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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-10-18 · Heft 42 (18.10.1907) · p. Seite 494

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 42 (18.10.1907)
Date
1907-10-18
Page
Seite 494 (sequence 2)
Language
German
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494 habe die Angriffe auf die traditionelle jüdische Schlafkrankheit abgewehrt und bedacht gewesen, gegen die staatlichen Zurücksetzungen unserer Glaubensgenossen aufzutreten. Besonders anerkennenswerte Mitarbeit habe der Vorstand geleistet, als es sich darum gehandelt, gegen die Zurücksetzung der Juden beim Schöffen- und Geschworenen dienst, bei der Beförderung zu Richtern und beim Avancement im Heer einzutreten. Auch eine Denkschrift betr. die Sabbatruhe habe man ausgearbeitet und man werde rechtlich dasür eintreten, daß den gesetzestreuen Juden eine beschränkte Sonntagsarbeit gestattet werde. Ein Gesetz betr. die preußische Gemeindeorganisalion sei in Arbeit und gehe demnächst den Gemeinden zur Begutachtung zu. Alsdann spricht Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Cohen- Marburg über Religiöse Postulate. Der greise Gelehrte faßte seine philosophischen Ausführungen dahin zusammen, daß eine Diskussion aller religiösen Fragen aus dem Leitbegriff der Einheit Gottes gefordert werden müsse. Der Gott der Iudenheit sei der Gott der Sittlichkeit; ohne Gott gäbe es keine positive Weltanschauung; die Moral reiche nicht aus für das Lebensrecht einer Religion; der Gottesbegriff sei alles. Redner verwirft deshalb die sogenannte neue Ethik, die der Idee von dem einzigen Gott widerspreche. Deshalb habe die Ermahnung an diejenigen Juden zu ergehen, welche aus dem Begriff der europäischen Kultur, obzwar im Judentum verbleibend, diesem die Position und Mitarbeit versagten. Die Einheit Gottes sei eine der Grundlagen der europäischen Kultur, denn Natur und Sittlichkeit dürften nicht nach Monismus und Pantheismus identifiziert werden; sie seien gemeinsamen Urgrunds, und dieser bilde allein die Gottheit. Deshalb sehe man auch den Rest Israels mit aller Macht diesen Gedanken verfechten. Es gäbe keinen Nationalgott der Juden, sondern nur einen Gott der Menschheit. Das Zweite Postulat fordert die Mitwirkung der deutschen Juden an dem deutschen Staate aus dem jüdischen Gottesbegriff heraus. Dieser sei mit der messianischen Idee verwachsen. Der messianische Gott vollziehe die Verwirklichung der Sittlichkeit auf Erden in der Vereinigung der Völker zur Idee der Menschheit. Er sei der Gott der Menschheit und fordere daher die Mitarbeit an einem geschichtlichen Staate zur Herbeiführung des Ideals der messianischen Sittlichkeit. Das deutsche Zeitalter der Humanität habe seinen Anteil an dem Lebendigwerden dieser ersten prophetischen Bedeutung des Messianismus. Man müsse deshalb — und das ist das dritte Postulat — die Wissenschaft des Judentums intensiver pflegen; dafür sei die Universität die Stätte; das literarische Ghetto müsse endlich fallen. Auch die Politik müsse die Kulturkraft einschätzen, die aus den reichen Religionsquellen des Judentums fließen und die nicht nur dem Judentum, sondern auch der allgemeinen Kultur zufließen. Man könne die Erhaltung der Religion geschichtlich und sachlich nicht besser fördern als durch die Vertiefung in die Wissenschaft. Redner wendet sich im Verlauf seiner Rede zu dem Zionismus Wir wollen keinen eigenen Staat; wir leben in unserer Heimat, in unserem Staate und wollen mit Hingabe diesem Staate dienen. Wir unterschätzen auch nicht den Kulturwert anderer Religionen. Deutschland sei das Mutterland der Kultur der europäischen Iudenheit überhaupt, deshalb seien auch deutscher und jüdischer Geist miteinander verwandt. Moses Mendelsohn sei die Verkörperung dieses Gedankens. Wir wollen deshalb nicht nur Freisinn, sondern wir wollen deutsche Juden bleiben im Glauben an den einzigen Gott. lLebhaster Beifall.) Da sich an diese bedeutende und tiesergreifende Rede keine Diskussion knüpft, spricht sofort Professor Dr. Martin Philippso n-Berlin über Staatsintereffe und Judenpolitik vom Standpunkt des Historikers aus. Das Altertum habe das Staatsinteresse auf dem Gebiete der Religionspolitik lediglich in der Bewahrung des alt überlieferten Kultus bei den Bürgern des eigenen Staates gesucht; den Fremden gegenüber habe es sich aber konfessionell gleichgültig verhalten, wenn sie nicht die Staatsreligion angriffen. Die christliche Kirche dagegen habe geglaubt, im Alleinbesitz der Wahrheit zu sein, und deshalb jedermann gezwungen, sich ihr zu unterwerfen, soweit ihr Machtbereich