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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-12-20 · Heft 51 (20.12.1907) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 51 (20.12.1907)
Date
1907-12-20
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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Mannes nicht für angemessen hält. Nach seiner Meinung sei man es dem. Andenken Moses Mendelssohn schuldig, auch die christliche Bevölkerung zu dem geplanten Zweck heranzuziehen, da dessen Wirken nicht nur dem Judentum, sondern auch der Allgemeinheit zugute gekommen sei. Er zweifelt nicht, daß die Stadt Berlin auf Ansuchen einen würdigeren Platz zur Verfügung stellen würde. Dem treten die Herren Justizrat Timendorser, Jvstizrat Simon. Stadtrat Weigert, Manheimer und Professor Blaschke in längeren Ausführungen entgegen. Während Stadtrat Weigert bezweifelt, daß die Stadt Berlin überhaupt in der Lage wäre, einen angemessenen Platz noch herzugeben, hält Professor Blaschke gerade den auserwählten Platz für sehr zweckentsprechend, da erst durch das Wirken Mendelssohns der Weg zur Begründung deutscher Schulen für jüdische Kinder geebnet worden sei. Der Antrag Kalischer fiel in der Abstimmung. — Der Antrag von Mitgliedern der Versammlung betreffend Erwerb des Restgrundstückes in der Schulstraße zur Erweiterung des Krankenhaus-Neubaues wurde nochmals vertagt. Der Mitantragsteller Professor Baginsky, der zu Ende dieses Jahres aus der Versammlung ausscheidet, hat das Material zu dieser Vorlage der Versammlung zur Verfügung gestellt. Hiermit schloß die öffentliche Sitzung. 8. Berlin, 9. Dezember. Im Schwesternheim des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen vollzog sich am Donnerstag den 5. d. M. die Chanukahfeier in üblicher Weise in Gegenwart der Vorstände, sowie der Aerzte des Krankenhauses. Der Vorsitzende begrüßte unter den Anwesenden mehrere ältere Schwestern, welche von auswärts gekommen waren, um der Feier beizuwohnen, und insbesondere Frau Kommerzienrat Gerson-Liebermann. welche in diesen! Jahre ihren siebenzigsten Geburtstag feiern konnte. Gegen 50 anwesende Schwestern und Schülerinnen wohnten der Feier bei und nahmen die ihnen von der Oberin Fräulein Blau in Reihe und Glied aufgestellten Gaben des Vorstandes in bester Laune entgegen, bis die Pflicht sie bald wieder zu ihren Kranken eilen ließ. Es erhielten bei dieser Feier drei Schwestern, welche zehn Jahre dem Verein angehören, die goldene Verdienstbrosche, neun Schwestern das Diplom, durch welches sie in den Schwesternverband nach dreijährigem Dienst ausgenommen sind, während elf zu Schwestern ernannten Schülerinnen das Vereinsabzeichen überreicht wurde. Nachdem das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde zur Prüfungsanstalt für staatlich geprüfte Krankenpflegerinnen ernannt worden ist, lverden in Zukunft die dort ausgebildeten jüdischen Krankenpflegerinnen sich der staatlichen Prüfung unterziehen und alsdann auch das Zeugnis staatlich geprüfter Krankenpflegerinnen erhalten. s. Berlin, 16. Dezember. Der Israelitische Kinderverein, der es sich zur Aufgabe gemacht, jedes Jahr eine möglichst große Anzahl armer jüdischer Kinder zu bekleiden, hat auch in diesem Jahre seine Bestrebungen, und zwar in erhöhtem Maße erfüllt. Der Verein hat zirka 80 Kinder vollständig mit Kleidung versehen, und auch anderweitig durch Unterstützungen und Beihilfe zur Ferienkolonie viel Elend gelindert. Den Anforderungen, die in diesem Jahre in besonders großem Maße an ihn herantraten, konnte der Verein, dank der Spenden und der vergrößerten Mitgliederzahl lzirka 600), zum großen Teil genügen. Bei der großen Inanspruchnahme dieses Vereins müssen wir jedoch mit der erneuten Bitte an die israelitische Jugend herantreten, durch Beitritt dessen Hilfswerk zu fördern, das gleichzeitig schon früh an Wohltätigkeit gewöhnen soll. 8. Berlin, 12. Dezember. Die Bezeichnung „Jüngling hebräischer Abkunft" ist keine Beleidigung. An die Direktion einer in Berlin veranstalteten Ausstellung gelangte vor einiger Zeit ein Reklamationsbrief, worin der Absender bemerkte, er habe seine Reklamation bereits mündlich im Bureau vorgebracht, sei aber von „einem Jüngling hebräischer Abkunft in ungeziemender Weise abgefertigt" worden. Ter betreffende Bureaubeamte stellte Strafantrag gegen den Briefschreiber, wurde aber von der königlichen Staatsanwaltschaft auf den Weg der Privatklage verwiesen. Indem die Klage ablehnenden Beschlüsse des Amtsgerichts wurden als Gründe angeführt: „In der Bezeichnung