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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-11-08 · Heft 45 (8.11.1907) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 45 (8.11.1907)
Date
1907-11-08
Page
Seite 531 (sequence 3)
Language
German
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Mitbürger am deutschen Handel und dev deutschen Industrie bedeutet dieser Zustand eine Schädigung unserer Volkswirtschaft. Er ist aber auch mit dem geltenden Grundsatz der Gleichberechtigung aller deutschen Staatsbürger unverträglich. Es ist daher Sache der Neichsregierung, zu verhüten, daß die Angehörigen des Reiches im Auslande einer differenzierenden Behandlung unterworfen werden, die dem deutschen Gesetz fremd ist. Man behauptet allerdings, daß Rußland in seinem Verhalten gegenüber ausländischen Reisenden volle Selbständigkeit besitze, und beruft sich in dieser Hinsicht auf Art. 1 Abs. 2 des deutsch-russischen Handelsvertrags, der bestimmt: „Es herrscht jedoch hierüber Einverständnis, daß durch die vorstehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse nnd Verordnungen aus dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und Polizei nicht berührt werden, welche in jedem der beiden vertragschließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden." Allein hieraus darf nicht geschlossen werden, daß auch Deutschen jüdischer Konfession die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die für russische Juden gelten. Das Deutsche Reich darf sich nicht mit seinem einheitlichen Staatsbürgerbegriff dadurch in Widerspruch setzen, daß es einen im russischen Staatsrecht geltenden Unterschied zwischen Juden und Christen seinerseits anerkennt; es würde dadurch sein Ansehen schwer schädigen. Dazu kommt, daß Deutschland eine ähnliche Differenzierung russischer Untertanen nicht vornimmt, und, was für die Auslegung der eingesührten Vertragsbestimmungen von der größten Wichtigkeit ist, daß guter Grund zu der Annahme besteht, daß die jüdischen Angehörigen gewisser anderer Nationen, zum Beispiel der Vereinigten Staaten. Englands und Belgiens, nicht denselben Beschränkungen in Rußland unterliegen. Da nicht zu vermuten ist, daß dies auf staatliche Begünstigung einer falschen Konfessionsangabe bei der Paßvisierung zurückzuführen ist, wäre hieraus zu entnehmen, daß Rußland die erwähnten Ausnahmebestimmungen nicht gegen alle Ausländer in gleicher Weise in Anwendung bringt. Deutschland kann und muß für sich dieselbe Beachtung wie jene anderen Staaten beanspruchen; wenn die angeführte Annahme richtig ist, wäre aber auch für das Reich die Möglichkeit geboten, unter Berufung ans die Meistbegünstigungsklausel die Forderung zu erheben, daß auch für die deutschen Reisenden in Zukunft jede differenzierende Behandlung in Wegfall komme. Auf Grund seiner Aussührungen beantragte der Berichterstatter, es wolle an die bayerische Negierung das Ersuchen gerichtet werden, daß sie die Neichsregierung veranlasse, Erhebungen über die Behandlung jüdischer Reisender deutscher und t anderer Nationalität in Rußland zu pflegen und der russischen Regierung gegenüber den Anspruch durchzusetzen, daß die gerügte ungünstige Behandlung deutsch-jüdischer Reisender aushöre. Ferner sollen die Aufmerksamkeit der Presse und der sämtlichen Interessenten neuerdings den behandelten Tatsachen zugewendet und sämtliche Interessenten eingeladen werden, der Kammer alles Material zu übermitteln, das für die günstigere Behandlung der Juden anderer ausländischer Staaten in Rußland spricht. Die Ausführungen des Berichterstatters fanden allgemeine Zustimmung; es wurde einstimmig gemäß den Anträgen Beschluß gefaßt. Hoffentlich folgen die andern deutschen Handelskammern diesem löblichen Beispiel. rj> Wir haben in letzter Zeit wiederholt über die zunehmende konfessionelle Unduldsamkeit in Ungarn berichten müssen. Am prägnantesten tritt diese Unduldsamkeit auf dem Gebiete des Unterrichtswesens in die Erscheinung, und solange Graf Apponyi diese Vorkommnisse in seinem Reffort duldet, ist er zumindest mit verantwortlich. Der Lehrernachwuchs an den Mittelschulen ist, wie die Fachkreise