Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1907)
- Date
- 1907-12-13
- Page
- Seite 597 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228744-3228795--64037-3297988- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
597 der Glaube erweckt werden, als wenn nur die Juden oder im besonderen die Berliner Juden eine Schuld an Moses Mendelssohn abzutragen hätten. War sein großer König nicht hochherzig genug, um ihm den von ihren Mitgliedern ihm zugedachten Sitz in der Akademie zu gewähren; gönnten ihm Vorurteil, Engherzigkeit und Kleinsinn nicht am Postamente des Friedrich-Denkmals einen Platz neben dem Großen, mit dem er im Leben vereint für deutsche Geistesfreiheit und Geistesgröße gekämpft hatte, so wollen wir doch nicht durch ein separates Vorgehen die, die es angeht, für immer von der Sühne befreien, die dem Genius Moses Mendelssohns gebührt. Und ich glaube wohl, daß es noch vorurteilsfreie nichtjüdische Männer gibt, die bereit wären, mit jüdischen Männern gemeinsam zu arbeiten, um ihm ein schlichtes Denkmal zu errichten und dafür einen Platz zu erwirken, durch den dokumentiert iverde, daß Moses Mendelssohn dem ganzen Berlin gehört. Der Versuch sollte wenigstens nicht unterlassen werden, und wenn er nicht gelingt, so hätten wir immer noch Zeit, das Werk allein zu vollbringen, wenn man es dann am Ende nicht für richtiger halten sollte, daß wir das unsrige tun, indem wir einen Denkmalfonds sammeln, zu dem auch die kleinsten Beiträge willkonunen sein sollten, damit jedermann sich daran beteiligen könne, und ihn einer Generation überlassen, die in einer glücklicheren, von Vorurteilen unbestochenen Zeit leben wird. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Juden in Oreuhen vor der Emanzipation. Von Dr. Julius Lewitan. II. eben dem allörtlichen Niederlassungsrecht wurde — wie erwähnt — durch das Edikt von 1812 das allgemeine Erwerbsrecht den Juden erteilt. Die Bedeutung der Juden für Handel und Gewerbe, ihr fördernder Einfluß auf den allgemeinen Fortschritt war in maßgebenden Kreisen bekannt. 1803 brachte der kurböhmische Gesandte zu Regensburg einen Antrag ein, den Juden das Bürgerrecht zu erteilen. Ueber diesen Antrag äußert Koch in; seiner Schrift wie folgt: „Die Notwendigkeit, den Zustand der Juden zum eigenen Besten der Staatsbürger zu ändern, war schon lange gefühlt und noch während des Deutschen Reichs nicht bloß Gegenstand der Beratung auf dem Reichstage geworden, sondern auch in einzelnen deutschen Staaten in Erwägung gezogen worden."') Doch Preußen gehört das Verdienst, die Interessen des Staates erkennend, den andern deutschen Staaten freisinnig vorangegangen zu sein, und das Ergreifen eines beliebigen Erwerbs, sei es der Landwirtschaft, des Handwerks, der Industrie oder des Handels, den Juden vollständig freigestellt zu haben. Bis zum Jahre 1812 war der Handel in größtem Maße die Erwerbsquelle der Juden. Ackerbautreibende waren unter den Juden sehr wenige zu finden. Landbau und Viehzucht waren den Juden seit früher Zeit auf das entschiedenste untersagt. So konnte sich auch kein ackerbautreibender Stand unter den Juden herausbilden. Das Reglement vom Jahre 1750 blieb in bezug auf das Landbaurecht der alten Gesetzestradition treu und verbot den Juden den Erwerb und die Pacht von Landgütern. Die Ansicht, der Jnde hielte sich vom Ackerbau fern, -j A. a. O. S. 167. ist als eine durchaus irrige, durch nichts bewiesene Behauptung zu bezeichnen. Die