des dem Beschuldigten dem Namen nach unbekannten Klägers nach Alter und Abkunft ist eine Beleidigung des Klägers nicht zu finden. Wenn Beschuldigter das Verhalten des Klägers als ungeziemend bezeichnet hat, hat er hierbei in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Weder Korm, noch begleitende Umstände ergeben ein bewußtes Ueberschreiten der Grenzen des § 193 des Strafgesetzbuchs oder eine Absicht der Beleidigung." Die gegen diesen Bescheid eingereichte Beschwerde des Privatklägers wurde kostenpflichtig abgewiesen. In der Begründung der Abweisung heißt es: „In dem Briefe an die Direktion bringt der Beschuldigte lediglich Beschwerden an. Seine Aeußerung macht er somit zur Wahrung berechtigter Interessen. Wenn er sich hierbei der Wendung bedient, er. sei von einem Jüngling hebräischer Abkunst in ungeziemender Weise abgefertigt worden, so geht aus der Form der Aeußerung noch nicht die Absicht hervor, den Privatkläger zu beleidigen. Der Beschuldigte wollte vielmehr anscheinend den ihm den: Namen nach unbekannten Privatkläger nur in einer Weise kennzeichnen, daß er unter der großen Anzahl der Bureauangestellten ermittelt werden konnte. Hierzu konnte dem Beschuldigten gerade die Angabe des Lebensabschnitts, in dem sich der Privatkläger befindet und seines äußeren Aussehens besonders geeignet erscheinen. Hierdurch ist der Privatkläger mit Recht mit seiner Privatklage abgewiesen und es ergab sich somit die Zurückweisung der Beschwerde." Der Laienverstand wird sich mit diesem Urteil kaum einverstanden erklären, da er in der Bezeichnung „Jüngling hebräischer Abkunft" unter allen Umständen eine Bosheit oder die Absicht der Beleidigung erblicken wird. 6. Berlin, 13. Dezember. Am 11. d. M. bestarteten wir einen Mann, der 55 Jahre in postalischen Diensten gestanden hat, den Geh. Rechnungsrat Nathan E o h n. Er begann seine Laufbahn bei der preußischen Post und ging dann in die Verwaltung der deutschen Reichspost über. Er wurde geboren in Neffen (Kreis Lissa). Im jugendlichen Alter wurde er für den Dienst der Post ausgenommen, und zwar in seiner Vaterstadt selbst. Er durchlief von der Pike auf alle Stadien der Verwaltung, zeichnete sich durch Fleiß, seltene Pflichterfüllung und große Geistesgaben aus. Wir finden ihn als Sekretär bald bei der Paketpost, bald an dem Schalter, oft bei der Nacht in Kurierzügen dort und da stationiert. Ausgezeichnetes Rechentalent, eine vorzügliche Handschrift erregten die Aufmerksamkeit seiner Vorgesetzten. Er kam nach Berlin, und hier war er Dezennien lang an der Hauptkasse, Spandauerstraße, als General-Postkassenbuchhalter tätig. Durch diese Stellung kam er in Konnex mit den höchsten Vorgesetzten und auch nach der Verkehrsseite hin mit den größten Handelshäusern und Instituten. Er half die Postspar-Darlehnskasse mitbegründen, und die Art und Weise, wie er hier segensreich gewirkt hat, machten seinen Namen so populär, daß hoch und niedrig den „Cohn von der Post" kannte und schätzte. Kaisers Huld gab ihm den Roten Adlerorden IV. Klasse, später den Kronenorden III. Klasse. Erst empfing er den Titel Rechnungsrat, und bei seinem Ausscheiden nach 55 Jahren Dienstzeit erhielt er den Titel eines Geheimen Rechnungsrates. Rabbiner Dr. Warschauer entrollte am Sarge des Verblichenen ein Bild des trefflichen Mannes, der seine Dienste dem Vaterland geweiht, und als Israelit gezeigt hat, daß die Beamtenlausbahn. die zwar dornenvoll ist und in der keine Schätze zuwinken, doch erstrebenswert bleibt, und daß das Wirken in dieser von dem Bekenntnis unabhängig ist. Hohe Reichspostbeamte, Kollegen und viele Beamte, die unter ihm gearbeitet haben, sowie zahlreiche Freunde folgten dem Sarge des Verblichenen, dessen Andenken in Ehren fortleben wird. Insterburg, 12. Dezember. Unser Rabbiner Herr Dr. M. Beermann hat aus Highcliffe Castle den 7. Dezember 1907 das folgende anerkennende Schreiben erhalten: „Seine Majestät der Kaiser und König haben das von Euerer Hochehrwürden verfaßte und Allerhöchstdemselben überreichte Andachtsbuch für deutsche Soldaten jüdischen Glaubens gnädig entgegenzunehmen und mich zu beauftragen geruht, den Allerhöchsten Dank für die Darbietung des Buches Euerer Hochehrwürden zu übermitteln. In Erledigung des mir erteilten Allerhöchsten Befehls beehre ich mich. Euer Hochehrwürden hiervon ergebenst Kenntnis zu geben. H. v. Hülsen." ----- Tracherrberg i* Schles., 8. Dezember. Heute verstarb hier plötzlich im Alter von 70 Jahren der langjährige Repräsentanten-

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