sagen, nicht groß und in einzelnen Fächern nicht gut, zum Beispiel zur darstellenden Geometrie müssen die Kandidaten für Mathematik und Physik mit dem Versprechen, daß sie dann sofort Anstellungen erhalten, gezwungen werden. Solch aufgezwungene Liebe für ein Fach trägt dann auch die entsprechenden Früchte. Trotz diesem Mangel erhalten Juden nur tu ganz ausnahmsweisen Fällen Anstellung. Der Leiter der Mittelschulsektion Baron Borköczy ist Antisemit oder, wie man hier sagt, „Antimosaist". Fürdeutsche und französische Sprache sind überaus wenig Kandidaten vorhanden, und es ergeht an Mittelschulen die vertrauliche Verständigung, den Maturanten, welche sich dem Lehrfach zu widmen gedenken, diese beiden Fächer als besonders aussichtsvoll zu empfehlen. Mittlerweile werden die vakanten Stellen mit 20- bis 21 jährigen jungen Leuten, welche die bereits nach Absolvierung von drei, höchstens vier Semestern zulässige erste Prüfung mit Ach und Krach bestanden haben und Christen sind, besetzt. Ist einmal doch ein Jude an einer Mittelschule, dannwird versucht, ihn hinaus zu ekeln. Von den Hochschulen gibt es an den unzähligen Rechtsakademien vielleicht keinen einzigen Juden, an den drei Hochschulen keine fünf und diese stammen aus der antediluvianischen liberalen Zeit. Die getauften Juden an den Hochschulen, deren es eine Unmasse gibt, werden, wenn sie sich ruhig verhalten, geduldet, hat aber einer seine eigenen Ansichten und den Mut, diesen Ausdruck zu verleihen, wie dies Professor Pikler gegenüber den klerikal-reaktionären Bestrebungen auf dem Gebiete unseres Unterrichtswesens getan, dann werden Demonstrationen inszeniert, Skandale erzeugt, um ein Einschreiten der Unterrichtsverwaltung zu veranlassen. Diese vorläufigen Angaben genügen wohl, um zu beweisen, daß die klerikalen Kreise „ihre neue Zeit" für gekommen erachten und an der christlich-sozialen Organisierung der Gesellschaft emsiger denn je arbeiten. * Die Duma-Wahlen in Rußland sind zu Ende und die Negierung schreibt sich den Sieg zu. Man kann sich denken, was die Juden nun zu erwarten haben. Zum Glück lügt der russische Telegraph noch mehr als der westeuropäische, und so ist immerhin noch ein etwas anderes Resultat zu erwarten. Juden sind diesmal wohl kaum gewählt — dank der Stolypinschen Wahlgeometrie. Trotzdem find noch hinlänglich Männer in die Duma geschickt worden, die für die Rechte der Juden einzutreten bereit sind. Dagegen ist der russische Ministerrat sich immer noch nicht schlüssig darüber, ob es angebracht sei, das Gesetzesprojekt über die Judenfrage in der Form, wie es vom Ministerium des Innern ausgearbeitet wurde, vor die dritte Reichsduma zu bringen. Das „neue" Projekt.ist nämlich durchaus nicht neu. Es läuft durchaus nicht darauf hinaus, die Juden der übrigen Bevölkerung rechtlich gleichzustellen, sondern betrifft nur die Freizügigkeit der Juden, mit andern Worten also die Aufhebung des sogenannten Ansiedlungsrayons. Ist also das neue Gesetzesprojekt so zu verstehen, daß den Juden in Zukunft dieselben Rechte im ganzen russischen Reiche zustehen sollen, welche ihnen bisher nur im Ansiedlungsrayon zu eigen waren, so dürste damit für sie nur wenig gewonnen sein. Die Juden dürfen im Rayon nur in den Städten und Flecken wohnen, Handel treiben, auf dem flachen Lande jedoch ist ihnen der Aufenthalt und jede Bernfsübung untersagt. Nur diejenigen, welche in irgendeinem Dorfe vor Erlaß der temporären Bestimmungen vom 3. Mai 1882 sich niedergelassen hatten, bürfeu dort, aber auch nur in jenem Dorfe, weiterbleiben. Will ein zu dieser Kategorie gehöriger Jude oder eines seiner nächsten Familienmitglieder nach einem andern, in der nächsten Nähe belegenen Dorfe umsiedeln, so besitzt er kein Recht hierzu. Der Rayon weist noch gar viele einschränkende Bestimmungen ans. Selbst die jüdischen Handwerker, denen das bekannte Allerhöchste Gesetz vom Jahre 1865 die Freizügigkeit im ganzen Reiche gewährt, dursten bis zum Erscheinen des Allerhöchsten Manifestes vom 11. August 1905 auf dem flachen Lande im Rayon nicht wohnen und ihrem Berufe nachgehen. Durch

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