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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-10-18 · Heft 42 (18.10.1907) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 42 (18.10.1907)
Date
1907-10-18
Page
Seite 495 (sequence 3)
Language
German
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495 sei. Gerade die Juden hätten in ihrer tausendjährigen Leidensgeschichte gelernt, auch in politischer Betätigung tolerant zu sein und ausgleichend zu wirken, wenn religiöse oder soziale Gegensätze aufeinanderstoßen. Als die Judenhetzen populär wurden, hat eine unverständige Bureaukratie mitgewirkt, die Juden aus Politischer Betätigung und öffentlichem Wirken hinaus zu drängen. Das Judentum selbst habe vielleicht gerade hierdurch sich innerlich gestärkt und neue Kräfte gewonnen; aber aus das öffentliche Leben habe der Antisemitismus und seine staatliche Ausspielung gegen den Liberalismus korrumpierend gewirkt. Die allgemeine Verekelung an politischer Arbeit, das Emporsteuern extremer Strömungen zeige, wie schwer der Staat nur die Summe von Intelligenz, Vaterlandsliebe und Opferwilligkeit missen kann, die im deutschen Judentum vorhanden ist. Das Staatsintereffe fordere die Respektierung der Ideale des Glaubens und der Glaubensfreiheit. Die Judenpolitik der deutschen Staaten aber belohne den Glaubenswechsel und degradiere den Glauben zum Handelsartikel. Das Staatsinteresse fordere, daß jeder nach seinem Charakter und seinen Fähigkeiten die Möglichkeit habe, dem Vaterland zu dienen; die deutsche Judenpolitik aber stoße den Fähigen, Charaktervollen zugunsten des Unfähigen und Charakterlosen zurück. Das Asylrecht existiere in Deutschland nicht, wenn es sich um Juden handele, trotzdem der Humanität hier entsprochen werden sollte. Es gebe auch Sittengesetze für Staaten, und die würden durch die Praxis, alle jüdischen Ausländer zurückzuweisen, stark verletzt. Die Naturalisation werde grundsätzlich ver" weigert. Diese Zurücksetzung jüdischer Ausländer sei zugleich eine schwere Kränkung der deutschen Juden, denn diesen beweise man damit nur, daß ihr Glaube sie weniger geeignet mache, nützliche Staatsbürger zu sein, während sie doch in Krieg und Frieden reichlich bewiesen haben, daß sie es in jedem Sinne sind, Das Wort Kaiser Friedrichs, daß wir keinen Chauvinismus kennen, sei hinfällig geworden. Wir könnten jetzt nach dieser Richtung mit jedem anderen Staat konkurrieren. Das Geld jüdischer Steuerzahler werde für andere Kultuszwecke verwandt. Wir brauchten zwar keine Alimentation, aber wir könnten verlangen, daß durch unsere Steuern uns gleiche Berücksichtigung zuteil werde. Dadurch werde verhindert daß man Religion mit Christentum identifiziere und einseitig Bekenner einer bestimmten Konsession bevorzuge. Der Kampf für die Gleichberechtigung der Juden bedeute den Kampf für die Gleichberechtigung aller, für die Ausgleichung der Gegensätze, für das Glück des Vaterlandes. Stehend bereitete das Publikum dem Referenten, der in wirkungsvoller volksrednerischer Art gesprochen hatte, eine minutenlange Ovation; Landtagsabgeordneter D r. C o h n - Dessau ersuchte hierauf um einstimmige Annahme der vom Vorstand vorgeschlagenen Resolutionen, was schließlich einstimmig, ohne weitere Diskussion, geschieht. Die angenommene Tagesordnung lautet: Die Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden erklärt: 1. Die durch Reichsgesetz und Verfassung gewährleistete Gleichberechtigung der deutschen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens wird sowohl im Heere wie bei der Besetzung öffentlicher Aemter fortdauernd verletzt. Der Verband wiederholt seine Forderung endlicher Durchführung der Gleichberechtigung im Reich und in den Einzelstaaten. Er fordert dies auch im Interesse des Staates selbst, dessen Daseinsberechtigung und wesentlichste Aufgabe in dem Schutz und der Aüsrechterhaltung von Recht und Gesetz besteht» Der Verband erhebt Widerspruch dagegen, daß durch Gewährung staatlicher Vorteile eine Belohnung des Glaubenswechsels erfolgt. 