Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-11-29 · Heft 48 (29.11.1907) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 48 (29.11.1907)
Date
1907-11-29
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228744-3228793--64009-3297958
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

zunächst über die letzte Ausschußsitzung des Verbandes der deutschen Juden. Er führt aus, daß in Betreff der Erteilung des Religionsunterrichtes der Verband nach Anhörung der Herren Rabbiner und Lehrer eine Eingabe an das Kultusministerium richten werde. In dieser Eingabe wird der prinzipielle Standpunkt festgehalten werden, daß der Religionsunterricht fortan von ungeprüften Lehrern nicht inehr erteilt werden soll. Selbstverständlich sollen die augenblicklich bestehenden Verhältnisse bis aufs äußerste berücksichtigt werden. Der Schatzmeister, Herr Bruno Heidenheim, erstattete den Kassenbericht. Als Termin des Verbandstages wird dem Vorsitzenden anheimgegeben, einen Tag zwischen dem 20. und 30. Januar 1908 zu bestimmen. Oberlehrer Graf-Essen regte bei der Beratung über die Themata für den Verbandstag die Behandlung der Frage der Schaffung einer Pensions- und Relikten-Kasse des Rheinischen Provinzialverbandes für die Lehrer Rheinlands an. Die Versammlung einigt sich dahin, zunächst eine Subkommission, bestehend aus den Herren Apfel, Graf, Rosenthal, S. Simon zu ernennen, um die Frage auf die Möglichkeit ihrer Durchführung zu prüfen und die nötigen Unterlagen zu verschaffen. Als weiteres Thema für den Verbandstag wird vorgeschlagen von Herrn Rabbiner Dr. Rosenthal: „Die jüdischen Gemeinde-Verhältnisse in Deutschland und speziell in der Rheinprovinz" und von H. Wahl-Barmen der Zusatz: „Religionsunterricht." Die Versammlung einigte sich auf das Thema in dieser Fassung: „Die jüdischen Gemeindeverhältnisse in der Rheinprovinz mit besonderer Berücksichtigung des Religionsunterrichtes." Die Beiträge an verschiedene Gemeinde-Verbände und -Institute werden in der gleichen Höhe wie bisher bewilligt. Ein Brief, den der Vorsitzende zur Verlesung bringt, schildert die jüdischen Gemeindeverhältnisse am Niederrhein als äußerst traurige und zeigt die Notwendigkeit, daß hier in irgend einer Weise Wandet geschafft werden muß. Eine Vertrauensperson des Verbandes soll sich von den Verhältnissen überzeugen. Der Verband wird gern bereit sein, helfend einzuschreiten, soweit es in seiner Macht steht. Der Vorsitzende beklagt zum Schluß, daß eine Anzahl leistungsfähiger Gemeinden sich noch immer dem Verbände nicht angeschlossen haben. Es sei die Pflicht gerade der größeren Genieinden, dem Verbände beizutreten, angesichts der Leistungen, die er bei seinen beschränkten Mitteln für die Weiterexistenz einer ganzen Anzahl kleiner Gemeinden zu verzeichnen habe. a. Frankfurt a. M., 21. November. Die Einigkeit in der deutschen Orthodoxie scheint nicht gerade fest gekittet zu sein. So hat sich jetzt trotz oder neben der Vereinigung traditionell gesetzestreuer Rabbiner Deutschlands, die bereits 1897 begründet wurde und der die Rabbiner der norddeutschen Orthodoxie angehören, auf Initiative des Rabbiners Dr. S. Breuer in Frankfurt a. M. ein vierter Rabbinerverein, der „Verband orthodoxer Rabbiner Deutschlands" gebildet. In den Vorstand wurden gewählt die Herren Rabbiner Dr. S. Breuer-Frankfurt a. M., Dr. Bamberger-Hanau, Dr. Bondi-Mainz, Dr. R. Breuer-Fraicksurt a. M., Dr. Cahn-Fulda, Dr. Hirschfeld-Gießen, Dr. Stahn-Wiesbaden, Dr. Löwenstein-Mosbach und Dr. Marx-Darmstadt. id. Mülhausen, 19. November. Am 17. d. Mts. fand hier die Generalversammlung der „Gesellschaft für die Geschichte der Israeliten in Elsaß-Lothringen" statt. Der Präsident Herr Charles Levh erstattete Zunächst den Jahresbericht, der Schatzmeister Herr B. Moch den Kassenbericht. Die Einnahmen betrugen 2198,44 Mark, das Vermögen der Gesellschaft 1216,39 Mark. Dr. Bücher-Straßburg hat den Vorschlag gemacht, der dort bestehenden Sammlung von elsässischen Altertümern auch eine jüdische Abteilung hinzuzufügen. Der Antrag wurde nach einer interessanten Debatte angenommen und ein Kredit von 450 Mark zunächst für diesen Zweck notiert. Zugleich mit diesem wurde ein wichtiger Antrag betreffend die außer Gebrauch befindlichen Synagogen von Buschweiler und Battweiler verhandelt. Das Konsistorium soll sämtliche Gegenstände, die einen Antiquitätenwert besitzen, der Gesellschaft überlassen. Rechtsanwalt Dr. Nordmann gab die Anregung, daß besonders wichtige Denkmäler, wie z. V. die Synagoge in Rufach, unter die klassierte!: Landesdenkmäler ausgenommen würden. Die Dokumente sollen dem Vezirksarchiv in Colmar zur Aufbewahrung übergeben werden. 