Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1907)
- Date
- 1907-12-06
- Page
- Seite 582 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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582 diesen Unterricht übertragen und läßt daher die Kinder ein volles Jahr ohne hebräischen Unterricht! Dabei haben die Gemeindebehörden — Ironie des Schicksals — von einem Kantor eine Bewerbung erhalten, in welcher sich der Herr ausdrücklich dagegen verwahrte, hebräischen Unterricht zu erteilen, mit der Begründung: Dieser Unterricht gebührt dem Herrn Lehrer, in meiner jetzigen Gemeinde unterrichtet auch der Lehrer Hebräisch! Wie soll und kann nun dieser Anarchie auf dem religiösen und erziehlichen Gebiete in unseren jüdischen ostmürkischen Gemeinden abgeholfen werden, um zu retten, was noch zu retten ist? Sie wissen, was Rabbi Jochanan ben Sakkai seinen Jüngern sagte, die ihn, den sterbenden Lehrer, um seinen Segen baten, bevor er von der Erde scheidet. Er sagte: „Möget Ihr allezeit so viel Furcht vor Gott empfinden, wie vor den Menschen!" Nun, auch heute, nach 1900 Jahren, tut unseren vstmärkischen Gemeinden ein solcher Rabbi Jochanan not. Denn es ist leider wahr und wir dürfen uns dieser traurigen Wahrheit nicht verschließen: Unsere ostmärkischen Glaubensgenossen haben zum größten Teil für ihre religiösen Institutionen, für Synagoge und Schule, für die jüdische Wissenschaft nur so viel übrig, als das Gesetz von ihnen fordert, nicht mehr und nicht weniger, während sie für allgemeine i humanitäre Zwecke, besonders wenn die weiteste Oeffentlichkeit und vor allem die Behörden davon Notiz nehmen, große Summen freiwillig spenden. Eine diesbezügliche Statistik ist zum Beweise dessen bereits gemacht, die Millioneuspenden gerade von unseren reichgewordenen jüdischen Granden in der Ostmark aufweist. Doch diese Millionen sind für Universitätsstipendien, Krankenhäuser, gemeinnützige Anstalten, Denkmäler, Schmuckanlagen, Zierbrunnen, Handwerkerunterstützungen und dergleichen mehr gestiftet, während für jüdische Zwecke eine ganz unbedeutende Summe testiert wird. Es ist die Furcht vor den Menschen, das ist in diesem Falle ein Orden oder Titel der Grund für diese Stiftungen. Wer spricht aber von einem Glaubensgenossen, der für Shnagogenbauten, Schulunterhaltung, wissenschaftlich jüdische Vereine bedeutende Summen spendet? Niemand, und darum eben hören wir nie von Spendern dieser Art. Da wir also weder Orden, noch Titel zu vergeben haben, außer der „Krone des guten Namens", so bleibt nichts anderes übrig, als durch Gesetz die Unwilligen zu zwingen, ihre religiösen Einrichtungen nicht verfallen zu lassen. Nicht nur unsere Glaubensgemeinschaft, sondern auch die christlichen Kirchengemeinden beider Bekenntnisse können ohne staatlichen Zwang ihre Einrichtungen nicht erhalten, es ist also auch für diese — trotz der gegenteiligen Behauptung — von der geistigen Macht der Kirche, die alles freudig tut, alles duldet und alles leidet, schon seit vielen Jahren nichts mehr zu merken. Auch die religiösen Einrichtungen der Andersgläubigen würden gerade so verfallen wie unsere, wenn die Bekenner jener Kirchen nicht mehr Furcht vor den Menschen, das heißt vor den angedrohten Strafen des Gesetzes hätten, als vor Gott. Eine kleine Illustration zu dieser Behauptung, die von Ihnen vielleicht als eine freie Erfindung betrachtet werden wird, nichtsdestoweniger aber der Wirklichkeit entspricht, möge hier Platz finden. In einer kleinen ostmärkischen Gemeinde schickte einjüdischerHausvateraus rein persönlichen Gründen zwei Kinder nicht in die bestehende öffentliche jüdische Volksschule, sondern