Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1907)
- Date
- 1907-12-27
- Page
- Seite 616 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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616 nstersher bis heute, die Wohltätigkeit und die Wohlfahrtspflege so wenig in den Dienst der Kirche gestellt wurde, daß man" sie zumeist und auch in großen alten Gemeinden, wie Frankfurt a. M. z. B. bis heute noch, von der Gemeindeverwaltung ganz getrennt hat. Darum finden wir auch in unserer Wohlfahrtspflege keinen Raum für den Rabbiner als solchen; diese sind die Lehrer lind Erzieher, oft auch in alter Zeit die Richter der Gemeinve; wenn sie aber in den Vereinen sich betätigen, und das haben zn allen Zeiten zahlreiche Rabbiner getan, so tun sie es nicht kraft ihres Amtes, sondern als Mitglieder der Gemeinde! Das hat ein zweifaches im Gefolge gehabt: Einmal hat zu keinen Zeiten die jüdische Wohlfahrtspflege einen kirchlichen Charakter gehabt, das heißt nie wurde oder wird bei Ausübung der Nächstenliebe auch nur im entferntesten darauf geachtet, ob der Bedürftige mehr oder weniger fromm ist, nie wird dabei ein religiöser Einfluß auszuüben gesucht; nur dem Menschen soll geholfen werden in seiner leiblichen Not, diese aber nicht dazu benutzt werden. auf ihn anderweitig einzuwirken. Bessern, erziehen wollte man auch, aber dazu durfte man die Zwangslage augenblicklicher Not nicht ansnntzen. Der zweite Vorteil war die große Beteiligung weiter Kreise an der Wohlfahrtspflege. Während die praktische Mitarbeit zahlreicher Männer und Frauen sonst erst eine Errungenschaft der neuesten Zeit ist und früher die Wohlfahrtspflege fast ausschließlich in den Händen der Kirche lag, bestanden in den alten jüdischen Gemeinden von jeher Vereinigungen zur Pflege Kranker und Notleidender, in denen jedem Mitgliede, auch dem Angesehensten und Reichsten, persönliche Mitarbeit zur Pflicht gemacht wurde. Da von jeher die Abgabe des „Zehnten" der Gesamtjahreseinnahme als religiöse Pflicht galt, da bei jeder Freude, bei jedem Leide eine Spende an die Armen als sittliche Pflicht angesehen wurde, waren diese Vereine meist gut dotiert. Irgend etwas Besonderes haben alle diese Wohlfahrtsvereine kaum an sich; einer Eigenart jüdischer Familien entspricht wohl nur ein Verein, der in fast allen Gemeinden gefunden wird: „Zur Unterstützung armer Trauernder." Beim Tode naher Verwandter pflegte man acht Tage sich ganz der Trauer hinzugeben; um auch Armen dieses zu ermöglichen, und besonders solchen, die bei andauernd fleißiger Arbeit sich zwar ihren Unterhalt verdienen, aber beim Aussehen der regelmäßigen Arbeit in Not geraten konnten, wurden hier in Berlin zum Beispiel bei jedem Todesfälle arm und reich zwei Büchsen ins Haus gesandt; in der einen lag eine Summe Geldes, die andere war versiegelt und durfte nur in größeren Zwischenräumen vom Vorstande geleert werden. Jeder Trauernde wurde ersucht, je nach Bedürfnis der ersten Büchse eine Summe zu entnehmen und den Rest in die andere 311 tun; so konnte niemand wissen, ob und wieviel der einzelne für sich der Büchse entnommen hatte, oder ob er seinerseits noch Geld hinzu getan. Diese zarte Rücksicht auf vorübergehend Notleidende finden wir ebenso in den zahlreichen Stiftungen für „verschämte Arme" und ganz besonders in einer Stiftung in Frankfurt a. M. zur Bezahlung von Schulgeld: Wo die Stiftung in Kraft treten soll, wird der Betrag dem Vater ins Haus gesandt, damit dieser dem Kinde das Schulgeld übergebe und niemand in der Schule, weder Schüler noch Lehrer, auch das Kind selbst nicht, erfahre, wer