Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 13 (30.5.1837)
- Date
- 1837-05-30
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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51 welches zwar immer bestand, doch bei dem Drucke des Mittelalters dem partikular - rrtualistischcn Elemente untergeordnet worden war, wieder emporzuheben und durch richtige Aussprüche über Erkenntniß Gottes, über Pflichten gegen Gott und Menschen rc., Eultur und allgemeine Menschenliebe bei den Israeliten immer mehr zu verbreiten. Auch die neue jüdisch-theologische Schule, die seitdem entstanden, hat sich noch nicht schismatisch ausgesprochen, sondern für'jetzt hauptsächlich^ auf gründliches und kritisches Studium der heil.-Schrift, der talmudischen und damit verwandten Werke gedrungen, dabei aber die nothwendigen Reformen im Gottesdienste nicht im Widerspruche mit dem Talmud, sondern kraft und in Folge des Talmuds vorgendmmen, dessen häufig fteisinnige Lehren in den letzteren Jahrhunderten von seinen eifrigsten Anhängern verkannt geblieben waren.— Es folgt nun hieraus, daß d) auch die von dem hochgeehrten Herrn Oberhofprediger der jüdischen Nation vorgeworfene »Starrheit und Unbeugsamkeit« aus dem gegenseitigen Verhältnisse der älteren und neueren jüdischen Schule nicht ersichtlich ist. Eine ältere theologische Schule im Gegensätze zur neueren, die gegen zweckmäßige, auf die talmudisch-rabbinischen Schriften gestützte Einrichtungen,, um den Cultus würdiger zu gestalten, sich noch auflehnte, existirt eigentlich gar nicht mehr; dies beweisen die vielfachen neuen Bestrebungen dieser Art in Oesireich, Böhmen und sogar in. Ungarn, wobei ältere und längst im Amte'stehende Rabbinen mitwirkten. Die von dem jetzigen Obcrrabbiner zu Dresden, vr. Franckel, ftüher in Teplitz vorgenommenen — vom Standpunkte der Alten aus nicht unbedeutend zu nennenden ■— Veränderungen im Gottesdienste hatten selbst die Zustimmung des unlängst verstorbenen sehr orthodoxen Prager Oberrabbinats-Präses Samuel Landau erlangt. Der jetzige Oberrabbinats - Präses daselbst, Samuel Kauders, ein nach.der alten Weise geschulter Mann, fungirte kürzlich in der zu Prag neu errichteten Synagoge, worin Orgel, Choralgesang, und deutsche Predigt eingefuhrt sind. — Daß allerdings manche israelitische Gemeinden in Polen und solchen Ländern, wo zeitgemäße Bildung überhaupt noch garnicht verbreitet ist, einer veränderten Liturgie sich so leicht nicht anschließen werden, ist nicht zu bestreiten, aber es würde dies kaum »Aberglaube oder Buchstäblichkeit« zu nennen sein, wie dem hochgeehrten Redner entfahren, da das Neue dm religiösen Bedürfnissen jmer Gemeinden noch gar.nicht entspricht; sie müssm erst durch Unterricht nach und nach dahin geleitet werden. Würde z. B. eine einfache christliche Landgemeinde in einer isolirten Gegmd der Unbeugfamkeit oder Buchstäblichkeit zu zeihen sein, wenn sie einen für dm höher gebikdetm Kreis der Residcnzbewohner wohlberechneten, zeitgemäß verändertm Ritus nicht bei sich aufnehmm und lieber die zwar veraltete, aber ihrm Sitten nun einmal angemessene Liturgie beibehalten wollte? — Ucberhaupt dürfte Aberglaube, jene Geißel der Menschheit, den Juden gerade am Wenigesten vorzuwerftn sein, wie Geschichte und neuere Erfahrung sattsam lehrt. — Der Beschluß der ersten Kammer über gedachten Gegenstand gelangte nun vermittelst Protokollauszugs zur zweiten Kammer und ward von dieser ihrer Isten oder Gesctzgebungs- Deputation zur weiteren Vorberathung übergebm. Das von Letzterer, abgegebene Gutachtm schließt sich mehr dem Entwürfe an und verwirft die von der ersten Kammer angenommene anordnende Fassung, schlägt auch vor, die von der erstm Kammer blos zu Protokoll gegebene Erklärung »wegen Gestattung von Privatsynagogen für ftemde Juden in Leipzig auch außer der wirklichen Meßzeit« ins Gesetz selbst aufzunehmen. Nächftdem wird bcanttagt: »1) Die zeither übliche Abgabe von 6 Thlr. an die Staatskasse von jeder israelitischm Leiche zu Dresden und von jedem auf dasigen israel. Begräbüißplatze zu setzenden Leichensteine, sowie 2) die bei den Juden in Leipzig noch üblichm Stolgebühren an die christliche Geistlichkeit gänzlich in Wegfall zu bringen, da — wie die Deputation sich ausspricht, — »die Juden jetzt ohnehin fast zu allen bürgerlichm, communlichm und Staatslasten beittagm müssen.« — Die Discussion darüber in der 2ten Kammer hatte in der öffentlichen Sitzung am 17. März statt, wobei das nurgedachte Deputationsgutachtm, ohne weitere Debatte, angenommen wurde. Inzwischen ist nun auch der langersehnte Entwurf zur Verbesserung der bürgerlichen'Verhältnisse der sächsischen Juden vermittelst König!. Decrets vom 25. Februar der Isten Kammer. vorgclegt wordm, über dessen bereits in vielen öffentlichm Blättern zu' lesenden Inhalt und weiteres Schicksal zu berichten wir 'uns in einer andcrweiten Mittheilung vorbehaltm. — gitetatur. Die Babylonier in Jerusalem von Fr. v. U echteritz u. s. w. (Schluß -er in N. 12. abgebrochenen Neceasion.) So gibt uns also hier der Dichter das letzte Aufflammen des israelitischen Muthes, den mit einem Erfolge gekrönten Kampf und den Untergang nach dem zu frühzeitig angestimmtcn Siegcsrufe. Als ganz eigen müssen wir noch hier angeben; daß sich der Dichter.zu den Reden des Jeremias meist Verse aus dem Jesaias gewählt, was wir freilich vom poetischen Standpunkte nicht tadeln können, da Jesaias an poetischem Werthe den Jeremias bei weitem überwiegt. — Wir fugen schließlich einige Stellen