2. Der Verband erblickt eine Kränkung auch der deutschen Juden in der Ausweisung von Ausländern nur wegen ihres Bekenntnisses zum Judentum und in der fast ausnahmslosen Nichtgewährung der inländischen Staatsangehörigkeit an Ausländer jüdischen Glaubens. 3. Der Verband fordert, daß, entsprechend den Grundsätzen des modernen Staatsrechts, der Staat, soweit er den Religionsgemeinschaften Berücksichtigung und Förderung gewährt, diese der jüdischen Religionsgemeinschaft in gleichem Maße wie den christlichen zuteil werden lasse. Hierauf schließt der Vorsitzende Justizrat Dr. Lachmann-Berlin den zweiten Vertretertag, nachdem vorher noch per Akklamation die Wahl des Ausschusses und des Vorstandes vorgenommen wurde. . Cs wurden durchweg die Herren wiedergewählt, welche seit zwei Jahren an der Spitze des Verbandes stehen. Am Abend vereinigte ein Festmahl, dargeboten von der israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M., die Delegierten. In der heutigen Ausschußsitzung kam hauptsächlich die Frage des Religionsunterrichts zur Besprechung. Die beiden folgenden Anträge wurden angenommen: Der Ausschuß des Verbandes der deutschen Juden hat in seiner Sitzung vom 14. Oktober 1907 beschlossen: 1. Es ist darauf hinzuwirken, daß an öffentlichen oder von einer jüdischen Gemeinde oder Körperschaft unterhaltenen oder unterstützten Schulen allmählich die Erteilung jüdischen Religionsunterrichts durch andere Personen als Rabbiner oder solche Personen, welche entweder akademisch gebildet sind oder die Volksschullehrerprüfung und in letzteren beiden Fällen außerdem eine Religionslehrerprüfung bestanden haben, aufhört. Schonende Uebergangsbellimmungen im Interesse der schon angestellten Personen sind jedoch geboten. 2. Der preußischen Regierung ist sür die Uebergangszeit zu empfehlen, für die Verteilung des zur Unterstützung des jüdischen Religionsunterrichts in den Staatshaushaltsetat einzustellenden Fonds die Richtschnur festzulegen, daß a) für die Erteilung eines Religionsunterrichts durch Personen der zu 1 erwähnten Art höhere Zuschüsse mit Rücksicht auf die hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen zu gewähren sind, als für die Erteilung solchen Religionsunterrichts durch andere Personen, b) kein Zuschuß für die Erteilung des Religionsunterrichts durch andere als die zu 1 erwähnten Personen in denjenigen Fällen zu gewähren ist, in denen ohne übermäßige Belastung der Gemeinde die Ueberlragung des Unterrichts an eine am Ort vorhandene und geeignete Person der zu 1 erwähnten Art oder an einen den Erfordernissen zu 1 entsprechenden Wanderlehrer ausführbar ist. 3. Der geschästssührende Ausschuß wird beauftragt, namens des Verbandes die Anträge zu 1 und 2 dem preußischen Unterrichtsministerium zu unterbreiten und sie zu begründen. Ferner wurde der folgende Antrag Gumpertz angenommen: Der Ausschuß des Verbandes der deutschen Juden erachtet sür dringend erwünscht, daß in Zukunft die dem Verbände der deutschen Juden angeschlossenen Körperschaften und Vereine und, soweit dies er. reichbar, auch die ihm nicht angeschloffenen jüdischen Körperschaften und Vereine, bevor sie mit einem auf Erlaß von Gesetzen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften zielenden Antrag an die Staatsbehörden herantreten, diese ihre Absicht dem Ausschuß des Verbandes der deutschen Juden Mitteilen und ihm Gelegenheit geben, aus etwa entgegenstehende Bedenken aufmerksam zu machen. Wir hoffen, daß mit diesen glücklich gefaßten Beschlüssen die Angelegenheit, die in letzter Zeit soviel von sich reden machte, zur Zufriedenheit der Beteiligten erledigt sein wird. Das ist das große Verdienst des Verbandes. Bit Woche. Berlin, 15. Oktober, er vielbernfene Paragraph 166 des Strafgesetzbuchs, dem wir keine Träne nachweinen würden, hat in der Versammlung des „Evangelischen Bundes" eine Beurteilung gefunden, der wir vollinhaltlich zustimmen können. Der Professor des Strafrechts an der Universität Königsberg, Dr. Kohlrausch, führte dort folgendes aus: „Die lebhaften Angriffe gegen § 166 des Strafgesetzbuches sind schon alt- Sie haben im wesentlichen drei Ausgangspunkte: 1. Der § 166, welcher die Beschimpfung von Religionsgesellschaften unter Strafe

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