Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1907)
- Date
- 1907-10-04
- Page
- Seite 471 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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manche Berufung versagte, selbst wenn sie von der Fakultät einstimmig an erster Stelle vorgeschlagen waren, und obwohl sie in der Wissenschaft einen Weltruf genossen haben. Das Wort Theodor Mommsens: „Der Konfessionalismus ist der Todfeind des Universitätswesens," das während seiner Amts- Periode gefallen ist, charakterisiert diese in vollem Maße. Derselbe Mann aber, der jüdische Professoren nicht beförderte, rnißbilligte es, wenn einzelne von diesen, bloß um einer solchen Beförderung willen sich taufen ließen, und manches kräftige Wort ließ er gegen diese Ueberläufer fallen. Wie wird nun der neue Kurs werden? Dem Nachfolger Althoffs, Geheimrat Naumann, geht der Ruf eines aufgeklärten Mannes und ungewöhnlich fähigen Beamten voraus. Daß auf ihn die Wahl des Kultusministers Holle gefallen ist, zeigt, daß zwischen bcibeu ein vertrauensvolles Verhältnis besteht. Marr wird die nächsten Maßnahmen der Unterrichtsverryaltnng in den Angelegenheiten, die unser spezielles Interesse in Anspruch nehmen, daher gespannt erwarten dürfen. In Bayern ist seit der Zeit, wo der Konflikt zwischen Orthodoxie und Gemeindeverwaltung in München ausgebrochen, viel die Rede von einer Revision des Judenedikts von 1813. Eine Autorität auf diesem Gebiete, Professor Heimburger in Bonn, kam denen, die ein Austrittsgesetz nach preußischem Muster haben wollen, mit seinen rechtskundigen Anschauungen in der „Münchener Allgemeinen Zeitung" zuhilfe. Dazu wird uns nun von liberaler Seite folgendes zugeschickt: Soweit die Ausführungen des Herrn Professor Heimburger theoretisch-doktrinären Charakter haben, mögen sie auf sich beruhen; der hochgeschätzte Name des Verfassers bietet in dieser Hinsicht genügende Bürgschaft. Wenn marr nun aber allgemein mit ihm zu dem Schluß kommen wollte, daß es nichts Richtigeres und nichts Einfacheres gäbe, als die gesetzliche Statuierung eines Austrittsrechts für die Minoritäten nach preußischem Muster, so erheben sich dagegen unter dem Gesichtspunkt des praktischen Gemeindelebens die ernstest en Bedenken. Es ist schon darauf hingewiesen worden, baß man in Preußen damit umgeht, das Austrittsgesetz wieder aufzuheben; außerdem aber muß es doch seine guten Gründe haben, wenn die bayerische Regierung sich bisher immer davor gescheut hat, in eine gesetzliche Neuordnung der schwierigen Materie einzutreten, obwohl mit den strikten Bestimmungen des Edikts von 1813 tatsächlich nicht mehr auszukommen war. Das bisherige Schweigen der Liberalen, die es für richtig hielten, intern jüdische Angelegenheiten vor dem Forum zu lassen, vor das sie gehören, und die Publizität zu vermeiden, scheint allmählich mißverstanden zu werden. Trotzdem hält man es in ihren Kreisen auch heute noch nicht für angezeigt, den Kampf in die Tagesblätter zu verpflanzen, sondern wird wie bisher versuchen, die strittigen Fragen an anderer Stelle zum Austrag zu bringen. Aber um der Gesahr des Festwurzelns eines einseitigen Urteils über die Münchener Gemeindeverhältnisse vorzubeugen, auf die Professor Dr. Heimburger ia mehrfach exemplifiziert und die er auch da im Auge hat, wo er sie nicht ausdrücklich nennt, seien mir einige kurze Bemerkungen gestattet:' Wenn der geehrte Herr Verfasser den Schlußsatz seiner Ausführungen, worin er sich gewissermaßen entschuldigt, daß er nur von den Orthodoxen-Minoritäten und ihrer ungünstigen Lage gesprochen habe, allem anderen vorangestellt hätte, dann würde selbst dem Uneingeweihten sofort klar gewesen sein, woher der Wind pfeift. Seine Ausführungen sind in der Tat nur dann ganz verständlich, wenn man die Einseitigkeit der ihnen zugrunde liegenden Informationen in Rechnung zieht. Wenn es sich aber um einschneidende Aenderungen jahrzehntelang bestehender Gesetze handelt, dann gilt noch mehr als sonst der Grundsatz, daß eines Mannes Rede keines Mannes ist, sondern daß sie gehört werden müssen alle beide. Tatsächlich liegt, wie zur Beruhigung der beteiligten Kreise