Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1907)
- Date
- 1907-10-11
- Page
- Seite 482 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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482 reißend an. In Prenßen fielen 1880 auf 2618 Judenehen 228 gemischte Ehen, das heißt 8,7 Prozent, für 1885 lauten die Ziffern: 2504 Judenehen, 327 gemischte Ehen, das heißt 9,9 Prozent, für 1890: 2840 Jndenehen, 327 gemischte Ehen, das heißt 11,5 Prozent, für 1895: 2899 Judenehen, 397 gemischte Ehen, das heißt 13,7 Prozent, für 1900: 3043 Judenchen, 474 gemischte Ehen, das heißt 15,6 Prozent, für 1905: 3054 Judenehen, 507 gemischte Ehen, das heißt 17,1 Prozent. Die meisten Blätter konstatieren einfach diese Tatsachen, ohne ans die Gründe des steigenden Abfalls vom Judentum einzugehen. Er ist jedenfalls nicht einer wirksamen Propaganda der anderen Konfessionen znzuschreiben, sondern den Faktoren, die wir bereits oft vorgeführt, vor allem dem Staat, der auf dem Abfall vom Judentuni Prämien setzt. Es ist deshalb absolut falsch, wenn z. B. die „Kölnische Volkszeitung" sagt: „Der Abfall kommt aus dem Judentum selbst, er ist nicht die Folge äußerer Einflüsse. Die Gefahr fürs Judentum liegt in ihm, nicht außer ihm. Und diese Gefahr ist eine stetig steigende." So falsch hat noch selten ein Blatt die Verhältnisse beurteilt. Würden nicht Avancement und Karriere zur Taufe reizen, so würde nicht der zehnte Teil der Taufen zu registrieren sein. Dies lehrt die verschwindend geringe Anzahl von Taufen in Italien, England, Holland, Frankreich und vor allem in Amerika so eindringlich wie möglich. Aber es ist immerhin wichtig, daß jetzt immer mehr von allen einsichtigen und ehrlichen Leuten erkannt wird, jene zahlreichen Uebertritte seien kein wirklicher Gewinn für das Christentum, sondern nur ein numerischer. Man kann sogar behaupten, sie seien ein Schaden für das Christentum. Nur der Staat hat sich bis jetzt zu dieser Erkenntnis nicht aufgeschwungen, die für uns allerdings nur ein sehr schwacher Trost ist. Uns bleibt nichts übrig, als in alle jüdischen Kreise immer wieder den Mahn- und Warnruf zu tragen: Haltet fest an der alten Fahne des Judentums, das den Monotheismus und die Ethik in die Welt gebracht und beide in allen Stürmen der Zeitgeschichte treu bewahrt hat bis auf diesen Tag! Erzieht eure Kinder, diese Bürgen unserer Zukunft, in diesem Geiste für die große Idee, für die erhabene Mission des Judentums — dann können alle Verlockungen, alle Sirenenklänge uns nichts anhaben, dann ist und bleibt das Indentmii in seiner erhabensten Gestaltung, in der prophetischen Idee, die Religion der Zukunft, ja der Menschheit. Die Woche. U Berlin, 8. Oktobernsere Erörterungen über die Stellung der Juden im Militärdienst haben im antisemitischen Blätterwald von der äußersten Linken bis zur verschämten Rechten ein gar heftiges Rauschen erregt. Manche Blätter sehen schon die schwärzesten Wolken am Horizont des Vaterlandes heraufsteigen, sobald der erste Jude Offizier wird. Nun bekommt aber die Frage von ganz anderer Seite her eine eigentümliche Beleuchtung. Einem Amtsrichter, der preußischer Landwehroffizier ist, war aufgegeben worden, sein Abschiedsgesuch als Offizier einzureichen, weil er Dissident geworden war. Darüber hatte er dem Bezirkskommando die erforderliche Meldung gemacht. Nach zwei Jahren wurde er dann aufgefordert, die Gründe seines Austritts anzugeben. Da er das ablehnte, weil er seine religiöse Ueberzeugung als eine private Angelegenheit ansah, wurde ihm, so lautet der Bericht, anheimgestellt, sofort seinen Abschied als Offizier einzureichen, sonst würde seine Verabschiedung verfügt werden. Er erklärte darauf, daß er um seinen Abschied nicht einkommen werde, da er in seinem Religionsbekenntnis einen Grund zum Ausscheiden