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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-10-04 · Heft 40 (4.10.1907) · p. Seite 472

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 40 (4.10.1907)
Date
1907-10-04
Page
Seite 472 (sequence 4)
Language
German
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des linken Blocks stimmen. Diese Frage sei noch nicht entschieden, da es zwei Strömungen gebe, von denen noch keine die Ueberhand gewonnen habe. Im Widerspruch zu I. Hessen erklärte Grusenberg, der „Verband der Gleichberechtigung der Juden" und die „jüdische Nationalpartei" seien nicht identisch, sondern beständen, weil unabhängig, nebeneinander. Der Verband habe bei den ersten und zweiten Wahlen für die Kadetten gewirkt und fast ganz allein den technischen Teil der Wahlkampagne bestritten. Auch jetzt habe der Verband diese Arbeit auf sich genommen. Daraus kann man aber durchaus nicht schließen, daß, wie es tatsächlich versucht wurde, die Kadetten den Juden einen großen Teil ihrer bisherigen Erfolge zu verdanken hätten. Jeder, der russische Verhältnisse kennt, weiß, daß das ein Unsinn ist. Daß aber die Juden hauptsächlich die Kadetten wühlen, geschieht einfach deshalb, weil sie von diesen allein eine entschiedene Vertretung ihrer Rechte zu erwarten sehen. Dies ist aber um so notwendiger, als die Feinde der Juden ihr Haupt immer kecker erheben. So erließ der Verband des russischen Volkes am 18. v. M. ein geheimes Zirkular an alle Verbandsfilialen, das folgenden Inhalt hat:! „Das Zentralkomitee des Verbandes übersendet anbei ein Exemplar des Zirkulars des Minister des Innern, welches das Wohnrecht der Juden in Rußland erweitert, und fordert Sie ans, zunächst allen Nerbandsfilialen Ihres Gouvernements klarzulegen, wie schädlich dieses Zirkular sei. Ferner müssen alle Verbandsfilialen an den Kaiser Telegramme richten, in denen Glückwünsche wegen der Errettung bei der Standardkatastrophe ausgesprochen werden sollen und die Bitte, es solle die Ausdehnung des Wohnrechts der Juden in Rußland auf Grund des obengenannten Zirkulars verboten werden; es soll der Ansiedlungsrayon wieder hergestellt werden, und es sollen alle Juden ausgewiesen werden, die ungesetzlich sich irgendwo außerhalb desselben angesiedelt haben. Dem Zirkular sind beigelegt: 1. Eine Photographie des Präsidenten des Zentralkomitees, Herrn Dubrowin; 2. eine moderne Karte Europas. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Beilagen ist bestimmt zur Vermehrung der Mittel des Verbandsorganes, und wir empfehlen Ihnen daher, den Verkauf in niöglichst größerem Umfange zu organisieren." Zum Schluß folgen die Preise der beiden Photographien. In der nächsten Zeit ist also seine Flut von uritertänigsten Depeschen an den Zaren zu erwarten mit dem oben wiedergegebenen Inhalt. Aus solche Weise wird der Volkswille fabriziert. — Ein Stolypinsches Zirkulär, welches das Wohnrecht der Juden erweitern soll, existiert überhaupt nicht. Es ist hier ein Zirkular gemeint, welches im August vorigen Jahres erlassen wurde und welches der Ortspolizei vorschrieb, diejenigen Juden, welche in der betreffenden Gegend, wenn auch ungesetzlich, sich seit vielen Jahren niedergelassen und eine Familie haben, in Ruhe zu lassen, falls sie in politischer Hinsicht nicht gefährlich süld. Von der ganzen Presse wurde das Zirkular seinerzeit als eirr Bereicherungsmittel für die Polizei charakterisiert, als ein neues Erpressungsmittel, das die Polizei in die Hände bekommt, denn die Polizei hat die „politische Gesinnung" der Bürger festzustellen. Die „moderne Karte Europas", die dem Zirkular beiliegt, stellt einen Juden dar, der in Gestalt einer Spinne ganz Europa mit seinem Netze umspannt. Man kann sich denken, wie aufreizend derartiges in den