versichert werden kann, nicht der mindeste Grund vor, das Verhältnis zwischen Liberalen und Orthodoxen zu einer Weltangelegenheit aufzubauschen. Gerade die jahrelange Nachgiebigkeit der erdrückenden Mehrheit in der hiesigen Kultusverwaltung und das beinahe krankhafte Bestreben, den Frieden innerhalb der israelitischen Gemeinde aufrecht zu halten, hat offenbar den Gegner ermutigt, in seinen Ansprüchen unersättlich zu werden. Kein Gewissenszwang, auch nicht der leiseste, wurde geübt oder versucht. Das Gegenteil, die weitgehendste Toleranz, kann nachgewiesen werden; man hat bis in die neueste Zeit die größten pekuniären Opfer gebracht, nur um keine Störung des Friedens aufkommen zu lassen. Der gegenwärtige Streit ist nicht von der Gesamtheit der orthodox Gesinnten hervorgerufen worden, sondern von einzelnen Heißspornen. Wohin man mit allzugroßer Nachgiebigkeit gegenüber den Fanatikern kommt, lehrt die Geschichte; die jüdische Religion hat solchen Persönlichkeiten noch nie einen dauernden Gewinn verdankt und läuft auch jetzt Gefahr, wenn die Unbesonnenheit Recht behalten würde, mehr zu verlieren, als je irgend jemand dabei gewinnen könnte. Der hochgeehrte Verfasser der Artikel in der Altgenieinen Zeitung redet einer reinlichen Scheidung zwischen Neologie und Orthodoxie das Wort, führt das preußische Austrittsgesetz an, muß aber, wie schon erwähnt, zugeben, daß man dort wieder an eine Aufhebung jenes Gesetzes denke. Die Regelung der finanziellen Fragen der Auseinandersetzung über Gemeindevermögen, Stiftungen, Wohltätigkeits- und Wohlfahrtseinrichtungen wird wohl erwähnt, ein praktischer Vorschlag zu einer befriedigenden Lösung nicht gemacht. Dem Vorschlag, hier in Bayern das preußische Austrittsgesetz zu akzeptieren, muß die große Gefahr entgegengehalten werden, daß den bayerischen Großgemeinden eine Menge Steuerzahler verloren gehen würde — und zwar, wohlgemerkt, nicht an die Orthodoxie, sondern überhaupt. Alle Einrichtungen der Kultusgemeinden sind auf dem gesetzlichen Boden vieljähriger Zusammengehörigkeit aufgebaut, wenn aber jedem überlassen sein soll, beliebig aus der Synagogeugemeinde austreten zu können, ohne seine Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft zu verlieren, dann drohten dem Etat der Gemeinden die schwersten finanziellen Folgen, die wohl niemand zu beseitigen imstande sein wird. Die heute Unzufriedenen wären wahrscheinlich die letzten, welche sich berufen fühlen würden, das entstandene Unheil wieder gutzu machen. Sollte sich ein gangbarer Weg finden, die vollständige Trennung beider Parteien auf gesetzlicher Basis zu ermöglichen, so dürften die Liberalen, wenn ihnen nicht direkt Unbilliges zugeuiutet wird, sofort bereit sein, hierzu die Hand zu bieten. Einstweilen aber kann der Befürchtung, die Zwistigkeiten würden nie enden, wenn die sich widerstrebenden Elemente gezwungen wären, in einer Gemeinde beisammen zu bleiben — nicht Raum gegeben werden; wem: streitende Geschwister von ihren Eltern ohne Bevorzugung eines der Streitteile angehalten werden, daß sie sich miteinander vertragen müßten, dann werden die Differenzen niemals einen dauernd ernsten Charakter annehmen. Auch im vorliegenden Falle schadet die Einmischung dritter der Sache mehr als sie ihr nützen kann, während anderseits noch immer Aussicht besteht, daß der jetzt gestörte Friede innerhalb der israelitischen Gemeinde München wieder hergestellt werden kann, ob mit oder ohne Hinzutun gewisser Kampfhühne, das wird die nächste Zeit lehren. * In Rußland ist man jetzt mit den Wahlvorbereitungen für die Duma beschäftigt. Allerdings ist von einer bisherigen eifrigen Beteiligung nicht die Rede, da man weiß, daß auch die dritte Duma dem Lande nicht das ersehnte Heil bringen wird. Trotzdem wäre es töricht, jetzt die Hände in den Schoß zu legen. Was die Beteiligung der Juden betrifft, so hat der bekannte Rechtsanwalt Grusenberg einem Mitarbeiter der „Birsh. Wjed." erklärt, die Petersburger Juden, die übrigens zu mehreren Tausenden unter den Wählern vertreten seien, würden keinen eigenen Kandidaten aufstellen, sondern mit erdrückender Majorität für die Kandidaten der Kadetten oder