Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1907)
- Date
- 1907-10-04
- Page
- Seite 473 (sequence 5)
- Language
- German
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473 weiter auszubilden". Man traut seinen Augen nicht, wenn man diese Sätze liest. Eine gute Kenntnis der Bibel und Gebete ist also ausreichende Vorbildung für den jüdischen Religionslehrer! Das ist doch selbstverständliche Voraussetzung. Aber gehört zur Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts wirklich nichts weiter? Dann nur in die Rumpelkammer mit allen Bestrebungen zur Hebung des Religionsunterrichts, zur Förderung und Fortbildung der Religionslehrer! Dann nur wieder Cheder und die Chedermethode! Aber dann ist auch dem jüdischen Religionsunterricht das Urteil gesprochen! Werden wir auf diese Weise unsere Jugend für die Religion der Väter begeistern und zu überzeugten, treuen Bekennern des Judentums erziehen können? Die Eingabe ist offenkundig in übergroßer Hast abgefaßt. Denn bei größerer Ruhe würde sicherlich ein solcher Satz von Rabbinern keiner Richtung ausgesprochen worden sein?) Und ist denn wenigstens die erwähnte Tatsache richtig? Mir find die Verhältnisse im Westen nicht aus eigener Anschauung bekannt; ich maße mir daher über sie kein Urteil an. Aber die Verhältnisse im Osten, speziell in Ostpreußen, kenne ich durch ein Jahrzehnt intensiver Tätigkeit. Jedes Wort der oben zitierten Sätze steht in schneidendem Gegensatz zu den Tatsachen. Es soll keineswegs in Abrede gestellt werden, daß es Kultusbeamte gibt, auf welche die günstige Charakteristik der Eingabe zutrifft. Es liegt mir völlig fern, diesen zum Teil in ehrenhafter, mühseliger Amtstätigkeit ergrauten Männern zu nahe treten zu wollen. Ich bin auch nicht der Meinung, daß in der obrigkeitkich abgestempelten Befähigung allein alles Heil zu suchen ist. Aber ich habe mich gefragt, ob im geschäftsführenden Vorstand die Verhältnisse des Ostens wirklich so vollständig unbekannt sind, daß man kaltblütig solche Sätze niederschreiben konnte. Ist kein Kollege aus dem Osten im geschäftsführenden Vorstand? Dann ist bei aller persönlichen Hochachtung vor den Herren eine anderweitige Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstandes ein Gebot der Notwendigkeit. Aber im Zentralausschuß sind Rabbiner ans dem Osten. Oder sollte man es gar in übergroßer Hast unterlassen haben, die Mitglieder des Zentralausschusses zu befragen? Jedenfalls wäre es bei einer Angelegenheit von solcher Bedeutung dringend geboten gewesen, die Meinungsäußerung der Kollegen aus den verschiedenen Landesteilen einzuholen, sei es auch nur, um durch gründliche Information eine gesicherte Unterlage für weitere Schritte zu gewinnen. Wir haben in Ostpreußen nur wenige große und mittlere Gemeinden. Die überwiegende Mehrzahl sind Zwerggemeinden, die bei aller anerkennenswerten Opferwilligkeit — es gibt Gemeinden, die nahezu 300 Prozent Zuschlag zur Staatsi) Damit die jetzige Frage der Vorbildung der Religionsl ehr er nicht etwa auch noch eine Parteisrage zwischen orthodox und liberal wird, ist es zweckmäßig, darauf hinzuweisen, daß die an das Abgeordnetenhaus gerichtete Biitschrift des „Bundes gesetzestreuer Lehrer Deutschlands" vom 8. Januar 1906 die folgenden Sätze enthält: „Zu § 24 Abs. 4 bemerken wir ergebenst, daß es auch hier für uns darauf ankommt, daß der Religionsunterricht nur in den Händen wissenschaftlich geschulter Männer liegt. Die Kultusbeamten brauchen als solche unserer Meinung nach durchaus nicht imstande zu sein, als Religionslehrer zu fungieren, außerdem kann sowohl das Vorbeterals auch das Schüchteramt