aus dem Heere nicht zu erblicken vermöge, und wartet nun auf die Nachricht, die ihm seine Entlassung aus dem Heere bekannt gibt. Die „Frankfurter Zeitung" macht hierzu folgende grundsätzliche Bemerkungen: „Sollte so, wie geschildert, verfahren worden sein, so läge ein völlig unzulässiges Vorgehen vor. Es widerspricht dem Sinn und Wortlaut der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung, wenn konfessionelle Gründe bei der Beförderung oder Verabschiedung von Offizieren in Betracht gezogen werden. Niemand hat das Recht, einen Militär, auch nicht einen Offizier, auf seine religiösen Empfindungen hin zu prüfen. Allein militärische Gründe, und nicht konfessionelle, sollen bei militärischen Beförderungen ausschlaggebend sein. Das gilt erst recht, wenn eine Verabschiedung in Frage kommt. Es besteht keine Bestimmung, wonach ein Osfizier wegen seines religiösen Bekenntnisses zur Einreichung seines Abschiedsgesuches gezwungen werden kann; niemand darf seines Glaubens wegen ausgeschlossen werden. Es dürste aber selbst aus Antrag wegen des Glaubensgrundes nicht eine Verabschiedung eintreten, wenn das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht innegehalten werden soll; denn nur Dienstuntauglichkeit berechtigt zum Ausscheiden vor Ablauf der gesetzmäßigen Militärzugehörigkeit — sofern nicht besondere disziplinäre Gründe vorliegen — und der religiöse Standpunkt hat doch gewiß mit der Diensttauglichkeit nichts zu tun. Sonst kommt man ja dahin, daß ein so Verabschiedeter eine kürzere Dienstpflicht hat als andere Angehörige der Armee. Der Fall gibt also, wie man ihn auch betrachtet, zu schweren Bedenken Anlaß, und es erscheint uns unerläßlich, daß eine volle Klarstellung über ihn von zuständiger Stelle gegeben wird." Hierauf erwidert die „Kölnische Volkszeitung", das führende Zentrumsorgan: „Grundsätzlich ist das alles vollständig richtig. Die „Frankfurter Zeitung" hat anscheinend aber übersehen, daß die Heeresverwaltung den Grundsatz, daß das Religionsbekenntnis als eine Privatangelegenheit die militärischen Behörden gar nichts angeht, praktisch niemals anerkannt hat. Rur zuungunsten des protestantischen Bekenntnisses ist, soviel wir wissen, niemals jener Grundsatz durchbrochen worden. Was die Stellung zum katholischen Bekenntnis anlangt, so ist an die alte, unseres Wissens bis heute nicht ausgehobene Kabinettsordre zu erinnern, wonach evangelische Offiziere, die sich in einer katholischen Kirche trauen lassen, verabschiedet werden, während ein gleiches nicht für katholische Offiziere, die sich evangelisch trauen lassen, vorgeschrieben ist. Daß aktive jüdische Offiziere überhaupt nicht vorhanden sind, jüdische Reserve- und Landwehrosfiziere in Preußen auch nur sehr selten, ist bekannt und gerade auch in der „Frankfurter Zeitung" schon öfter Gegenstand der Beschwerde gewesen. An diesen beiden Punkten könnte der jetzt so einflußreich gewordene Freisinn vielleicht mit Erfolg einsetzen, um dem Grundsatz der religiösen Gleichberechtigung im Heere zur vollen Durchführung zu verhelfen." Das klingt allerdings wie Ironie, da das Zentrumsblatt sehr wohl weiß, daß der Freisinn hier sogut wie gar nichts tun kann. Das Einzige, was geschehen kann, ist, daß man die Sache immer und immer wieder in ihrer absoluten Unhaltbarkeit darstellt. Am 27. September begann in Frankfurt a. M., wie bereits erwähnt, die Tagung des Internationalen Kongresses für Sonntagsfeier. An der Spitze der Verhandlungen stand die Beratung über Ausdehnung der Sonntagsruhe für Handlungsgehilfen und technische Beamte. Dazu wird nun aus Frankfurt a. M. vom 2. d. berichtet: Da zu erwarten war, daß die Beziehungen von Sabbatruhe und Sonntagsfeier nicht ohne Erörterung auf den Kongressen bleiben i würden, hatten die in der Sonntagsruhe-Frage kooperierenden