Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1907)
- Date
- 1907-10-11
- Page
- Seite 485 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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485 den gewiß wohlverdienten Ruhestand tritt. Mit 63 Jahren kam er an diese Lehranstalt. Von Leipnik in Mähren, wo damals noch das Talmudstudium eifrig betrieben wurde, zog er an die Stätte seiner neuen Wirksamkeit. Es ist gewiß ein Zeichen außerordentlicher geistiger Kraft, wenn ein Mann von seinem 63. bis zu seinem 93. Lebensjahre an der Spitze einer Anstalt steht und an ihr hervorragend wirkt. Einem solchen Mann ist die Ruhe zu gönnen. — Man berichtet gern derartige erfreuliche Tatsachen, je weniger erfreuliches zu berichten ist. Ausgleichs- und Nationalitätenfragen rütteln und schütteln noch immer an dem alten Körper unseres Staatswesens. Tschechen und Deutsche haben sich in Mähren scheinbar ausgeglichen, aber jede Gelegenheit wird benutzt, um den alten Kampf zu erneuern. Die Eröffnung der Schulen hat wieder einen solchen Airlaß zunr Kampfe geboten. Da wurde in Mähren eine Verordnung erlassen, daß deutsche Kinder nur in deutsche Schulen und tchechische nur in tchechische Schulen ausgenommen werden. Ein Herr Perek (hat aber mit den Pirke Owaus nichts zu tun) ist der Autor dieses genialen Gesetzes, das nach ihm als lex Perek benannt wurde. Die Absicht des Mannes scheint keine schlechte gewesen zu sein; aber welche Jntriguen werden da ins Werk gesetzt, um diese famose lex zu umgehen! Es beginnen die Debatten irn Landtage, in denen faktisch oft um ein Kind gestritten wird. Unsere Meinung ist: wir wollen die Herren untereinander streiten lassen, den Juden geht dieser Kampf nichts an. Dies ist nun allerdings nicht die Meinung von Volksvertretern, die zufällig jüdischer Abstammung sind und sich den Anlaß nicht entgehen lassen, für die deutsche Sache in Mähren einzutreten, um das deutsche Kind den Tschechen zu entreißen. Am Versöhnungstage entspann sich im mährischen Landtage eine solche Debatte, und es war sehr interessant zu hören, wie auf der einen Seite ein tchechischer Advokat, der noch als Jude getraut wurde, jetzt aber schon lange in den Schoß des Katholizismus eingegangen ist, und ein deutscher Advokat jüdischer Abstammung, der als Student sich gerne auf den Tschechen hinausspielte, nun aber ein wütender Verfechter der deutschen Sache geworden ist, übrigens seinen Sohn taufen ließ, einander bekämpften, wie diese zwei Advokaten für die tschechische und deutsche Partei die Lanzen einlegten. Ein Schauspiel, über das man lachen könnte, wenn es nicht gar so traurig wäre. Dies sind die Erscheinungen, die unsere Tage zeitigen, von welchen man aber gar nicht heiter gestimmt werden kann. Ich dächte, wir überlassen die Nationalitätenkämpfe denen, die vermöge ihrer Abstammung daran ein Interesse haben. Wir haben andere Sorgen. Iwri. Lrr Milche tzndrx. Von Dr. jur. M. Epstein. Art den letzten Tagen wurde mir das „Deutsche Volksblatt" vom 14. und 19. August zugesendet. Da fiel mir nun im politischen Teile der zweite Leitartikel auf unter dem Obertitel: „Zur Jndexbewegung" und dem Untertitel „Ein jüdischer Index", und erweckte mein vollstes Interesse. Wenn heute alle Welt sich mit dem neuen päpstlichen Index, auch Syllabus genannt, beschäftigt, ist es nur natürlich, daß auch ein jüdischer Index nicht nur bei jüdischen, sondern auch bei christlichen Lesern Interesse erregt, und ich wandte der Lektüre dieses Artikels meine besondere Aufmerksamkeit zu. Ich fand aber in demselben größtenteils nur einen Artikel der „Vossischen Zeitung" zitiert. Ich las denselben nun nicht