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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-12-20 · Heft 51 (20.12.1907) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 51 (20.12.1907)
Date
1907-12-20
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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Vorsteher der hiesigen Gemeinde, Herr Moritz Lewinger. Mit ihm ist eines der besten und angesehensten Mitglieder der Genleinde verschieden. Er war ein glaubenstreuer Jude, dabei aber tolerant auch gegen Andersdenkende. Er hatte eine offene Hand für jedermann, und es war seine größte Freude, arme Glaubensgenossen an seinem Tische zu speisen. Im Trauerhause und am Grabe sprach Rabbiner Tr. Fabian aus Breslau und pries die Tugenden und Vorzüge des Verstorbenen. Ein großes Trauergefolge aus Stadt und Umgebung begleitete ihn nach der letzten Ruhestätte. Er ruhe sanft! i. Detmold, 14. Dezember. Unsere Gemeinde hat ihren Lehrer und Prediger verloren. Abraham Plaut ist nach langem Leiden . sanft entschlafen. An seinem Sarge steht trauernd nicht nur seine Familie, der er ein vorbildlicher Gatte und Vater war, sondern auch die ihm in Liebe und Ergebenheit zugetane Synagogengemeinde und darüber hinaus die weitesten Kreise unserer Residenz. Es ist für die Hinterbliebenen ein erhebender Trost, daß der teure Tote einer rührenden Verehrung sich erfreute, daß er beliebt und geliebt war wie wenige andere. Freilich, er war ja auch ein selten edler Charakter, ein Mann, dem alles Zelotische nicht nur fern lag, sondern dessen Lebensaufgabe der Ueberbrückung der Gegensätze gewidmet war. Wie herrlich waren iit dieser Beziehung seine Worte, die er anläßlich der Synagogeneinweihung in Gegenwart des Fürstenpaares und der Spitzen des Staates und der Verwaltung, körperlich zwar müde und abgespannt — er rang damals schon mit dem Tode — seiner Gemeinde zurief. Vor kurzer Zeit erst ist er von dem langjährigen Amte des Lehrers der hiesigen jüdischen Gemeinde zurückgetreten, das er Jahrzehnte hindurch treu verwaltet hat. Sein Andenken bleibt unvergessen! P. Hamburg, 15. Dezember. Die III. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts hatte dieser Tage über die Zulässigkeit der Feuerbestattung auf dem jüdischen Friedhof zu entscheiden. Nach dem Testament sollte die Asche einer Witwe, die Mitglied einer hiesigen portugiesisch-jüdischen Gemeinde war, in ihrem Erbbegräbnis auf dem Friedhof in Ohlsdorf beigesetzt werden. Der betreffende Friedhofsteil ist der jüdischen Gemeinde vom Staat zur Benutzung überlassen, und diese hat wiederum einen Anteil der selbständigen portugiesisch-jüdischen (sephardischen) Gemeinde zur Verfügung gestellt. Das Oberrabbinat der Gemeinde vertritt die Anschauung, daß die Verbrennung der Leichen und die Beisetzung der Aschenreste dem allgemeinen Empfinden der Gemeindemitglieder nicht entspricht und hat daher für solche Fälle ein besonderes Feld bestimmt. Auf denselben Standpunkt stellte sich nun auch die portugiesisch-jüdische Gemeinde und verweigerte die Erlaubnis der Beisetzung der Urne in dem Erbbegräbnis. In der dagegen von beti Testamentsvollstreckern erhobenen Klage hat das Landgericht zugunsten der Klage entschieden. Aus den Urteilsgründen sind nachfolgende Sätze von prinzipiellem Interesse. Der Einwand der Beklagten, daß die Bestattung der Aschenüberreste statt -einer Leiche beansprucht wird, trifft nicht zu. Der Anspruch auf Gestattung der Beisetzung von Aschenresten ist nach der Entscheidung des Reichsgerichts insbesondere dann zulässig, wenn die Volkssitte einer Erweiterung jener Zweckbestimmung im Sinne der von der Klage begehrten Benutzungsart des Friedhofs heute nicht mehr im Wege steht. Das trifft für den vorliegenden Fall zu. Die in Rede stehende Aenderung der Volkssitte hat auch unter den jüdischen Volksangehörigen im Bereiche des hamburgischen Staates allgemein Eingang gefunden. Die Positive Wirkung, die von der Wandlung der Volkssitte in dem beregten Sinne ausgeht, besteht darin, daß sie diegegen die unbehinderte Beisetzung Feuerbestatteter bestehenden Bedenken, die sich namentlich ans Religion, Kultus oder Aesthetik stützen, zu beseitigen in der Lage ist. Demnach könne es nicht in Betracht kommen, wenn, wie im vorliegenden Falle, die betreffende Gemeinde erklärt, daß bei ihr das eine oder das andere der Bedenken vorhanden sei, wenn sie nicht in der Lage ist, sich auf gleiche Anschauungen einer Reihe anderer jüdischer Gemeinden zu berufen, welche durch ihr Gewicht die Annahme der angenommenen Wandlung der allgemeinen Volkssitte für jüdische Kreise wieder in Frage stellen könnten. Sie beruft sich aber nur allein aus die Auffassung ihres