Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1907)
- Date
- 1907-12-06
- Page
- Seite 585 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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585 haben. Dadurch fühlt er sich niedergedrückt und eingeengt. In seinem Gewissen ahnt er aber ein Reich der Freiheit. Daran knüpfe an und baue schlicht und großzügig das jüdische Gottesbewußtsein in deinen Hörern auf. Sage ihnen: „Das Vaterherz, nach dem Ihr seufzt, ist wohl zu finden. Die Macht, die Euch so hart erscheint, ist kein blindes Schicksal; ein heiliger Vater regiert, der die Welt geschaffen hat, aus daß wir in ihr sittlichen Zielen nachstrebe». In diesem Gotte sollen wir Menschen einander wie Geschwister lieben. Für die Verwirklichung dieser Heilsgedanken ließ sich Gott in Israel erleben; was die vertrauten Gottesfreunde aus ihrem Umgang mit dem himmlischen Vater gewonnen, das besitzen wir in den heiligen Schriften, daran gemahnen uns fromme Sitten und Bräuche. Deren Segensgehalt müssen wir uns erschließen." So muß die Gottessehnsucht in den Herzen lebendig gemacht werden. Ihr Licht zeigt uns dann die Tiefen der Sünde, die in unserem Leben sich auftun: die Lieblosigkeit, die UnWahrhaftigkeit, die Ungerechtigkeit, der Dünkel, der Zorn, die Sinnlichkeit! Nlln hinein in alle Gebiete des Lebens: Familie, Schule, Fabrik, Kaufhaus, Vergnügungsstätten. Sieh' aber nicht überall Schuld und Sünde. Sei wie die alten Propheten nicht nur Warner und Mahner, sondern auch Tröster und Heilsbote. Du darfst Deine Augen den Leiden des Lebens gegenüber nicht verschließen! Du stehst auf der Kanzel. Vor Dir Deine Hörer. Gar mancher ist darunter, an dessen Lebensmark schweres Siechtum zehrt. Viele sind geplagt von Nahrungssorgen oder häuslichen Gram, sie wollen im Gotteshause Heilung finden für die Wunden, die ihnen das Leben geschlagen. Du sollst ihnen helfen. Wie selten wird auf unseren Kanzeln diesen Leidbeschwerten und Schmerzbedrückten Linderung und Labung! Ein dänischer Gelehrter, ich glaube Klavaneß, hat einmal seiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben: „Wie rveltabgewandt ist die Predigt in unserer Zeit, keiner predigt von kranken Nerven, niemand von Liebesschmerzen!" Es steckt etwas Wahres in diesem Paradoxon. Hören uns nicht auch Frauen, die mit gebrochener Lebenshoffnung und mit betrogener Liebe die Gottesstätte aufsuchen? Darum möchte ich fürs Leben aus dem Leben predigen. Eine neue Predigtkunst brauche ich mir dazu nicht zu schaffen. Meine Homiletik geht aus von dem Satz: Habe lebendige Religion, dann predige lebendige Religion: schlicht, klar und warm! Dann wird sich mit Gottes Hilfe auch an mir das Gebet des frommen Rabbi erfüllen: Jehi raavva deema milta detitkabbel! „Durch Gottes Gnade findet mein Wort Eingang in die Herzen!" Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Juden in Kreutzen vor der Emanzipation. Von Dr. Julius Lemitan. I. er Jude sei ein Weltbürger, und danach möge er behandelt werden — diese Anschauung ist neben vielen anderen Ursachen der wirtschaftspolitische Grund, welcher zu Sondergesetzen für die Juden in fast allen Staaten des Erdenreichs geführt hatte. Es herrschte durchweg die Ansicht, die Juden seien keine solchen Bürger, die mit dem Staate, seinem Wohl und Wehe seelisch und geistig so weit verknüpft werden könnten, um die eigenen Interessen zugunsten derjenigen des Staats völlig aufzugeben. Man war also leichtfertig der Neberzeugung, daß die Psyche der Inden sie daran hindere. echte Staatsbürger zu sein, obgleich