Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1907)
- Date
- 1907-09-20
- Page
- Seite 447 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Es ist doch nicht wahr, daß ihnen die nationale Bewegung im idealen Lichte erscheint — sie wollen vielmehr die Juden entweder ganz aus dem Lande haben oder sie wenigstens zu politischen Fremdlingen, zu Bürgern zweiter Klasse herabdrücken. Das ist des Pudels Kern. Und dagegen müssen wir alle uns aus voller Kraft wehren. Es ist auch nicht wahr, daß wir anderen die „echte Bürgertugend und die freiheitliche Gesinnung, die höchste Kultur und Kunst, die feinste weltbürgerliche Gesittung" lehren wollen. Wohl aber geben wir uns redliche Mühe, alle diese Eigenschaften uns selbst anzueignen und uns in ihnen zu vervollkommnen. Daraus kann uns doch niemand einen Vorwurf machen — als die „Kreuzzeitung". Was aber das Schauspielern anbelangt, so sind die Herren doch wohl die Meister dieser Kunst, die anders reden und wieder ganz anders denken, wenn es sich um die Juden handelt. Schließlich — und das ist das einzige, wo das Junkerblatt recht hat — bleiben wir aber fest dabei, daß die Religion des Judentums „den reinen Monotheismus und die wahre Moral" zuerst gelehrt hat. Und das ist zum guten Ende auch die einzige Lösung des „jüdischen Problems". Eine andere gibt es nicht. Wir begreifen sehr wohl, daß gerade diese Lösung der „Kreuzzeitung" und ihren Anhängern die unsympathischste sein muß. Aber das ändert an der Sache selbst nicht das geringste. $ Der Kampf gegen den 8 166, der angeblich die Religion schützen soll, tatsächlich aber nur eine Angelegenheit des Staates ist, geht auch uns an. In der vergangenen Woche hat der Deutsche Pfarrertag einige Leitsätze aufgestellt, denen wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus nur unsere volle Zustimmung geben können. Ein wirklicher Religionsschutz durch das Strafrecht ist, soweit es sich nicht nur um die äußere Sicherstellung von Religionshandlungen rohen Eingrissen gegenüber handelt, unmöglich. Strasrechtschutz ist Zwang. Die Anwendung von Zwang in religiösen Dingen ist der Religion wie den Religionsgesellschasten unwürdig. Die Unterscheidung zwischen Religionsgesellschaften mit oder ohne staatlich verliehenen Korporationsrechte ist unberechtigt. Eventuell wird folgendeNeusassungdesParagraphen vorgeschlagen: „Wer vorsätzlich das religiöse Gefühl eines andern verletzt, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Nicht rechtswidrig ist ein Handeln dieser Art, wenn es nur der Ausdruck ernster religiöser Ueberzengung ist; in gleichem handelt nicht rechtswidrig, wer in harmloser Weise Religiöses vermenschlicht." Erwünscht wäre aber auch eine derartige Fassung nicht, zumal es als zweiselhaft erscheinen muß, ob es juristisch möglich ist, eine jeden Mißbrauch und eine jede Schädigung der Religion verhindernde Fassung zu finden. Darum ist um des Wesens und des Ansehens unserer Religion und Kirche willen wie auch im Interesse des konfessionellen Friedens die Aufhebung des § 166 Abs. 1 und 2 zu fordern und auf jeden besonderen Religionsschutz durch das Strafrecht zu verzichten." Wir können uns dieser Forderung um so eher anschließen, als der 8 166 das Judentum und seine religiösen Einrichtungen niemals vor den unerhörtesten Angriffen geschützt hat. * Rußland steht wieder einmal im Zeichen der Pogrome. Der Regierung ist das natürlich jetzt, wo sie eine Anleihe im Auslande sucht und wo die Friedenskonferenz im Haag — schläft, nicht