in die evangelische, obwohl er dort — neben den gesetzlichen Schulbeiträgeu für die jüdische Schulsozietät — noch besonderes Schulgeld zu zahlen hat. Er hat aber die gesetzliche Verpflichtung, seine Kinder in den planmäßigen Religionsunterricht der jüdischen Volksschule zu schicken. Nun stimmt der Stundenplan der evangelischen Schule selbstverständlich nicht mit demjenigen der jüdischen Schule überein, und der Vater kann seine Kinder nicht in den jüdischen Religionsunterricht schicken. Der jüdische Lehrer hat aber nicht die Verpflichtung, außerhalb der gesetzlich festgesetzten Unterrichtszeit Gratisunterricht zu erteilen, und der Vater wiederum will den Religionsunterricht nicht besonders bezahlen, seine Kinder erhalten also überhaupt keinen Religionsunterricht. Der Vater wird zur Geldstrafe notiert, erhebt dagegen Widerspruch und wird nach Lage der Dinge vom Schöffengericht freigesprochen. Voller Freude verkündet er seinen Kindern: „Ihr braucht jetzt gar nicht mehr zum Religionsunterricht zu gehen." Der jüdische Lehrer aber, der kein jüdisches Kind ohne Religionsunterricht lassen will, geht zu dem geistlichen Ortsschulinspektor der evangelischen Schule und teilt ihm den Fall mit. Nunmehr verfügt der Ortsschulinspektor, daß die Kinder von dem Unterricht in der evangelischen Schule in jenen Stunden zu dispensieren sind, wo in der jüdischen öffentlichen Volksschule Religionsunterricht erteilt wird, um an diesem Unterricht teilzunehmen. Gleichzeitig wird dem jüdischen Vater aber von dem evangelischen Geistlichen eröffnet, daß seine Kinder sofort aus der evangelischen Schule ausgewiesen werden, sobald sie nicht in jenen Stunden an dem jüdischen Religionsunterricht teilnehmen. Und das wirkt! Jede weitere Bemerkung zn diesem Falle ist wohl überflüssig. Man wende nicht ein, daß der Fall vereinzelt ist; jeder Kenner unserer Gemeindeverhältnisse und unserer Glaubensgenossen in der Ostmark kann Ihnen mit ähnlichen Fällen der religiösen Deroute und des kaum glaublichen Jndifferentismus auf der einen Seite, aber auch mit Beispielen des kaum glaublichen Herrscherdünkels unserer Gemeindegewaltigen aufwarten, die schlimmer noch als persische Satrapen ihres Amtes walten und keine andere Macht als das Gesetz, das ihnen Geldstrafen androht, anerkennen. Nur ein Gesetz kann hier Abhilfe schaffen, und zwar ist Eile dringend not. Eine Abänderung des bekannten Gesetzes „Ueber die Verhältnisse der Juden" von 1847 muß sobald als möglich von unseren großen Verbänden bei der Staatsbehörde beantragt werden. Für unsere Ostmark muß aber der Entwurf unbedingt dreierlei bringen: Beschränkung der Machtbefugnisse des ersten Gemeindevorstehers, Bezirksrabbinate und Wanderlehrer, welche von Zweckverbänden unterhalten werden müssen. Nur so kann und wird es hier besser werden. Zwi. (Brief aus Vklterreich. B November 1907. ie hat es also erreicht. Wir meinen die christlich-soziale Partei in Oesterreich. Zwei Ministerportefeuilles hat sie für sich in Anspruch genommen, und was sie wünschte, das wurde ihr gewährt. Was könnte man auch einer Partei versagen, der, nach Luegers Ausspruch, alles in Oesterreich huldigt? Lueger ist übrigens avanciert. Hat ihn nämlich vor einigen Monaten der damalige Landeshauptmann von Oberösterreich und jetzige Minister, Dr. Ebeuhoch, mit König Artus verglichen, so wurde er jetzt vom Fürsten Liechtenstein mit dem Staatsmann Richelieu gleichgestellt. König Artus und Richelieu: weiter kann eS selbst ein Uebermensch nicht bringen; Lueger hat das höchste Ziel erreicht. Freilich, ein kleiner Wermutstropfen fällt doch in den Freudenbecher. Der Richelieu von