niemand eine Probe je angestellt hatte, auf Grund welcher eine derartige Neberzeugung gerechtfertigt werden könnte. Es wurden aber nicht nur die psychologischen und ökonomisch-sozialen Kräfte der Juden völlig verkannt, man war auch über ihre sittlichen und moralischen Qualitäten im unklaren^) und leicht geneigt, allen gegen die Juden gerichteten Anschuldigungen ohne weiteres Gehör zu schenken?) Während der Külturinensch durch Karnevals- und Maskenbälle seiner Genußsucht nach zügellosem Sichausleben Genugtuung gewährt, wirft sich der Unkultivierte auf den schwächeren, durch Rasse oder Religion von ihm unterschiedenen Nachbar und wütet an letzterem nach Herzenslust sich aus. Doch die menschlich-brüderlichen Instinkte gebieten auch den Unkultivierten vor dem eigenen Gewissen Rede zu stehen! Um nun das eigene Gewissen zu beruhigen, beschuldigten die Feinde des Judentums jüdische Sitten und Gebräuche, und täuschten sich über die eigenen bösen Taten hinweg. Die ben Juden böswillig zugeschriebenen Eigentümlichkeiten waren mithin bloße Mittel, um die Sonderstellung, die ihnen von außen ausgezwungen wurde, irgendwie zu rechtfertigen. Nur unter solchem Gesichtswinkel kann ein richtiges Verständnis der Geschichte der Juden erlangt werden. Als aber die gesetzlichen Umgrenzungen, welche die Juden aus vielen staatsbürgerlichen Rechten ansschlossen, hinweggerüumt wurden, konnten die Juden den Bewess liefern, daß sie au ihrer früheren Sonderstellung gar nicht schuld waren. Sie erwiesen sich als treue, anhängliche Bürger des Staates. Gönner und Mißgönner erkannten, daß die Juden alle Qualitäten besitzen, im Kriegs-, wie im Staats- und Gemeindedienst alle Pflichten gewissenhaft und redlich zu erfüllen. Landgerichtsdirektor Koch äußerte in seiner Schrift den Gedanken, daß die Gleichstellung der Juden mit den änderen Staatsbürgern „kein Akt der Barmherzigkeit oder Menschlichkeit sei," sondern eine Maßregel, welche von der Staatsklugheit geboten sei, eine große Anzahl Fremder in eine ebenso große Anzahl nützlicher Staatsbürger zu verwandeln.'I II. Die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte an die jüdischen Untertanen fällt in die Regierungszeit Friedrich Wilhelm III. Es war um Beginn des 19. Jahrhunderts, als ein Odem der Aufklärung die Geister durchzog, und die Befreiung von alter, jeden Fortschritt hemmender Knechtschaft sich notwendig machte. Die Minister Stein und Hardenberg führten das große Befreiungswerk im preußischen Staate durch. Nach einer Bestimmung vom Jahre 1810 sollte es fortan nur freie Leute in Preußen geben. Den Edikten vom 9. Oktober 1807 Mauernbefreiung) und vom 2. Noveinber 1810 (Gewerbefreiheit) reiht sich dasjenige vom II. Mürz 1812 an, wodurch die bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den Christen begrüirdet wurde. Der Eintritt in den Staatsverband wurde bloß von der Annahme eines Familiennamens abhängig gemacht. Mit der Durchführung des allörtlichen Niederlassungs- und Erwerbsrechts war ein Jahrhunderte altes Unrecht gesühnt. Wenn auch iu der Folgezeit viele Rechte den Juden io praxi vorenthalten wurden, wie überhaupt das Steiu - Hardeubergsche Befreiungswerk einen Rückgang späterhin erfahren mußte, so war doch das Edikt von 1812 der erste große Anlaß, welcher die h Koch. Die Juden im Preußischen Staate 1833. S. 78. -) Graetz. Geschichte der Juden. 1897 X. Bd. S. 280, 282. :1) A. a. O. S. 166 u. ff, auch Hoffmauu. Die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden in den gesamten Königlich Preußischen Staaten. 1829. Vorbericht.