8Warum nicht dem Gesamtarchiv der deutschen Indens Die Red.) Schweiz. u. Zürich, 21. November. Ein kleiner und doch wichtiger Erfolg in der Sch ächt frage. Durch die Volksabstimmung vom 23.August 1893 war in die Bundesverfassung als § 25bis die Bestimmung hineingekommen, daß bei jeder Viehgattung vor dem Schlachten die Betäubung erfolgen müsse. Dadurch war das Schächten nach jüdischem Ritus in der Schweiz unmöglich gemacht. Die Praxis bezog dieses Verbot lediglich aus das Schlachten von Groß- und Kleinvieh, wie auch in der Agitation durch die Tierschutzvereine ursprünglich nur dies beabsichtigt war. Aber seit einigen Jahren bemühten sich die Tierschutzvereine, das Verbot auch auf das Schächten des Geflügels auszudehnen. Sie denunzierten die jüdischen Beamten, die beim Geflügelschächten betroffen wurden, und die Beamten wurden mit Polizeibußen belegt. Sie rekurrierten an die ordentlichen Gerichte. In Basel und Zürich wurden die Bußen durch die erste Instanz, das Bezirksgericht, bestätigt, durch die zweite Instanz, das Obergericht, aufgehoben und damit erkannt, daß in den Kantonen Zürich und Basel der Artikel 25 für das Schächten von Geflügel kein Verbot enthalte. Anders ging es im Kanton Aargau. Der jüdische Beamte Fröhlich in Baden (Aargau) tvurde ebenfalls wegen Geflügelschüchtens mit einerPolizeistrafe belegt. Er appellierte an das Bezirksgericht. Das Bezirksgericht hob die Buße auf. Aber die Angelegenheit kam an das Obergericht und dieses entschied, daß nach Artikel 25 der Verfassung auch das Geflügel-! schächten verboten sei. Herr Fröhlich beruhigte sich indes dabei i nicht, sondern rekurrierte nunmehr an die höchste Instanz, das Bundesj gericht in Lausanne. Man sah dem Urteil des Bundesgerichts mit Spannung entgegen, da dessen Entscheid für die gesamte Schweiz bestimmend ist, und ein ungünstiger Ausgang damit auch die Kantone Zürich und Basel betroffen hätte. Indes das Bundesgericht hat mit sechs gegen eine Stimme auf das umfassende Referat des Herrn Bundesrichters Schurter hin endgültig entschieden, daß in Artikel 25 dis das Geflügel nicht inbegriffen sei, und so das Geflügelschächten in der Schweiz ein für allemal freigegeben. Besonders erfreulich ist aus den Motiven des Urteils,' daß nach Anschauung des Bundesgerichts das Schächten an sich durchaus keine Tierquälerei ist, da nach genügend zuverlässigen Gutachten hier eine durchaus nicht schmerzhafte Tötungsart zu erblicken sei. Es dürfte dies Urteil auch für die Agitation gegen das eigentliche Schächtverbot von Groß- und Kleinvieh noch von großer Bedeutung werden. — Eine sonder« bare Geschichte, die an die galizianischen Zustände, an das Verstecken jüdischer Kinder in Klöstern erinnert, hält die hiesige Presse in Aufregung. Ein Fräulein Jewn in aus Rußland, die mit Verwandten eine Vergnügungsreise in die Schweiz unternommen hatte, hat sich in Weggis von ihren Verwandten getrennt, und ihren Eltern, die zur Kur in Karlsbad weilten, von Zürich aus mitgeteilt, daß sie sich dorthin begeben habe, itm zu studieren. Die Eltern, die in Rücksicht auf die Gesundheit der Tochter nicht zugeben wollen, daß sie studiere, und am allerwenigsten in Zürich, da sie befürchten, daß die Tochter hier in revolutionäre Kreise gerate und ihrem Glauben und ihrer Familie entfremdet werde, sind sofort zurückgereist, begaben sich noch spät abends in die Wohnung der Tochter, die ihnen auch versprach, am nächsten Morgen zu ihnen ins Hotel zu kommen. Aber als der Vater frühmorgens sie abholen wollte, war sie fort: sie sei abgereist, und niemand wollte wissen wohin. Seitdem haben die Ellern alles aufgeboten, um die Tochter ausfindig zu machen, aber alles erfolglos. Die Zeitungen erzählen davon unter der sensationellen Ueberschrist: „Die verschwundene Tochter." Sie befindet sich sicher in der Schweiz, wahrscheinlich sogar in Zürich, steht aber unter dem Schutz der russischen Studenten und sozialdemokratischen Kreise, die aussprengen, die Eltern hätten schon eine Tochter durch ihre starre Orthodoxie und ihren Despotismus zum Selbstmord getrieben, und man müsse diese zweite Tochter vor den Eltern schützen. Die Polizei ist nicht imstande, diesen Ring zu durchbrechen, die Tochter ist und bleibt verschwunden. Man sucht sie seit etwa fünf Wochen, aber man findet sie nicht. Die Presse aber benutzt die Angelegenheit, um über die russischen Studenten herzufahren, die immer unbeliebter im Land werden; man habe diese russische Wirtschaft satt. — In Genf ist am 21. d. Mts. die Baronin Julie Caroline v. Rothschild im 78. Lebensjahre gestorben. Sie lebte seit dem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.