nieder» Volksklassen, auf die es ja vor allem berechnet ist, wirken muß. Und was das Allerschlimmste ist, dies alles geschieht unter der Autorität der höchsten Kreise, die dies Treiben billigen. Die Oetitmn des Ksbbilieroerbsndes in Sachen des Milchen Heligirmsunterrichts. Von Rabbiner Dr. Hermann Vogelstein-Königsberg. um neuen Jahre sind wir alle durch eine Notiz in den politischen Zeitungen überrascht worden, daß der geschäftsführende Vorstand des Rabbinerverbandes dem Herrn Kultusminister die Bitte vorgetragen habe, der Petition jüdischer Lehrer keine Folge zu geben, es vielmehr bei dem bestehenden Zustande, das heißt der Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts durch Personen, welche nicht die Volksschullehrerprüfung abgelegt haben, zu belassen. Ich gestehe, daß ich die Richtigkeit dieser Notiz in dieser Form nicht glauben wollte. Ich glaubte, daß durch Ungeschicklichkeit oder Mißverständnis der Inhalt der Vorstellung unrichtig wiedergegeben wäre. Der geschäftsführende Vorstand des Rabbinerverbandes konnte doch unmöglich eine solche Bitte an den Herrn Minister stellen! Unmöglich die gegenwärtigen, vielfach überaus traurigen Zustände dauernd stabilisieren wollen! Unmöglich in einer Sache von so einschneidender Bedeutung vom grünen Tisch im Namen der deutschen Rabbiner sprechen, ohne daß wir anderen auch nur die Möglichkeit hatten, uns zu äußern! Die Vorstellung an den Herrn Minister konnte — so meinte ich — nichts anderes bezwecken als Härten persönlicher Natur und Schädigungen des religiösen Lebens, welche sich bei rigoroser Handhabung des 8 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 ergeben Hütten, durch die Bitte um angemessene Uebergangsfrist und Uebergangsbestimmnngen zu verhüten. Allerdings mußte auch so der Weg, die schleunige Ueberreichung der Petition durch eine dreigliedrige Deputation, auffallend erscheinen. Solche Eile war ja nicht geboten; denn soeben erst hatten die Gemeinden die Rundfrage der Regierungen erhalten. Es mußte noch einige Zeit vergehen, ehe dem Ministerium das Ergebnis der Enquete vorliegt. Indes, man konnte die Eile mit der, wenngleich unbegründeten, Besorgnis, möglicherweise zu spät zu kommen, entschuldigen. Doch siehe da — in der vorigen Woche brachten bte jüdischen Zeitungen den Wortlaut der Petition. Das Umnögliche, hier war es Ereignis geworden, und die schlimmsten Befürchtungen waren weit überlroffen. Soweit sich die Petition darauf beschränkt, für die Dauer einer gewissen Uebergangszeit eine mildere Handhabung des 8 62 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden zu erbitten, ist sie als durchaus berechtigt anzuerkennen. Aber sie beschrülckt sich leider nicht hierauf. Sie singt in hohen Tönen ein Loblied auf den gegenwärtigen Zustand. Das also ist ein Zustand, der der Erhaltung wert ist, daß der jüdische Religionssehrer nicht dasjenige Maß allgemeiner Bildung zu haben braucht wie jeder andere Lehrer, daß demzufolge der jüdische Religionslehrer bei seinen Schülern und deren Eltern, und naturgemäß bei der nichtjüdischen Bevölkerung und den Behörden, eben nicht als Lehrer geachtet wird. Wir alle setzen unsere ganze Kraft ein für die Hebung des Religionsunterrichts und seines Ansehens, da ist dem Vorstand des deutschen Rabbinerverbandes die Erteilung des Religionsunterrichts durch Leute von mangelhafter Vorbildung ein Noli me tangere! Doch die Eingabe stellt fest, „daß die Kultusbeamten, welche zurzeit jüdischen Religionsunterricht erteilen, fast durchweg für die Aufgabe ausreichend vorgebildet sind ... Sie... haben in der Regel eine gute Kenntnis der Bibel und der Gebete . . . und suchen sich für den Inhalt wie für die püdagpgische Behandlung des Religionsunterrichts vorznbilden und

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