingegangmen Petitionm wurden dieselben zuvor beseitigt. Diese zweite Berathung nun zeichnet sich auf eine würdige Weise dadurch aus, daß sie beweist, wie, einmal von dem Geiste der Beschränkung und Unduldsamkeit ergriffen, man immer weiter davon fortgerisscu wird/so daß auch die letztm Spuren eines freieren Sinnes verschwkndm. Die größte Eonfeguenz besitzt immer die Intoleranz, die, ihrem Grundsätze getteu, nur gewaltsam von ihrem Wege, abgefübtt wcrdm kann. . Dies zeigte sich alsbald in der abermaligm Berathung des ersten Artikels. Es trat ein Mitglied auf, welches erwies, daß Em anc ipa» t i on ein falscher Ausdruck fti, weil sonst die Judm mancipia, Sklaven, sein müßten, Sklaven aber zum Volk« gehörten, die Judm aber vom Volke gesondett wärm, daß es keine jüdische Kirche gebe, weil Kirche von xvqios, Herr, herkäme, also die'Judm nicht zur Kirche gehöttm, daß die Juden keine Bekenner des mosaischen Glaubms, sondern Anhänger des Talmuds wärm, — da sie also weder zum Volke, noch zur Kirche gehörtm, sondem nur immer Ebräer, d. h. von Ostm Gekommme *) wären, so müßten sie auch gesondett bleibm. Und wmn sie auch ihre Speise- und Sittmgesetze nicht mehr strmg hieltm, so wärm sie nur Mischlinge. — Dieser Geist, der sich gar nicht beuttheilm läßt, sprach sich in allen Sprechmden aus, und nur der einzige Umstand machte sich dagegm bedenklich, daß auf diese - Weise in vielm Landestheilm die Judm nur Vieles durch das Gesetz verlieren würdm. Die Abfassung des erstm Artikels ward daher nunmehr so beliebt: »Die Judm, welche im Königreiche mit Schutz versehm sind,, oder auf sonstige Weise das Recht des bleibmdm Aufmthalts erworbm haben, follm gleich dm christkichm Landeseinwohnem allen öffentlichm Lasten und Pflichtm unterworfen sein/ insofern nicht entweder durch das jetzige Gesetz oder durch spatere gesetzliche Bestimmungen eine Ausnahme hiervon oder Beschränkungen gemacht werden.« -»Dagegm follm sie diejmigen Rechte genießen, welch« ihnm das gegenwärtige Gesetz beilegt.« Auch der fite Artikel zog eine langweilige Debatte nach -sich. Man wollte sie von der einm Seite nicht in das Heer aufnehmen, weil sie das Heer verderbten, von der andem Seite allerdings, weil der. Militairdienst für sie die beste Schule zur Ordnung wäre. Die Hinweisung auf Preußm, wo alle Chefs dm Judm das größte Lob der Ordnung und Pünktlichkeit geben, verhallte; dennoch wurde der Anttag angmommm, im/Begleitungsschreibm das Ministerium am zugehm, die Militairpflicht der Judm nunmehr faktisch zu machen. Allerdings finden wir nun in der Debatte über dm 7te» Art. einm Ruhepunkt. Man machte hier geltmd, daß die Judm oft tteffliche Lehrer in Sprachm, in Mathematik, wo Leibnitz schon einen israelitifchm Gehülfen, Namens Bar, gehabt, und dergl. wären, daß daher in allm mit der Religion nicht in Verbindung stehmdm Fächern die Judm als Lehrer angestellt werden dürsten. Daher wurde der Art. 7. nunmehr folgmdermaßm angmommm: l) Sind die alten Germanen nicht von Ostm «kommen! und die größtm Züge nicht noch später als die Judm?. d. R.

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