angenehm, aber sie kann es auch nicht hindern, so lange die „schwarze Bande" von oben herab so auffällig protegiert wird. So veröffentlicht jetzt A. Stolypin, der Bruder des Premierministers, in der „Nowoje Wremja" in Anknüpfung an die Odessaer Vorgänge eine Kundgebung des Sinnes, daß ein Hand in Hand gehen der Regierungsgewalt mit dem Verbände des russischen Volkes, d. h. den wahrhaft russischen Leuten, als „ständige Erscheinung" ganz und gar unzulässig fei. Es werde damit die Gefahr heraufbeschworen, daß verbrecherische Elemente Macht über die friedlichen Einwohner erhalten. Der Verband des russischen Volkes, welcher jeden aufninunt (d. h. wer einen Jahresbeitrag von 50 Kopeken zahlt), biete auch nicht den Schatten jener Garantien, welche man von Leuten fordern muß, die das Recht erhalten, Waffen zu tragen. Man brauche nur in jede beliebige Nummer der Verbandspresse hineinzublicken, um die Zügellosigkeit der wahrhaft russischen Leute kennen zu lernen. Diese Presse mache den beständigen Versuch, der unverfälschten Willkür zum Siege zu verhelfen. Die wahrhaft russischen Leute wollen nur für sich Freiheit, ohne zu begreifen, daß die Freiheit des einzelnen durch die Freiheit aller beschränkt werden muß. Diese Flucht des Bruders des Premierministers in die Oeffentlichkeit wird man aber nur mit sehr gemischten Gefühlen begrüßen können. Sie ist im Grunde doch nur das klägliche Eingeständnis, daß der Premierminister gegenüber der oberen Administration in der Provinz machtlos ist, daß die Gouverneure in der Provinz ruhig mit den wahrhaft russischen Leuten Hand in Hand gehen, weil sie gegen den Premier in dieser Beziehung vom Hofe gestützt werden. Nur durch die stille, aber nichtsdestoweniger wirksame Unterstützung hochgestellter Gönner läßt es sich erklären, daß zum Beispiel Graf Konownizyn auch den schweren Ausschreitungen seiner Banden in der Lage war, eine Generalversammlung aller wahren Russen von Odessa abzuhalten, die den Beschluß faßte, sich an die jüdische Bevölkerung von Odessa mit einer unglaublich dreisten Kundgebung zu wenden, worin die Friedensbedingungen des Verbandes des russischen Volkes enthalten waren. Wenn die Juden die Wiederholung der Gewalttaten vermeiden wollen, so heißt es darin, müssen sie dem russischen Volk ihre Reue bezeugen, die politischen Morde verurteilen und dem Zaren ihre Ergebenheit bekunden. Sie müssen sich in den Synagogen versammeln, über alle, die den Parteizwist verschuldet haben, in erster Linie über die jüdische Intelligenz, feierlich den Fluch aussprechen und das russische Volk durch russische Zeitungen von diesem Verfahren in Kenntnis setzen. Schließlich wird den Juden empfohlen, einen jüdischen Verband nach Art des Verbandes des russischen Volkes mit demselben politischen Programm zu bilden. „Vergesset nicht," erklären die wahren Russen den Juden, „daß wir eine Antwort von Euch erwarten." Inzwischen hat allerdings der neuernannte Stadthauptmann von Odessa einen Befehl an die Polizei erlassen, in dem er darauf hinweist, daß es seine erste unaufschiebbare Ausgabe sei, Beruhigung für die Stadtbevölkerung zu schaffen. Die Einstellung der Straßenunruhen sei eine unbedingte Notwendigkeit für Odessa. Die Polizei müsse jederzeit Herrin der Straße sein und dürfe keinesfalls zulassen, daß irgend jemand, wer er auch sei, sich eigenmächtig polizeiliche Befugnisse zulege. Wie wenig dies genützt hat, lehren die eben eingetroffenen schrecklichen Nachrichten über neue Pogrome in Odessa. *