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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-09-27 · Heft 39 (27.9.1907) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 39 (27.9.1907)
Date
1907-09-27
Page
– (sequence 13)
Language
German
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71. Jahrgang. Nr. 39. Berlin, 27. September 1907* Der Gemetndevote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung de§ Judentums" Lorrrlpondrn?kn und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 21. September. In unserem vorigen Repräsentantenbericht brachten wir die Mitteilung, daß dem hiesigen Gemeindevorstand die Ermächtigung erteilt worden ist, gegen das Erbschaftssteueramt wegen Ablehnung einer beantragten Steuerfreiheit Klage zu erheben. Es handelt sich hierbei um folgendes: Im Dezember v. I. haben die Testamentsvollstrecker des Herrn George Wolle im Einverständnis mit den Erben aus Grund der ihnen bekannten Intentionen des Erblassers, und um einer sittlichen Pflicht zu entsprechen, der jüdischen Gemeinde zwei Zuwendungen gemacht, eine solche von 15 000 Mark für die Alterversorgungsanstalt in der Exerzierstraße und einen Betrag von 10 000 Mark zur Errichtung einer gynäkologischen Anstalt im neuen jüdischen Krankenhause. Seitens des Erbschaftssteueramts ist für die beiden Zuwendungen die Erbschaftssteuer auf Grund des Erbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 in Höhe von 5 Prozent in Anspruch genommen worden. Demgegenüber hat der Gemeindevorstand Freistellung von der Steuer aus Grund des 8 56 des angeführten Gesetzes beantragt, welcher bestimmt, daß Steuerfreiheit einzutreten habe, wenn durch die Schenkung einer sittlichen Pflicht oder einer aus den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Dieser Antrag ist durch Bescheid vom 18. März 1907 von dem Erbschaftssteueramt abgelehnt worden. Gegen diesen Bescheid ist seitens des Gemeindevorstandes Beschwerde erhoben worden, die jedoch von dem Provinzialsteuerdirektor gleichfalls durch Bescheid vom 3. Mai d. I. abgewiesen worden ist. Die Ablehnung wurde damit begründet, daß unter Schenkungen, die der sittlichen Pflicht entsprechen, hauptsächlich allgemein übliche Gelegenheitsgeschenke, zum Beispiel Patengeschenke, Geschenke an Dienstboten, Hochzeitsgeschenke zu verstehen seien. Durch die Unterlassung einer Schenkung wie der in Rede stehenden werde ine sittliche Pflicht nicht verletzt; denn die Verletzung einer sittlichen Pflicht setze das Vorhandensein einer Person voraus, der gegenüber die sittliche Pflicht bestehe. Die fragliche Zuwendung sei erfolgt auf Grund der den Erben bekannten Intentionen des Erblassers. Hätte der letztere dieZuwendung in rechtsverbindlicher Form letztwillig angeordnet, so würde zweifellos die Erbschaftssteuer im Betrage von 750 Mark zu entrichten gewesen sein. Es könne nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben, Zuwendungen, die die Erben, um einem ausgesprochenen oder vermeintlichen Wunsche des Erblassers zu entsprechen, ohne rechtliche Verpflichtung machen, steuerfrei zu lassen. Gegen diese Entscheidung ist vom Gemeindevorstande weitere Beschwerde erhoben worden, welche jedoch durch Bescheid des Finanzministers vom 14. Juni d. I. zurückgewiesen worden ist. Der Gemeindevorstand hält die Ablehnung nicht für gerechtfertigt. Vielmehr ist er, wie er dies auch in seinen Beschwerden ausgeführt hat, der Ansicht, daß keineswegs nur die in der Entscheidung des Provinzialsteuerdirektors erwähnten Gelegenheitsgeschenke unter diejenigen fallen, für die das Gesetz Steuerfreiheit vorgesehen hat. Vielmehr ist von Fall zu Fall in Rücksicht aus die Anschauungen der betreffenden Gesellschaftskreise, auf Vermögen und Berufsstellung der Geschenkgeber darüber zu entscheiden, ob eine Schenkung vorliegt, die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entspricht, und es gilt, wie gleichfalls in den Beschwerden des Gemeindevorstands betont worden ist, namentlich in den Kreisen unserer Glaubensgenossen als eine sittliche und soziale Pflicht, in Todesfällen beim Vorhandensein eines erheblichen Nachlasses Spenden zu wohltätigen Zwecken zu geben. Im vorliegenden Falle vollends haben die Testamentsvollstrecker ausdrücklich erklärt, daß