Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 21 (17.6.1837)
- Date
- 1837-06-17
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
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82 ^es gerade das edelste'Zeichen - der Erhebung der Juden, das sicherste Symptom ihrer geistigen Eryaucipation ist, daß sie die bürgerliche verlangen und erstreben? Haben Venn etwa die Juden, sobald -sie sicher waren vor willkührlicher, blutiger Bedrückung, in früherer Zeit bei der Nichtemancipation sich in Hinsicht auf Erwerb so schlecht gestanden? Ist es also ein äußerer Vortheil, der sie zur Emancipation rmwiderstehlich hindrängt? Mehren sich etwa die Käufer bei dem emancipirtm Kaufmann? Verlieren nicht durch die Emancipation viele Familien, die-den -sogenannten . Nothhandel betreiben, ihren Nahrungszweig auf einige Zeit, bis sie sich neue angeeignet haben? — Nein, es ist das im Juden erwachte Gesühl der Menschenwürde, es ist das in ihm rege gewordene Bewußtsein des Rechts und der Ehre, es ist die volle mmschliche Capacität, die sich durch die Emancipation genügen und offenen Raum gewinnen will! — Darum liegt es im Interesse aller Menschen, daß der Jude emancipirt werde, weil nur erst hiermit die Würde des Menschen an und für sich erklärt ist, die-nicht durch Artfälligkeit der Geburt, nicht durch die Wirkung der Vergangenheit bedingt und modifizirt wird,' weil die Gleichstellung des Menschen vor allen Instanzen der Gesellschaft nur dann erst begründe, unwiderruflich bestimmt äst, wenn kein Theil der Gesellschaft als unberechtigt.von vorn hetein angesehen wird, und wäre dieser der tausendste Theil des Ganzen. Ausführlicher Berich tu der das nerre Gesetz .in Betreff der Israeliten rm Königreiche Hannover. (Fortsetzung.) Wir kommen jetzt zu dm Verhandlungm der Kammern über diesm Gesetzentwurf, und wollen hier die Debattm der beidm Kammern ihrer Natur nach so sondem, daß wir zuvor die drei Berathungen der ersten Kammer, alsdann die der zweiten geben. Die erste Berachung der ersten Kammer fand in vier Sitzungm am 9., 10., 11. und 12. Januar dieses Jahres statt. Nur ein Mitglied machte vor der Berachung über die einzelnm Punkte dm Antrag, das Gesetz noch zu vertagen, und zwar, da man vom ganzm deutschm Bunde ein Gesetz über die Judm zu erwartm habe, und zuvor die Gemeinde- und Gewerbe-Ordnung zu Stande gebracht habm müsse. Allein man mtgegnete ihm, daß der deutsche Bund nie ein Gesetz, über die Judm für alle deutsche Länder erlassm würde, daß, da bie Judm zu allm Lastm gezogm wären, es der höchste Grad von Ungerechtigkeit wäre, tvenn man ihnm nicht alle Rechte ertheile, die ihnm ohne Nachtheil für das allgemeine Beste zugestandm werden könnm, daß der jetzige Austand der Ungewißheit für das Ganze nur nachtheilig wäre, daß, es mögm die Zünfte früher oder später aufgehobm werdm, die Judm doch jcht eintretm könnten, daß. dadurch dm Judm ein fteierer Spielraum zur Anwmdung ihrer Kräfte werde, und sie nicht zum Schacherhandel gezwungm seim, daß die Mittel in Wirksamkeit trätm, von dmm eine Verbesserung der Moralität derselben so wesmtlich abhänge, und mit derm Anwmdung verschiedme Staaten, z. B. Baiern, fchou lange vorangegangm wärm; daß, abgeschm von dm politischen VerhälMissm, namentlich mit dem jüdischm Schulwesm es sehr schlecht, besonders in Bezug auf die Religion, stehe, und wenn man gegmwärtig die Hebung der christlichen Schulm so bedeutend begünstige^ so dürfe man auch hinsichtlich der jüdischm nicht Zurückbleiben. Hierauf wurde der Antrag mit bedmtmder Majorität abgelehnt und die Berachung der einzelnen ^Artikel vvrgmotnmen. Der Art. 1. (f. N. 15. unserer Zeit.) erregte sofort eine lebhafte Debatte, da die Gleichstellung der Judm mit dm Christm, wenn auch die folgmdm Artikel Ausnahmm und Beschränkungm festgesetzt, nicht als Prinzip festgestellt werdm solle, weil mau sehr leicht nothwmdige Ausnahmm überfthm könne, noch dazu da man wüßte, wie leicht späterhin eine Modification nach der andem aufgehobm würde. Auch in dm Staatm, wo man dm Judm gleiche Rechte zuercheilt hatte, fange man an, die Gleichstellung zu bereuen. *) Vergebens bemerkte et» Mitglied,, daß der Grundsatz der Gerechtigkeit der einzige fei, der bei der Feststellung der Rechtsverhälmisse zu beachten wäre, daß es aber höchst unbillig sei, dm Judm sammtliche Lastm aufzubürdm, gleich dm übrigen Einwohnern, und ihnm einm gleichm Genuß, an derm Rechtm zu eutziehm; femer könne eine allgemeine Hebung der Judm nur bewirkt werdm, sowie durch Verbesserung ihrer Schulm, strmgere Beaufsichtigung des religiösen Cultus, so durch di« Verbesserung der Stellung der Judm, die dm Schacherhandel aufgabm, und eine Verhängung von Nachcheilm über die, die ihn. forttreiben; vergebens erwiedette ein Mitglied, daß kein Staat die.Gleichstellung der Judm berme, es sei vielleicht hinsichtlich des Erwerbs von Grundbesitz; ein' anderes, daß man ja später auch noch Ausnahmsgesetze annehmm könne, wenn man dergleichm zu überfthm fürchte; — der Art. 1. wurde so abgefaßt: *) Diese grundlose Behauptung ist leicht hingestellt, aber wo hat mau sie schon erwiesen? Dehnt nicht jetzt Preußen das Staatsbürgerrecht selbst über die Provinzen aus, die davon bis jetzt noch ausgeschlossen waren? Und selbst da, wo -irgend Rückschritte wieder einmal geschehen wären,.haben diese darum für Anderes Beweiskraft, als daß allerdings der Geist der Unduldsamkeit auch da wieder bisweilen sich rege, und die Oberhand gewinnen kann, wo er schon verdrängt war: d. R.