Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1918)
- Date
- 1918-12-06
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Berlin, 6. Dezember 1918 Jahrgang Nr. 49 Der Oemeindeüote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung dezä Judentums". Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland. $ # Berlin, 3. Dezember. Der Verb a n d derSh n>a g og e nvereine für Berlin und Vororte beschäftigte sich in feiner letzten Vollversammlung mit der Umwandlung der Synagogengemeinden in jüdische Volksgemeinden. Ter Vorsitzende, Herr W o l p e, erösfnete die Versammlung mit einem Bericht über die bereits von uns bekanntgegebenen Gründe, die zur Hinausschiebung der Wahlen zur Mpräsentantenversanunlung geführt haben. Hieraus referierte Dr. Witkowski über die jüdische Volksgemeinde. Rach einleitenden Bemerkungen über die Erfolge des nationalen Gedankens bei den Huden der verschiedenen Länder kam der Redner auf die Erklärung des Eentralvereins, des D.H.G.B. und des Verbandes der Deutschen Huden zu sprechen. Durch diese Erklärung schließe sich das deutsche Hudentnm von der jüdischen Gesamtheit ans (?), doch könne der Protest der drei Verbände den Bestand des jüdischen Volkes lricht in Zweifel stellen. Gegen die Erklärung haben sich auch bereits Stimmen aus verschiedenen Lagern erhoben; so hat z. B. in Posen die Arbeitsgemeinschaft der thoratreuen Huden den Boykott durch den Eentralverein mißbilligt und sich für das Zusammengehen mit den Nationaljuden ausgesprochen. Zur Klärung dieser Grundfrage im deutschen Judentum würde nach Meinung des Redners ein Kongreß beitragen, zu dem die gesamte deutsche Hudenheit ihre Vertreter wählt. Tie Beschlüsse dieses Kongresses lvürden dann ein deutliches Bild des wahren Willens der deutschen Huden geben. Die jüdische Volksgemeinde — diese Bezeichnung soll keine endgültige darstellen, denn sie könnte eventuell durch eine bessere ersetzt werden — soll sich von der Synagogengemeinde durch den Umfang ihrer Ausgaben unterscheiden. Sie solle in erster Linie Schul- und Erziehnngsfragen regeln; .ferner die soziale Fürsorge, die schon jetzt von beu jüdischen Gemeinden ausgeübt wird, auf eine neue Basis stellen. Die Philanthropie soll ausgeschaltet und die Wohlfahrtspflege als moralische Pflicht geübt werden. Die wichtigste Frage, die Gestaltung des religiösen Lebens, soll durch Einrichtung von Parochien in der Berliner Großgemeinde gelöst werden. Die Parochialgemeinden sollen aus den jetzigen Religionsvereinen hervorwachsen, zu deren Obliegenheiten die Sorge für Schule, Gotteshaus und Dhorastudium gehören werden. Ob diese neuen jüdischen Gemeinden eine öffentlichrechtliche Bestätigung finden werden, ist noch nicht abzusehen. Jedenfalls müssen sich aber die deutschen Huden heute schon klar werden, was sie von der neuen Regierung erwarten und fordern können. Hu der Diskussion teilt Rabbiner Dr. Hakobus mit, daß Einigungsbestrebungen zwischen bcn Misrechtsten (orthodoxe Zionisten) und den thoratreuen Vereinen Berlins bestehen, die zu einer Einigung über ein gemeinsames Vorgehen geführt haben. Der Redner glaubt, daß die drei Verbände aus ehrlicher Sorge um das Wohl der deutschen Juden aus politischen Gründen die Existenz des jüdischen Volkes bestritten haben. Er hält diese Politik für falsch. Die Huden müssen die Konsequenzen aus der modernen Entwicklung ziehen und tragen. Herr R o n n e n b e r g protestiert gegen die Erklärung der drei Verbände und bestreitet die moralische Legitimation der Berliner Leitung dieser Organisationen, namens der Gesamtkörperschaften ohne vorherige Anhörung der Mitglieder Erklärungen abzugeben. Die Politische Klugheit des Pendels muß aushören, das junge deutsche Judentum muß eine ehrliche Entscheidung treffen und wird sich zur jüdischen Volksgemeinschaft bekennen. Herr W e i n b a u m bittet, die Diskussion ausschließlich auf religiöse Fragen zu beschränken. Rechtsanwalt Dr. L c s z c z y n s k y macht gegen diesen Antrag geltend, daß der Verband der Synagogenvereine sich stets bei den Repräsentantenwahlen politisch betätigt habe und auch heute nicht an jüdischen Fragen, die die ganze Welt bewegen, vorübergehen und sich in Kille-Sorgen erschöpfen kann. Herr Wechsler wendet sich gegen die Bekanntmachung der drei Vereine, deren Mitglieder von der Leitung vor vollendete Tatsachen gestellt sind. Die Synagogenvereine sind berechtigt und verpflichtet, zn diesen Fragen Stellung zu