Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-11-01 · Heft 44 (1.11.1907) · p. Seite 524

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 44 (1.11.1907)
Date
1907-11-01
Page
Seite 524 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228744-3228789--63934-3297873
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

524 wieder beten lernen möge, um aus dem Gebete die zur Ueberwindung Amaleks notwendige Kraft des Gottvertrauens zu gewinnen. Diese gedrängten Inhaltsangaben können auch nicht annähernd die Fülle, Reife und Tiefe der Gedanken erschöpfen, die in den besprochenen Predigten unb Schrifterklärungen überaus wirkungsvoll vorgetragen werden. Sie haben ihren Zweck erfüllt, wenn ihnen der Nachweis gelungen ist, daß Mahbaum als Prediger auf einer hohen Warte steht, von der aus er treu und frei seine wahrhaft jüdische Ueberzeugung verkündet. Mögen Maybaums Predigten ebenso gern gelesen werden wie sie gehört worden sind, und mögen unsere fortschritts- und bildungsfreundlichen Glaubensgenossen aus ihnen lerneu, daß sie auf der Höhe neuzeitlicher Kultur stehen und doch der ererbten Religion die Treue bewahren können! Me Lurücklehunlk der Juden im Iutti?dienlt. Von Justizrat Bernhard Breslauer. II. ie Staatsanwaltschaft bildete von jeher in Preußen eine besonders bevorzugte Kategorie der Jnstizbeamten. Anfangs 1907 stellte sich die Sachlage so dar: Es befanden sich unter 3628 Justizbeamten 258 Staatsanwälte 7,1 ",o 3305 Christen . . 255 „ — 7,6 „ 155 Jllden . . 0 „ 0 „ 108 Getauften. . 3 „ 2,8 „ Bemerkenstvert ist der Unterschied zwischen der Aufnahme von Getauften in die höheren Richterposten und ihrer Aufnahme in die Staatsanwaltschaft. Es befanden sich: Unter den höheren Richtern .... 20 Getaufte 4,5 "/0 „ „ Oberlandesgerichtsräten . 22 „ — 7,0 „ „ „ Direktoren und Präsidenten 8 „ 2,3 „ „ „ Staatsanwälten .... 3 „ 1,2 „ Das Ergebnis unserer Feststellungen ist, daß die Juden in jeder der hier erörterten Beziehungen in der Justizverwaltung absichtlich, und, wie aus der Vergleichung mit den Getauften sich ergibt, nur wegen ihres Religionsbekenntnisses zurückgedrängt worden sind. Hiernach ist es nicht merkwürdig, daß der Wunsch, in diese Verwaltung einzutreten, von Jahr zu Jahr mehr geschwunden ist. Auf die Dauer haben eben viele den Kampf aufgegeben uird sich der Rechtsanwaltschaft oder anderen Berufen zugewandt. Es mag dies bedauerlich sein, die Tatsache ist aber nicht wegzuleugnen, wie die nachstehende Tabelle ergibt. Von den aus der Zeit von 1875 bis 1895 herstanunenden Jnstizbeamten bildeten die Juden Anfang 1907 4,2 Prozent. Für die einzelnen Perioden stellt sich aber das Verhältnis wie folgt: Es stammen Justizbeamte aus der Zeit von 1875—1880 im ganzen 00 o darunter 46 Juden 6,8 „ 1881—1885 „ 865, 88 „ 4,4 „ 1886-1890 „ o GO O „ 42 „ - 3,9 „ 1891-1895 „ „ 1004, 29 „ - 2,9 Hiernach haben diejenigen, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Juden in der Justizverwaltung zurückzudrängen, ihr Ziel erreicht, denn diese Ziffern sind keine zufälligen. Man kann auch nicht sagen, daß die jüdischen Richter sich zu höheren Stellen nicht geeignet hätten, denn vertretungsweise haben sie gar oft jene höheren Aemter versehen. Ein Oberlandesgerichtsrat (allerdings Assessor von 1873) hat viele Jahre hindurch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, der nicht selten vom Gerichtssitz abwesend und auch sonst vielfach verhindert war, in der Führung des Vorsitzes im Senat vertreten. Eine große Anzahl jüdischer Richter hat viele Monate, ja sogar Jahre hindurch den Vorsitz in Zivilkammern an Stelle des Direktors geführt und an vielen Orten sind jüdische Richter Vorsitzende der Kammern für Handelssachen. Also die Leitung der materiellen Justizpflege hat man den Juden anvertraut, nur in die Verwaltungsposten selbst — „die Dirigentenstellen bei den Verwaltungsbehörden" — hat man sie nicht hineingelassen. In 60 Jahren ist in dieser Beziehung alles beim alten geblieben, zum Schaden der beteiligten Justizbeamten, aber auch — wie ausgesprochen werden muß — zum Schaden der Allgemeinheit. Denn wenn die Hüter der Gerechtigkeit bewußt und zum Schaden eines Teiles der Bevölkerung die Verfassung und das Gesetz verletzen, wenn sie bei der Beförderung gerade diejenigen bevorzugen, deren Verhalten auf eine in der Regel geringere Charakterfestigkeit deutet, wie kann dann die Gerechtigkeit gedeihen und wie kann die Allgemeinheit zur Justizpflege das erforderliche unumstößliche Vertrauen finden? — Außerhalb Preußens haben sich die Verhältnisse zwar verschiedenartig, aber im wesentlichen ebenso gestaltet wie in Preußen. Am Reichsoberhandels- und Reichsgericht gab es früher zwei jüdische Räte, jetzt gibt es am Reichsgericht keine mehr, andererseits aber einen getauften Senatspräsidenten und zwei getaufte Räte. Bayern inacht insofern eine Ausnahme von allen übrigen Staaten, als hier nur eine geringe Anzahl Getaufter in Frage kommt, also von einer Bevorzugung der Getauften bisher nicht gesprochen werden kann, und als die Staatsanwaltschaft nicht ausschließlich den Christen Vorbehalten geblieben ist. Es gibt in Bayern 47 jüdische Justizbeamte. Hiervon ist einer am obersten Landesgericht, allerdings ein Herr, der seine ganze Familie dem Christentum zugeführt hat; vier sind Oberlandesgerichtsräte, 39 sind Richter erster Instanz. Ein Jude ist Staatsanwalt, einer Amtsanwalt, und acht der oben erwähnten jüdischen Richter waren Staatsanwälte, bevor sie wieder in ihre jetzigen Stellen einrückten. An Getauften gibt es in der bayerischen Justizverwaltung nur drei, einen Staatsanwalt und zwei Richter erster Instanz. Aber auch in Bayern ist kein einziger Jude Direktor oder Präsident. Sachsen dagegen bringt das Reichsgesetz von 1869 nicht zur Anwendung. Es gibt in Sachsen überhaupt keinen jüdischen Richter. Es war nur einmal ein jüdischer Richter erster Instanz in Sachsen angestellt, nach seinem Tode ist keiner wieder ernannt worden. Jüdische Juristen sind genug in Sachsen vorhanden, aber sie wissen, daß sie keine Aufnahme in die Justizverwaltung finden und melden sich nicht mehr. Württemberg. Hier gibt es nur drei jüdische Richter erster Instanz. Es ist besonders merkwürdig, daß gerade hier und unter der jetzigen Verwaltung nicht mehr Juden als Richter angestellt worden sind und keiner in ein höheres Amt eingerückt oder Staatsanwalt geworden ist. Baden hat zwei jüdische Oberlandesgerichtsräte und sechs jüdische Richter erster Instanz.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.