einmal, sondern mehrmals durch, und da ich hier sogar die mir nicht unbekannten Quellen nach Blatt und Seitenzahl zitiert fand, also ein genaues Signalement des verfolgten Spitzbuben vorfand, so ließ ich den Kerl nicht mehr aus dem Auge. Ich verfolgte ihn mit Interesse, ich las und studierte den Artikel mehrmals durch, verschaffte mir auch Einsicht in die zitierten, mir leicht zugänglichen Quellen. Ich will daher die einzelnen Stellen des Artikels wortgetreu nochmals rekapitulieren und meine gemachten Entdeckungen über diese Leistung des hebräischen Gelehrten der „Vossischen Zeitung" objektiv aussprechen. Der erste lautete: „Da der römische Index wieder einmal die Oeffentlichkeit beschäftigt, so dürfte der Hinweis nicht uninteressant sein, daß es auch im Judentume einen Index gegeben hat. Es gab sozusagen direkte und indirekte Bücherverbote. Das ganz radikale Verfahren, verbotene Schriften auf dem Scheiterhaufen 3u verbrennen, wurde im Judentum nicht in Anwendung gebracht. Erst in der talmudischen Zeit haben einige Schriftgelehrte ein Verzeichnis von verbotenen Schriften herausgegeben." Hier sei vor allem das löbliche Geständnis konstatiert, daß die Juden das radikale Verfahren, Schriften zu verbrennen, nicht kannten, was jedenfalls interessant ist; denn da es bekanntlich bei den Juden, so lange sie noch in Palästina lebten, vier Todesarten gab, nämlich: Steinigung, Verbrennung, Köpfung (durch das Schwert) und Erwürgung, und die Juden noch in den hohen Feiertagen heute in mehreren Gebeten um Absolution für alle ihre Sünden, auf die diese vier Todesarten gesetzt waren, flehen, so wäre es gerade bei verbotenen Büchern erklärlich gewesen, wenn man sie, da man sie weder steinigen, noch köpfen, noch erwürgen konnte, wenigstens durch den Feuertod aus der Welt geschafft hätte. Also eine solche Hinrichtungsmethode für Bücher, für Geisteskinder, gab es zugestandenermaßen bei den Inden nicht; das ist rein christlich-katholische Erfindung. Weiter heißt es: „Auf die Uebertretung dieses Verbotes war zwar keine Strafe gesetzt, aber die Benierkung der Rabbiner, daß man durch das Lesen der verbotenen Schriften des Anteils an dem jenseitigen Leben verlustig gehe, genügte, um srommgläubige Israeliten davon abzuhalten." Also der Autor der „Vossischen Zeitung" gibt zu. daß die Juden eine leibliche, irdische Strafe für das Lesen der angeblich verbotenen Bücher nicht kannten. Sie erklärten die Uebertreter des Bücherverbots, diese Näscher der verbotenen Geistesfrüchte, bloß des jenseitigen Lebens für verlustig. Eine solche Strafandrohung ist doch gewiß sehr unschuldiger Natur, hat auch niemandem geschadet und wird auch niemanden überraschen. Es entspricht ganz dem altjüdischen Rechtsprinzip der Wiedervergeltung: Zahn gegen Zahn, Hand gegen Hand, Fuß gegen Fuß; also Geist gegen Geist. Wer gegen das Verbot des Genusses fremder geistiger Früchte sich vergeht, dem wird die Geistesfrucht des jenseitigen Lebens versagt. Also damit hat der jüdische Autor den Lesern der „Vossischen Zeitung" gewiß nichts Neues geboten. Gehen wir nun ein Stückchen weiter. Da heißt es unmittelbar darauf wörtlich: „Aus dem Index standen nämlich die apokryphischen Bücher, die Schriften der Sadduzäer, das Buch Sirach nnd die Schriften eines Bar-Laana. Dagegen werden die Werke Homers von diesem Bücherverbote ausgenommen. Wenn man sie liest, heißt es in bezug auf die Werke Homers im Talmud, so bedeutet es soviel, als ob man Nachrichten läse (Sanhedrion 90)." Das sieht etwas positiv und recht gelehrt aus. Also zuerst sollen die apokryphischen Bücher auf dem Index gestanden haben. Das ist doch etwas Selbstverständliches. Was nicht