Juden wandten sich mit Freuden der Landwirtschaft zu, wenn sich dazu ihnen nur irgendwie Gelegenheit bot. So waren die meisten ordentlichen Schutzjuden Schlesiens, die sogenannten schlesischen Stammjuden, denen der Betrieb der Landwirtschaft gestattet war, mit Landpacht beschäftigt. Die Gewerbe im engeren, natioualökonomisch üblichen Sinn, also die eigentlichen Handwerke und Fabrikbetriebe, waren gesetzlich den Juden wenig zugänglich. Doch, mit den Fabriken nahm man es nicht so genau wie beim Handwerk. Bekanntlich waren die meisten Handwerke vor dem heutigen Zustand der Gewerbefreiheit zünftlerisch vereinigt. Die Zugehörigkeit zu einer Zunft war die Vorbedingung, ein Handwerk auszuüben. Zur Ausnahme in die Zunft war das Bürgerrecht erforderlich. Aus letzterem Grunde konnten die Juden in die Zünfte nicht eintreten, und das Handwerk blieb ihnen verschlossen. Das Bier- und Branuiweinbrauen, welches in der Regel mit dem Landbau zusammeuhing, war den Inden ebenfalls untersagt. Die Juden durften nur solche Gewerbe betreiben, von denen sich keine Professionsverwandte und Zünfte fanden. Somit war der Spielraum der Handwerkstätigkeit sehr begrenzt. Es war ihnen das Betreiben etwa folgender, nicht zünftlerisch organisierter Gewerbe und Künste gestattet: das Petschierstechen, Btalen, Diamant- und Steinschleifen, sowie das Schleifen optischer Gläser, Ausnähen weißer Ware lind dergleichen. Auf dem Gebiete des Fabrikwesens fanden die Juden ein großes Feld, ihre Kräfte zu üben. Wenn auch die wichtigste Branche, die Wollspinnerei, die noch heute in der sogenannten Textilindustrie entschieden den Löwenanteil an der ganzen Industrieproduktion hat, den Juden nicht zugänglich war, so erteilte doch der Staat sehr gern besondere Konzessionen zu Fabrikanlagen dieser und anderer Art. Das Fernhalten vom Handwerk und die Zulenkung zum Fabrikbetrieb übten indes segnenden Einfluß auf die Entwicklung der Juden aus. Jeder Schutzjude war nolsns voleus genötigt, den Blick nicht auf das enge Handwerk, sondern in die von Tag zu Tag aufstrebende Industrie zu richten. Hierzu gesellte sich der Umstand, daß die Juden, wie oben erwähnt, in vielen Fällen zum Export verschiedener Manufakta verpflichtet waren. So richteten Industrie und Großhandel den Inden von seiner niedergebeugten Stellung auf und führten den Zurückgebliebenen in die ivesteuropäische Kultur ein. Es sei hier folgendes aus dem Buche vou Jolowiez zitiert: „Die im Jahre 1786 vom Juden Ries in Königsberg errichtete Saffianfabrik schwang sich bald durch die Intelligenz des Unternehmers zu solch einer Höhe empor, daß ihre Erzeugnisse im Anslande gesucht wurde«. Dasselbe war der Fall mit der 1785 von Seligmann Joseph u. Comp, errichteten Gazefabrik, die zwanzig Stühle und über achtzig Arbeiter beschäftigte, und mit der in demselben Jahre in Tätigkeit gekommenen Gaze- und Seidensabrik des Koppel Meyer Benjamin, welche bald mit siebenunddreißig Stühlen arbeitete. Ebenso fingen die Juden an, das Gebiet der Kunst mit Erfolg zu bebauen. Die Stickerei des Fräulein Caroline Goldfchmidt, die „Vier Jahreszeiten" nach Meils Zeichnung, erntete auf der Berliner Gemäldeausstellung 1780 allgemeinen Beifall. Der Maler und Kupferstecher Moses Löwe, mit dem Künstlernamen Michael Lowe, hatte eine solch hohe Stufe in seiner Kunst erstiegen, daß die Kaiserin Katharina ll. in Petersburg sich von ihm malen ließ. Seine Arbeiten wurden überall sehr geschätzt und zählten auf den