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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-09-20 · Heft 38 (20.9.1907) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 38 (20.9.1907)
Date
1907-09-20
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 ober pro Kopf und Tag von 56 Pfennigen auf 61 Pfennige. Die Steigerung im Berichtsjahr erkiärt sich einerseits durch die Erhöhung der Fleischpreise, anderseits durch die Verbesserung der Verpflegung. Von den 16 entlassenen Zöglingen gingen zwei zur Mutter zurück, acht wählten den Kaufmannsstand, je ein Knabe wurden Juwelier und Tapezierer, je ein Mädchen Kontoristin, Putzmacherin, Schneiderin und Buchhalterin. — In der Kommission für die baulichen Angelegenheiten pro 1906/07 wurden vereinnahmt 17 246,33 Mark, verausgabt 16 544,03 Mark, mithin ergab sich ein Minderverbrauch von 702,30 Mark. — Das Hospital der Gemeinde vereinnahmte einschließlich des Gemeindezuschusses den Betrag von 98 260,30 Mark und verausgabte 96 985,94 Mark, so daß sich ein Saldo von 1274,36 Mark zugunsten der Gemeindehauptkasse ergibt. Das Vermögen der Anstalt an Hypotheken und Effekten belief sich am 31. März 1907 auf 827 812,50 Mark. Am Ende des Berichtsjahres waren in der Anstalt 94 Hospitaliten <42 Männer und 52 Frauen). Die Unterhaltungskosten beliefen sich pro Kopf und Tag auf 2,297 Mark. — Der Abschluß der Synagoge Lindenstraße ergibt an Einnahmen 40 320,10 Mark, an Ausgaben 38 354,39 Mark, somit einen Minderverbrauch von 1965,71 Mark. — Die Abrechnung über den Neubau der Knabenschule ergibt eine Minderausgabe von 214,59 Mark. — Der im Etat der Religionsschule Weißensee für Lehrerhonorare eingestellte Betrag wird für die Dauer der laufenden Etatsperiode um 200 Mark erhöht. — Zur Erteilung des Religionsunterrichts an einen Proselyten wurde ein Betrag in üblicher Höhe von 30 Mark bewilligt. In Abänderung eines schon früher gefaßten Beschlusses soll es hier dem Gemeindevorstande und dem Rabbinat auch sür die Zukunft überlassen bleiben, derartige Gesuche zur Erledigung zu bringen. — Die geforderten Beträge zur Ausführung eines Drahtzaunes für das neue Krankenhaus, zur Anschaffung zweier Aktenspinden, zur Entschädigung für verlorengegangene Gegenstände, für einen Umbau in der Badeanstalt, für Anlegung der neuen Standröhren in Weißensee wurden bewilligt.—Dem Gemeindevorstand wurde ferner debattelos alsdann die Ermächtigung erteilt, gegen das Erbschaftssteueramt wegen Ablehnung einer beantragten Steuerfreiheit Klage zu erheben. Wir kommen auf diese sehr interessante Vorlage in der nächsten Nummer noch zurück. — In Fried enau ist den jüdischen Kindern nur unzureichende Gelegenheit für jüdischen Religionsunterricht geboten. Die Eltern von 23 Kindern haben sich verpflichtet, ihre Kinder an einem von der Gemeinde aus zu erteilenden Unterricht teilnehmen zu lassen. Auf Grund eines Antrages des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes ist deshalb zur Einrichtung jüdischen Religionsunterrichtes in Friedenau vom 1. Oktober ab ein jährlicher Betrag von 270 Mark bereit gestellt worden. — Die Einwendung eines Gemeindemitgliedes gegen die Liste der stimmfähigen Gemeindemitglieder ist als unbegründet zurückgewiesen worden auf Grund einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, wonach an den Rechten der Korporation nur teilnehmen soll, wer auch deren Lasten mittragen hilft. Dementsprechend soll von dem Wahlrecht ausgeschlossen sein wer nach seinen Vermögensverhältnissen zur Leistung eines Gemeindebeitrags überhaupt außerstande ist. Zwei weitere Mitglieder wurden in die Liste ausgenommen, weil die rückständigen Steuern von ihnen nachträglich gezahlt worden sind. Dagegen wurden zwei Gemeindemitglieder aus der Wählerliste gestrichen, weil dieselben nach Schluß der Liste aus dem Judentum durch Taufe ausgeschieden sind. 8. Berlin, 16. September. Am 6. d. M. ging in der Synagoge der Religionsvereinigung Oranienburger Vorstadt die Amtseinführung des Herrn Rabbiner Dr. Rosenthal aus Preußisch-Stargard vor sich. Nach dem Minchagebete hielt der Vorsitzende der Vereinigung, Herr Joseph Zucker, eine Ansprache, in welcher er dem Neueintretenden das Vertrauen der Gemeinde nebst den herzlichsten Wünschen derselben ausdrückte. Darauf bestieg Herr Dr. Rosenthal die festlich geschmückte Kanzel und nahm mit kurzen, eindringlichen Worten Besitz von der Kanzel und seinem Amte. — Am nächsten Tage hielt Herr Dr. Rosenthal seine Antrittspredigt. Voll Dank wies er auf seine frühere Gemeinde Preußisch-Stargard, wie auch auf Rogasen zurück, deren Mitglieder ihm bis zu dieser Stätte anhänglich