nehmen. Die Schaffung der jüdischen Voltsgemeinden ist keine zionistische Parteisache, sondern eine allgemein-jüdische Frage von höchster Bedeutung. Justizrat Plonsker kann den Begriff der jüdischen Volksgemeinven vom Zionismus nicht trennen, da die Zionisten in der ganzen Welt mit dem gleichen Programm austreten.' Der Protest der drei Verbände soll das deutsche Volk darüber aufklären, daß die Forderung der Zionisten nicht die Forderung des jüdischen Volkes, sondern nur die Forderung der Zionisten aus Anerkennung des jüdischen Volkes darstelle. Nach einem Schlußwort des Referenten wurde die Versammlung vom Vorsitzenden geschlossen. Auf allgemeinen Wunsch wurde von der Fassung einer Resolution abgesehen. &&& Berlin, 3. Dezember. Nach den bis zum 30. Oktober 1918 eingegangenen Meldungen, die auf Vollständigkeit keinen Anspruch erheben, stehen bzw. standen von den 1325 Mitgliedern der im K a r t e l l - E o n v e n t vereinigten Korporationen unter Einrechnnng der Gefallenen und infolge von Verwundung oder Erkrankung als dienstunbrauchbar Entlassenen 1114 im Heeresdienst. Hiervon gehören bzw. gehörten dem Feldheere 930 an. Nur diese sind nach bcu darüber bestehenden Kaiserlichen Erlassen als Kriegsteilnehmer zu bezeichnen. Den Heldentod starben 94 K.-E.er. In diese Zahl sind vier Bundesbrüder eingeschlossen, an deren Tod kein Zweifel besteht, die zum Teil sogar amtlich als tot erklärt sind, deren Tod aber seitens der Angehörigen vorerst und zum Teil so lange nicht anerkannt wird, als nicht persönliche Zeugen des Todes der gefallenen Söhne sich gefunden haben. Vermißt werden ferner außer den Kb. Kb. Fritz Heymann und Rudi Fürst neuerdings die Kb. Kb. Max Brummer, Max Ranis und Ludwig Schönthal; der zuletzt als vermißt Kb. Fcldunterarzt Siegfried Snlonwn befindet sich in französischer Gefangenschaft. In Kriegsgefangenschaft befinden sich 24 K.-E.er. 59 Kb. Kb. sind mit dem Eifernen Kreuz erster Klasse ausgezeichnet worden, 529 mit dem Eisernen Kreuz Zweiter Klasse, darunter 5 am weiß-schwarzen Bande, 3 mit dein Eisernen Halbmond. 216 haben andere Kriegsauszeichnungen erhalten. 112 K.-E.er, darunter 96 im preußischen, sächsischen und württembergischen Heere, 16 im bayerischen, sind während des Krieges zn Offizieren des Beurlaubtenstandes befördert worden; 8 K.-E.er gehörten bei Kriegsausbruch als Offiziere des Beurlaubtenstandes dem bayerischen Heere an. 3 K.-E.er sind zu preußischen Feldwebelleutnants befördert worden. In diese Beförderungen sind nicht eingerechnet diejenigen zu. Sanitäts- und Beterinäroffizieren, über die später berichtet werden soll. Berlin, 3. Dezember. An die Ortsgruppe des Hü di schell Frauenbundes und die ihn: ängeschlossenen Vereine wendet sich der Vorstand des genannten Bundes mit solgendem Aufruf: „Die stürmisch vorwärts drängende befreiende Entwicklung der Ereignisse hat den Frauen das Stimmrecht gebracht. Die Mehrzahl der Frauen kennt den Wert und die Bedeutung des kostbaren Instrumentes, das ihnen in die Hand gedrückt wurde, noch nicht und weiß noch nicht, wie es verwendet werden muß, um Leben und Geschick des deutschen Volkes in der kommenden Zeit verheißungsvoll zu gestalten. Darum fordern wir die Ortsgruppen des Jüdischen Frauenbundes und die ängeschlossenen Vereine ans, raschest belehrend und ansklärend und zur Bildung einer Meinung ans ihre Mitglieder zu wirken, damit auch die jüdischen Frauen, getragen von reiner eigenster persönlicher Ueberzengung nild in vollem Bewußtsein ihrer staatsbürgerlichen Verantwortlichkeit, bei der e r st e n denk s ch e n N a t i v n a l v e r - s a m in l n n g ihrer Wahlpflicht genügen können. Berliner Geschäftsstelle: Wilmersdorf, Gieselerftraße 16, Henriette May. E. Al. Berlin, 3. Dezember. A.m 28. v. M. hielt Arno Nadel im B e r eins ü r j ü d i f ch c G c f ch i ch teundLiterat u r einen Vertrag über jüdische Volkslieder, in welchem der Komponist unter 'Hervorhebung einiger charakteristischer Stücke besonders das Gebiet des religiösen Botsliedes behandelte. „Das religiöse Volkslied ist das ivertvvllste in der jüdischen Musik, weil es mehr als jede andere Kunstart das jüdische Leben widerspiegelt." Radel teilte die religiösen Volkslieder in. drei Gruppen, von denen die eine allgemeine Lobpreisungen Gottes enthalt, die andere den Festen gewidmet ist, ivährend die Lieder der letzten Gruppe bekanntlich Gebetstellen musikalisch ausdeuten. Prinzipiellen Bemerkungen über das Wesen