sie mit der Zuwendung einer sittlichen Pflicht zu entsprechen beabsichtigen. Es kann auch nicht als zutreffend erachtet werden, daß eine Pflicht wie die hier in Rede stehende eine bestimmte Person voraussetzt, der gegenüber die Verpflichtung besteht. Eine solche Bestimmung enthält das Gesetz nicht, und in der Literatur wird das Gegenteil als zutreffend anerkannt. Bei der prinzipiellen Wichtigkeit der Frage für unsere Gemeinde glaubt der Gemeindevorstand, sich bei dem ihm gewordenen Bescheide nicht beruhigen, sondern den durch das Gesetz offen gelassenen Rechtsweg beschreiten zu sollen. Es steht außer Frage, daß die Entscheidung in dieser Rechtssache nicht nur für unsere Gemeinde, sondern für alle humanitären Einrichtungen von größter Bedeutung ist. Hoffen wir im Interesse aller im Dienste der Menschenliebe sich betätigenden Verbände, daß es dein Gemeindevorftand gelingen wird, die Klage, die in allen Instanzen verfolgt werden soll, zu siegreichem Ende zu führen. Wir werden nicht verabsäumen, über Verlauf und Ende dieses Prozesses zur Zeit unseren Lesern Bericht zu geben. S£2 Berlin, 22. September. Seit einigen Tagen weilt hier Herr Rabbiner Louis Germain Levy, früher Grand Rabbin in Dijon wo derselbe auch an der Universität Vorlesungen über Bibelexegese hielt, gegenwärtig Rabbiner der neugebildeten jüdischen Reformgemeinde in Paris, um die Einrichtungen der Berliner Reform gemeinde, die der Pariser zum Muster dienen soll, kennen zu lernen. Die Gemeinde in Paris zählt bereits über 100 Familien aus den angesehensten Kreisen der Stadt (darunter Männer wie Theodor Reinach, Senator Cremieux, Salvador Levy u. v. a.); sie hat ein Haus in der Rne Copernic angekauft und daselbst zwei. Betsäle und eine Religionsschule eingerichtet. Der Gottesdienst soll allwöchentlich am Freitag Abend, am Sabbat und am Sonntag stattfinden. 8. Berlin, 22. September. Das von den Benny Burchardtschen Eheleuten in Landsberg a. W. bei der ehemaligen Königlichen Gewerbe-Akademie zu Berlin (jetzt Charlottenburger Technische Hochschule, Abteilungen für Maschinen-Jngenieurwesen, für Schiff- und Schiffsmaschinen-Bau, für Chemie und Hüttenkunde) gestiftete Stipendium soll vom 1. Oktober 1907 ab in Höhe von 600 Mark jährlich für höchstens drei Jahre anderweit verliehen werden. Bewerber müssen preußische Staatsangehörige und jüdischen Glaubens sein, einer der genannten Abteilungen diesseitiger Anstalt als Studierender angehören, sich in bedürftiger Lage befinden, gute Anlagen besitzen und sich moralisch gut geführt haben. Gesuche um das Stipendium sind unter Beifügung des Geburtsscheins, des Reifezeugnisses, eines Führungsattestes und eines Bedürftigkeitszeugnisses an den Rektor der Technischen Hochschule bis zum 30. November d. I. schriftlich einzureichen. s. Berlin, 22. September. Professor William Wolf, über dessen bedeutendes Buch „Mustk-Aesthetik in kurzer und gemeinfaßlicher Darstellung" unsere Leser vor einigen Monaten einen ausführlichen Artikel in dieser Zeitung gefunden haben, wird unter Zugrundelegung dieses seines Buches am 10. Oktober einen Vortragschklus über Mustk-Aesthetik in der hiesigen „Humboldt-Akademie" beginnen. Gleichzeitig wird er den früher dort schon vorgetragenen Cyklus „Umriß der Musikgeschichte" wiederholen. s. Berlin, 22. September. Die Missionsgesellschast geht mit einer Zähigkeit ohnegleichen und beständig mit denselben längst verbrauchten Mitteln auf den Seelenfang. So brachten auch diesmal vor dem Versöhnungstag verschiedene Tagesblätter das folgende Inserat: „Rüsttag auf Jom-Kippur. Am Montag, den 16. September, abends 874 Uhr, findet in der Musikerbörse, Kaiser Wilhelmstraße 18 m, ein religiöser Vortragsabend statt. Ansprachen halten Pastor Herzka über die llomim noraim oder „die liebe Zeit", Pastor Bieling über die Versöhnung Israels mit der Völkerwelt. Zutritt frei." Ob wohl viele von dieser Vergünstigung des freien Eintritts Gebrauch gemacht haben? 8. Berlin, 22. September. Unsere Gemeinde hat einen ihrer vortrefflichsten und besten Männer verloren: Am 19. d. M. ist hier im Alter von fast 80 Jahren Herr Moritz Heilmann nach langem Leiden gestorben. Er war Begründer der angesehenen und bedeutenden

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