gefolgt seien. Er beschrieb an der Hand seines Textes mit sicheren Linien seine Pflichten als Seelsorger, Prediger, Mehrer des Gotteshauses und besonders als Lehrer! Beidemal war eine zahlreiche Zuhörerschufj zugegen, welche bewegt den Ausführungen des Redners lauschte. s. Berlin, 17. September. Max Liebermann, dem hervorragenden Künstler, der bekanntlich vor kurzem seinen 60. Geburtstag gefeiert hat, widmet der Generaldirektor der Berliner Museen, Gehei n rat Dr. Wilhelm Bode, in der Zeitschrift „Kunst und Künstlet <Jahrg. V, Heft 10) einen Glückwunschartikel, den wir insbesondul der Beherzigung antisemitischer Kreise empfehlen; es heißt darin u. a.: „Was Leibl für Süddeutschland war, wurde Liebermann gleichzeitig für Norddeutschland, und seit jener dahingegangen ist, ka in Liebermann der Ruhm als Deutschlands erster Maler füglich ni!,1 mehr streitig gemacht werden. Wir dürfen auch sagen: als einn der deutschesten unter den lebenden Künstlern, mehr als u selber weiß und zugeben will. Sehr mit Unrecht hat man ihn o-s fremden, als internationalen Künstler abfertigen wollen. Es st richtig, daß Liebermann von fremder Kunst viel gelernt hat, daß i die künstlerische Form, das Ausdrucksmittel seiner Kunst in Frar kreich gefunden hat; das haben aber fast alle tüchtigen Maler Deuts lands seit der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts getan, 2ns Fremder konnte Liebermann nur solange erscheinen, als der Impressionismus bei uns unbekannt war; seitdem er die herrschen e Kunstform auch in Deutschland geworden ist, nicht am wenigst n gerade durch den Einfluß Liebermanns, kann kein Einsichtiger dies n mehr einen Internationalen, einen Fremdling unter den deutsch u Künstlern nennen." r. Rixdorf, 13. September. Am Rüsttage zum Neujahrsfe ie fand hier die feierliche Einweihung der neuen Synago e statt. Der Vorstand der Adass Jisroel-@emembe hatte für bi >‘c Feier seinen Synagogenchor gesandt, der das Fest einleite e. Die Thorarollen wurden hierauf ausgehoben und durch dis Gotteshaus getragen. Es folgte das übliche Gebet, das Anzünd n der ewigen Lampe (ein Geschenk eines Gemeindemitgliedes), dann t e ergreifende Festpredigt des Herrn Rabbiners Kamerase, die sich o.V\ den Spruch stützte, der sich oberhalb der Eingangstür der Synagoge befindet: „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes genannt werden st-r alle Völker!" Der Redner führte in geistvoller Weise die doppele Aufgabe des jüdischen Gotteshauses äus: als eines Hauses für das Geb t des einzelnen wie der Gesamtheit und als eines Lehrhauses für die großen Ideen des Judentums. Mit Weihegebet und Chorgesm g schloß die Feier in erhebender Weise. Die Synagoge hat ziiNa 550 Sitzplätze und zwei Emporen. Da in Rixdorf 400 jübifrie Familien wohnen, dürste der Raum gewiß bald nicht mehr armreichen, allein die beschränkten Geldmittel gestatteten der Gemeinde nicht, größer zu bauen. ----- Königsberg, 15. September. Dem Oberlandesgerichtsr 4 und ordentlichen Honorarprofessor an der Universität Königsberg, Geheimen Justizrat Dr. Albert Mosse, ist nach vierzigjähriger hiugebender und unermüdlicher Arbeit im Justizdienste die nachgesucl-:e Dienstentlassung erteilt worden. Geheimrat Mosse ist im Juli 18<-S als Auskultator beim Kammergericht eingetreten und im Merz 1873 Gerichtsassessor geworden. Ende Oktober 1876 wurde er c? Kreisrichter in Spandau angestellt und am 1. Mai 1879 als Stainrichter nach Berlin versetzt, wo er bei der Reorganisation der Geriet le als Amtsrichter beim Amtsgericht I blieb. In der Mitte der achtzig r Jahre wurde er nach Japan beurlaubt und war dort vier Iah;:e lang bei den Vorarbeiten zur Schaffung einer Verfassung, bei d u Verhandlungen über die internationalen Verträge und auf bc-n Gebiete der Verwaltung in hervorragender Weise tätig. Insbesondere sind die jetzt gültigen japanischen Gemeinde-, Kreis- und Provinzi tordnungen unter seiner Mitwirkung entstanden und beruhen größte nteils auf seinen Entwürfen. Seit Neujahr 1886 zum Landgericht I Berlin versetzt, rückte er 1888 zum Landgerichtsrat und 1890 zum Oberlandesgerichtsrat in Königsberg auf. 1901 erhielt er den Charakter als Geheimer Justizrat und 1904 seine Ernennung zum ordentlichen Honorarprofessor der Universität. z. Kolberg, 14. September. Dem Rabbiner der hiesigen jüdischen Gemeinde, Herrn Dr. Goldschmidt, dessen siebzigjährigen Geburt tags wir vor einiger Zeit an dieser Stelle gedachten, ist vom KaiNr der Rote Adlerorden IV. Klasse verliehen worden, welcher ihm a n letzten Sonntag von dem Landral unseres Kreises, Freiherrn

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