sich erstreckte. Nur die Juden wurden als Zeugen für die Entstehung des Christentums in ihrem Glauben belassen, aber als hartnäckige Leugner der Wahrheit mit Demütigungen behandelt, die oft in Verfolgungen oder gar in Ver* treibungen ausarteten. Ihre Ausschließung von allen Zünften und Gilden habe sie genötigt, den Lebensunterhalt allein im Geldhandel und Geldverleihen zu suchen, was ihnen auch soviel Haß und Verachtung eintrug. Erst die Gleichberechtigung der verschiedenen christlichen Kirchen infolge des westfälischen Friedens (1648) und die daraus sich ergebende Befreiung des Staatsinteresses von den ausschließlich kirchlichen Rücksichten sowie die „Aufklärung" des 18. Jahrhunderts brachten hierin insoweit eine Aenderung hervor, als der offizielle und persönliche Religionshaß gegen die Juden verschwand, aber ihre tatsächliche Gleichstellung wurde erst durch die französische Revolution und die Verbreitung ihrer Ideen ermöglicht. Es sei auch in Deutschland eine neue Anschauung vom Staate, seinen Pflichten und Interessen entstanden. Die aus der Revolution hervorgegangene liberale Schule des Staatsrechls habe die Aufgabe des Staates in völliger Gleichberechtigung aller Bekenntnisse und Volksklassen, in freier Entfaltung und Ausnutzung der Kräfte aller Bürger gefunden. Im Gegensatz dazu habe sich die auf mittelalterlichen Ueberlieferungen beruhende Lehre vom „christlichen Staat" gebildet, die wieder die Ausschließung der Juden von allen staatlichen Rechten verlangt habe, und die herrschende Meinung der streng Konservativen und der von diesen abhängigen Regierungen geworden ist. Die Judenpolitik der deutschen Staaten und dann des Reiches ist seit 70 Jahren durch den Kampf dieser beiden Ansichten über das Wesen und die Interessen des Staates bestimmt worden. Alle größeren deutschen Länder hätten jetzt mehr oder weniger die liberale Richtung betätigt, mit Ausnahme von Preußen und Sachsen. In diesen beiden Staaten habe das Judentum als Religionsgemeinschaft Nichtachtung, als Inbegriff von Staatsbürgern mannigfache tatsächliche Zurücksetzung trotz Verfassung und Reichsgesetz zu erfahren. Entgegen dem Interesse des Deutschtums in den preußischen Ostprovinzen sei die Einwanderung selbst der tauglichsten jüdischen Elemente gewaltsam verhindert worden. In keinem deutschen Staat aber genössen die Juden vollständig das ihnen verfassungsgemäß zustehende Recht auf gleicher Verwertung im Staatsdienste. Wenn schon den Regierungen das Recht der Anstellung oder Nichtanstellung des einzelnen gehört, so sei doch die generelle Ausschließung jüdischer Beamten oder Offiziere nur deshalb, weil sie Juden seien, ein Gesetzes- oder Verfassungsbruch. Der Umstand, daß man solche jüdischen Bewerber sofort anstellt oder versetzt und befördert, wenn sie einen Religionswechsel vorgenommen hatten, bedeute eine Verlockung zur Heuchelei, eine Gewissensbedrängung und damit eine schwere Schädigung der öffentlichen Moral; ebenso wie die Versagung der den Israeliten vermöge der Verfassung zukommenden Gleichstellung eine Verneinung und Untergrabung der Daseinsbedingungen des Staates und in letzter Linie eine Rechtfertigung der Sozialdemokratie und des Anarchismus sei, deshalb müsse in der Gegenwart der alleinige Standpunkt für das Staatsinteresse in der Judenpolitik der sein: „Gleiches Recht für alle ohne Rücksicht auf Abstammung und Religionsbekenntnis." Diese Wahrheit zu verbreiten und immer mehr zur Anerkennung zu bringen, sei die Hauptaufgabe des Verbandes der deutschen Juden. Mit stürmischem Beifall wurde diese Rede ausgenommen, der ein Korreferat des Rechtsanwalts Dr. Max Loeb aus Mainz folgt, das den Politiker zu Worte kommen ließ. Er erinnerte eingangs seiner eindringlichen Rede daran, daß vor kurzem, als die hessische Landesuniversität Gießen ihre Jubelfeier beging, der General von Eichhorn im Namen des Kaisers darauf hingewiesen habe, wie bitter nötig es im Interesse der Zukunft unseres Vaterlandes sei, soziale und religiöse Gegensätze auszugleichen. Die staatliche Judenpolitik zeige, warum dies nicht gelingen wolle. Der Staat selbst erweitert nicht nur bestehende Gegensätze, er schafft dieselben vielfach erst in der Hochflut nationaler Begeisterung; bei der Gründung des Deutschen Reiches gab es keinen Gegensatz zwischen Juden und Christen. Die Jugend der Generation, die diese große Zeit wirkend miterlebt hat, sei erfüllt mit patriotischen Erinnerungen; Bamberger und Losker hätten bewiesen, daß die Zugehörigkeit zum Judentum mindestens kein Hinderungsgrund zu fruchtbarer politischer Mitarbeit

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