Oberrabbiners oder ihres Oberrabbinats. W. Frankfurt a. M., 14. Dezember. Am Donnerstag fanden in der hiesigen israelitischen Gemeinde die Neuwahlen für drei ausscheidende Ausschußmitglieder statt. Es entstand ein Wahlkampf, wie er kaum noch in einer deutschen Gemeinde erlebt wurde, hervorgerufen durch das Verhalten der Orthodoxen, die den Liberalen keine Zugeständnisse in bezug auf den Ausbau des Gottesdienstes in der neu zu errichtenden Westendsynagoge machen wollten. Von diesem konkreten Fall ausgehend, erweiterte sich natürlich das Gefechtsfeld, so daß es in öffentlichen Versammlungen zu äußerst heftigen und leidenschaftlichen Auseinandersetzungen kam. Die Liberalen siegten erfreulicherweise mit ihren drei Kandidaten August Bender, Rechtsanwalt Richard Merzbach und Emil Heidenheimer mit einer Majorität von etwa 1100 Stimmen über die drei Orthodoxen: Hermann Kahn, Rafael Ettlinger und Dr. Z. Strauß. An dem Wahlakt beteiligten sich etwa 3600 Gemeindemitglieder, was einer Beteiligung von 60 Prozent gleichkommt. Wegen der prinzipiellen Bedeutung dieses Wahlaktes für die zweitgrößte jüdische Gemeinde Deutschlands empfiehlt es sich, in der nächsten Nummer darauf noch zurückzukommen. e. Frankfurt <*♦ M., 12. Dezember. Die „Frankfurter Zeitung" bringt über den Verband orthodoxer Rabbiner Deutschlands, wie es scheint offiziös, die folgende höchst wertvolle Mitteilung, die für unsere Leser keines weiteren Kommentars bedarf: „In der ersten Vorstandssitzung des neuen Verbands, die hier am Mittwoch stattsand, wurde Dr. S. Breuer-Frankfurt a. M. zum Vorsitzenden, Dr. R. Breuer-Frankfurt a. M. zum Schriftführer, Dr. Kahn-Wiesbaden zum Kassierer gewählt. Von der Mitgliedschaft des neuen Verbandes sind nicht nur die neologen Geistlichen, sondern auch diejenigen Seelsorger ausgeschlossen, die dem von der Neologie in Gemeinschaft mit der Orthodoxie geleiteten „Allgemeinen Rabbinerverband" zu Berlin angehören. Dieses exklusive Verhalten charakterisiert den neuen Verband als eine Protestveranstaltung gegen jeden Versuch, Orthodoxie und Neologie unter einen Hut zu bringen." Das sind also die Früchte der konservativen Paarung, die vor einigen Wochen mit Trompetenschall urbi et orbi verkündet wurde! Man muß nur bedenken, daß zu dem Allgemeinen Rabbinerverbande Männer wie der selige Dr. H. B. Auerbach in Halberstadt und andere Orthodoxe gehörten, um diese Fortschritte des Fanatismus gebührend würdigen zu können. £2 Stratzbrrrg i. Elf., 11. Dezember. Der Statthalter Graf Wedel empfing heute vormittag den Vorstand des israelitischen Konsistoriums. Konsistorialpräsident Dr. Levy versicherte in längeren Ausführungen, die Israeliten stünden stets treu zu Kaiser und Reich. Der Statthalter erwiderte ungefähr folgendes: „Ich sreue mich, meine Herren, Sie als Vertreter der Israeliten des Bezirks Unterelsaß begrüßen zu können und versichere Sie, daß ich stets unparteiisch, ohne Unterschied der Konfession meines Amtes walten werde. Ein jeder brave Bürger, ob Jude oder Christ, wird, wenn er sich an mich wendet, mit einer gerechten Bitte in mir einen wohlwollenden Beschützer finden. Ich habe vier Feldzüge mitgemacht, hatte viele jüdische Soldaten zu befehlen und habe stets gesehen, daß diese jüdischen Soldaten freudig ihr Blut für König und Vaterland - also hier im Elsaß für Kaiser und Vaterland — Hingaben, und da dürfen Sie versichert sein, daß ich der jüdischen Bevölkerung dasselbe Wohlwollen wie der christlichen zeigen werde." Darauf gab Herr Oberrabbiner Ury die Versicherung ab, daß die jüdische Geistlichkeit sich ihm anschließe mit den heißesten Segenswünschen. Nachdem der Statthalter dem Oberrabbiner gedankt, wandte er sich an den Präsidenten mit den Worten: „Ich habe erfahren, daß es morgen fünfzig Jahre werden, daß Sie den Doktortitel tragen. Daher ist mir gestern Abend vom Geheimen Zivilkabinett eine telegraphische Mitteilung Zugegangen, wonach Seine Majestät allergnädigst geruht haben, Ihnen den Kronenorden IV. Klasse zu verleihen." Aus die Frage des Statthalters, ob das Konsistorium noch irgend einen Wunsch habe, führte Herr A. Durlach aus, daß bei der nächsten Anwesenheit des Kaisers zu den Festlichkeiten auch Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft zugezogen werden, und daß der Statthalter dem Kaiser auch den Wunsch der jüdischen Bevölkerung vortrageil wolle, daß die israelitischen Wohltätigkeitsanstalten und ganz besonders das israelitische Gotteshaus, eines der schönsten des deutschen Reiches, einmal des kaiserlichen Besuches teilhaftig werden mögen. Der Statthalter erklärte, daß keinesfalls konfessionelle Gründe bei der bisherigen

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