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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-06-20 · Heft 22 (20.6.1837) · p. Seite 86

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 22 (20.6.1837)
Date
1837-06-20
Page
Seite 86 (sequence 2)
Language
German
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86 kcn Wein und Branntwein, noch dazu mit Pfeffer vermischt, theils um ihnen Muth einzu flößen, theils um das Uebel nach außen zu treiben; die Pestbeulen belegen sie mit Caviar- Umschlägen. Ein vollkommen entgegengesetztes Verfahren befolgen die Juden, und cs genesen Viele von ihnm. Politische Lcmtrole. Bericht über das neue Gesetz in Betreff der Israeliten im Königreiche Hannover. ' (Fortsetzung.) Bei dem Art. 8. brachte man in Antrag, daß die Juden schon das Stimmrecht besäßen, es ein Rückschritt wäre, sie jetzt davon auszuschließen; daß, sollten auch wirklich einzelne schlechte Subjekte das Stimmrecht gemißbraucht haben, es viel zu weit gehe, solche allgemeine herabwürdigende Consei, wie denn auch dieser Geist in allm Ländern abgenommen habe, wo ihnen größere Rechte eingcraumt worden *). Der Antrag wurde hierauf ab gelehnt, hingegen die Abstimmung Bei den im Art. 11. festgesetzten Nachweisungen in B^ug auf die Besetzung eines.Juden, wurde der Zusatz angenommen: »Er muß der Gemeinde Nachweisen« — da ja der Recurs gegen die Entscheidung der Gemeinde hiermit nicht ausgeschlossen wird. Eben so bei Art. 15., daß bei der Ertheilung eines Trauscheins nicht blos die obrigkeitliche Erlaub- Vocsteher zu hören seien.« Man beantragte ferner bei dem AE 22., welcher vorschreibt, daß die Lehrer von den Landrabbinem geprüft werden müßten, den Zusatz: »Das Ministerium hat die zur Prüfung erforderlichen Verfügungen zu erlassen;« allein, da man bemerkte, daß dies dennoch geschehen würde, und der gegenwärtige schlechte Zustand der jüdischen Lehrer nicht so sehr in einer zu wenig strengen Prüfung, als vorzugsweise darin liege, daß die Lehrer in pekuniärer. Hinsicht zu schlecht gelehnt. Der Art. 30., daß die Stolgebühren, welche Juden zu zahlen hätten, nach dem Abgänge der jetzt Berechtigten ernoriren sollten, und andererseits lieber auf Entschädigung von Staats Seiten antrug; da früher, als die christlichen Confessionen noch nicht gleichgestellt waren, die herrschende den

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