von Privatleuten verwaltet werden, und das ist auch in vielen Gemeinden der Fall. Es wäre daher unumgänglich notw endig, daß geprüfte Religionslehrer an den öffentlichen Schulen den notwendigen Religionsunterricht erteilen." Die Red. einkommensteuer erheben — nicht imstande sind, wirklich ausreichend vorgebildete Lehrer anzustellen. Es scheint mir unnötig zu sein, das traurige Bild der Zustände, die uns bei den Schulinspektionen vielfach entgegentreten, zu zeichnen. Der ostpreußische Shnagogenverband ist seit Jahren unter Aufbietung aller Kräfte bemüht, hier Wandel zu schaffen. Wir finden in diesem Bestreben bei der Negierung nachdrückliche Unterstützung. Seit dem vorigen Jahre fordern die Bezirksregierungen der Provinz vor Bestätigung eines bisher noch nicht in Ostpreußen mutierenden Beamten vom Verbandsausschuß ein Gutachten über die Befähigung ein. Bei der Erstattung dieser Gutachten tragen wir selbstverständlich den tatsächlichen, vor allem ben finanziellen Verhältnissen nach Möglichkeit Rechnung. Aber wir haben uns mehrfach in solchen Fällen überzeugen inüsseu, daß der betreffende Beamte noch nicht einmal die Kenntnisse hatte, die in einer höheren Klasse der Religionsschule, beziehungsweise beim Abgang aus der Volksschule verlangt werden. Wir ostpreußischeu Rabbiner sind übereingekommen, nicht mehr Religionslehrerzengnisse auszustellen, weil wir die Verantwortung dafür nicht allein tragen wollen. Lehrerzeugnisse werden vielmehr nur von einer von Fall zu Fall durch den Verbandsausschuß ernannten dreigliedrigen Kominission erteilt. Von allen diesen Dingen scheint der geschäftssührcnde Vorstand des Rabbinerverbandes nichts zu wissen. Die Verhältnisse in manchen Teilen Westpreußens, Posens, Pommerns und Brandenburgs liegen nicht erheblich anders. Eine völlige Gesundung der Verhältnisse, die eine stetig wachsende Gefahr für unser religiöses Leben bilden, ist freilich vor Schaffung einer Gesamtorganisation der preußischen Jndenheit als Religionsgemeinschaft nicht zu erwarten. Wie dringend das Bedürfnis nach einer solchen Organisation ist, zeigt wiederum die zur Erörterung stehende Angelegenheit. Es kann nicht entschieden genug getadelt werden, daß einige jüdische Lehrer sich ohne vorgüngiges Einvernehmen mit anderen Faktoren mit einer Petition von solcher Bedeutung an den Minister gewandt haben. Nun ist der Rabbinerverband mit der entgegengesetzten Bitte gekommen. Wie soll der Minister sich ein Urteil bilden? Hätten wir eine Gesamtorganisation, so würde der Minister derselben die Eingaben zur Berichterstattung überweisen. So lange eine solche Organisation nicht besteht, hat jeder einzelne die Pflicht, von dem ihm gesetzlich zustehenden Petitivnsrecht in jüdischen Angelegenheiten nur den vorsichtigsten Gebrauch zu machen. Ein talmudischer Satz tadelt denjenigen, der über Vergangenes klagt. Aber die Absicht dieser Zeilen wie der dem geschäftsführenden Vorstand des Rabbinerverbands zugestellten Protestkundgebung ostpreußischer Rabbiner ist nicht zu klagen oder anzuklagen, sondern vielmehr festzustellen, daß für diesen Schritt des geschäftsführenden Vorstandes des Rabbinerverbandes nicht die Gesamtheit der deutschen Rabbiner die Verantwortung trägt, und sodann darauf hinzuweisen, daß es dringend notwendig ist, Sorge zu tragen, daß ans den Eingaben an den Minister rächt Unheil erwachse. Welche Schritte zu diesem Behufs zu unternehmen sind, wird die Leitung der beteiligten großen Verbände (Deutsch-Israelitischer Gemeindebund, Verband der deutschen Juden, Rabbinerverband, Lehrerverband) sicherlich in gemeinsamerVerständigung in ernsteste Erwägung ziehen.