Freischüler sei, und so jede Beschämung des Kindes unmöglich gemacht werde. Daß für alle Notlagen und Bedürfnisse in den jüdischen Gemeinden Vereine bestehen, für Miete, Feuerung, Speisung, Bekleidung usw., mag nur kurz erwähnt werden, charakteristisch sind vielleicht noch die zahlreichen Stiftungen für Lehrzwecke und Studienbeförderung, da sie zeigen, eine wie hohe Achtung vor dem Wissen man stets hatte. Daß große Vereine zur Hebung des Handwerks und des Ackerbaues unter den Juden bestehen, wird vielleicht weniger bekannt sein. Daß die Wohltätigkeit innerhalb der jüdischen Gemeinde keinen kirchlichen Charakter hat, zeigt sich auch darin, daß in den großen Gemeinden — ganz abgesehen von der Beteiligung der Juden an der interkonfessionellen Wohlfahrtspflege — auch bei spezifisch jüdischen Stiftungen dort nicht selten ausdrücklich bestimmt ist, daß auch Nichtjuden bedacht werden können. Sv sind hier in Berlin dem Vorstand der jüdischen Gemeinde mehrere sehr beträchtliche Stiftungen unterstellt, in denen sich diese Bestimmung findet. Während im allgemeinen die jüdische Wohlfahrtspflege bis auf Vereine zur Unterstützung von Heilstätten und Krankenhäusern, und ähnlichen, sich fast immer nur auf das Ortsgebiet .erstreckte, gibt es zwei bedeutende Vereine, die weit darüber hinaus, ja über die Grenzen des Vaterlandes hinaus ihre Tätigkeit ausdehnen; doch handelt es sich hierbei nur darum, einzutreten für Glaubensgenossen, die um ihres Glaubens wegen leiden und die in ihrem eigenen Vaterlande keine Hilfe, keine Unterstützung finden. Zum Schlüsse mag noch besonders hervorgehoben werden, daß auch die jüdischen Wohlfahrtsvereine sich bemühen, in moderner Weise ihre soziale Arbeit 311 leisten. Wie vorbildlich die jüdische Wohlfahrtspflege in New Hort und in Chicago ist, hat Stadtrat Dr. Münsterberg in den Schriften der Zentralstelle ausführlich beschrieben. Auch in Berlin besteht eine gut arbeitende Zentralauskunstsstelle für die Wohlfahrtspflege und ein Verband aller jüdischen Wohlfahrtsvereine, der planmäßig gemeinsam vorgeht. Als vor Jahren der Schreiber dieser Zeilen in Charlottenburg eine interkonfessionelle Vereinigung aller Wohlfahrtsvereine Charlottenburgs mit gemeinsamer Geschäftsstelle anregte, konnte er mit den Dezernenten der Armendirektion in Charlottenburg die Zentralstelle der jüdischen Gemeinde studieren und zum Vorbild wählen. Nochmals -um Denkmal kür Males Mendelslohn. Von Professor Tr. S. Kalischer. ls ich meinen in der vorigen Nummer veröffentlichten Aussatz schrieb, hatte ich keine Ahnung, daß die Sache bereits sv weit gediehen war, daß das Komitee sich für den in Vorschlag gebrachten Platz im Vorgarten der Gemeindeschule entschieden hatte, und die Angelegenheit schon in wenigen Tagen die Repräsentantenversammlung beschäftigen würde. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hat auf Ansuchen des Komitees die Ueberlassung des Platzes für das Moses Mendelssohn-Denkmal beschlossen, und die Repräsentantenversammlung ist diesem Beschlüsse beigetreten. Man verschloß sich allen von mir vorgebrachten Bedenken und lehnte meinen Antrag, die Vorlage des Vorstandes auf unbestimmte Zeit zu vertagen, ab. Mein Antrag hatte, wie ich ausdrücklich erklärte, den Zweck, das Komitee zu veranlassen, zunächst in dem von mir bezeichneten Sinn zu wirken. Alles vergebens. Ich halte natürlich den Beschluß für im höchsten Grade bedauerlich und möchte daher nicht unterlassen, den Wunsch auszusprechen, daß man sich'S nochmals überlege, ob das Vorgehen nicht ein Fehler ist. Noch wäre es Zeit, ihn gut zu machen.