Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1907)
- Date
- 1907-09-13
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
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seinem himmlischen Auftraggeber wegen seiner großen Liebe und Milde geradezu Vorwürfe zu machen! Und das Leben wird ihm verhaßt, weil er nicht Tod und Verderben sieht! Wie groß also erscheint hier das -göttliche Erbarmen gegenüber dem frommen Unverstand, menschlicher Unversöhnlichkeit! Allein die ewige Liebe, welche das Herz der heidnischen Sünder zum Guten gewendet, möchte auch den Sinn des frommen Eiferers erweichen, und das Mittel dazu ist ein schwaches Gewächs des Feldes. Ueber dem Propheten nämlich, der vor der Stadt sich niedergelassen, „um zu sehen, was mit ihr werde", läßt Gott über Nacht eine schützende Pflanze mit breitem Blätterdache sich wölben, welches ihn vor der Hitze beschirme, und siehe da, was die Rettung der blühenden Stadt nicht zu bewirken imstande gewesen, das bewirkt das Wachstum einer ihm nützlichen Pflanze. Jona kam in eine ungemein freudige Stimmung. Allein die Freude sollte nicht lange dauern. Denn derselbe Herr der Natur, der den gewaltigen Fisch bestellt hatte, Jona zu retten, bestellte nun über Nacht einen armseligen Wurm, der die herrliche Pflanze zernagte, und der des morgens dem Sonnenbrände so unerwartet ausgesetzte Prophet grämt sich darüber aufs neue bis in den Tod! — Da tritt zum Schlüsse der Grundgedanke des herrlichen Buches in strahlender Glorie hervor, und Gott überwältigt den lieblosen Eiferer mit der zermalmenden Vorstellung, wie dieser doch Teilnahme fühle für eine vergängliche Pflanze, die er nicht einmal selbst gezogen, und Er, der Herr des Weltalls, sollte nicht Teilnahme fühlen für so viele hunderttausende von harmlosen Menschen, die er gebildet, ja, für so viele schuldlose Tiere, die seine empfindenden Geschöpfe seien? — Gewiß! Daß hier der fromme Dichter seine Schrift gerade mit dem göttlichen Erbarmen gegen die Tiere krönt, ist der vollendend schönste Zug seines ebenso menschlich anziehenden, wie religiös belehrenden und erhebenden Buches, welches also das erhabenste Zeugnis ablegt für die Grundanschauung der Heiligen Schrift, daß der Gott Israels kein vernichtender Gott der Rache sei, sondern ein schonender Gott voll Milde und Güte gegen alle seine Geschöpfe, um wieviel mehr gegen alle seine Menschen. Deshalb haben die alten, mit tiefem Blicke begabten Ordner unserer Gebete jenes Buch auch zum Vortrag am hohen Versöhnungsfeste bestimmt, weil es — nicht wie man bisher angenommen, die Macht der Buße — sondern die Macht der Barmherzigkeit nnd allversöhnenden Vaterliebe Gottes so glorreich verkündet. Indem wir diesen Gedanken auch am folgenden Versöhnungstag beherzigen, gelangen wir auf eine Höhe der ethischen Weltanschauung, auf der wir nicht Gegner noch Feinde zu fürchten haben, und von der, wenn die Sonne des großen Tages zur Neige gegangen, wir wiederum, wie seit Jahrtausenden, der Menschheit zurufen dürfen: „Völker, welche du nicht kennest, wirst du herbeirufen, und Völker, welche dich nicht kennen, werden dir zuströmen" — „denn mein Haus soll ein Haus der Andacht genannt werden für alle Völker!" Dir Woche. Berlin, 11. September. Mitteilung in unserem letzten Gemeindeboten, daß der Kultusminister infolge einer Eingabe jüdischer Lehrer an die Königliche Staatsregierung Erhebung über den jüdischen Religionsunterricht angestellt hat, entspricht den Tatsachen. In jener Eingabe wurde darum petitioniert, daß in Abänderung der Ministerialerlasse von 1863 und 1870, welche die Erteilung jüdischen Religionsunterrichts auch durch nichtgeprüfte Volksfchullehrer gestatten, künftighin nur seminaristisch vorgebildete, geprüfte Volksschullehrer, die bereits in genügender Anzahl vorhanden seien, zugelassen werden sollen. Der Kultusminister hat nun eine Enquete über folgende Punkte veranlaßt: 1. Wo wird der hebräische und Religionsunterricht von Kultusbeamten, wie Vorbetern, Schächtern und dergleichen, erteilt, obwohl ein staatlich geprüfter Lehrer am Orte ist? 2. Wo ist es möglich, ohne finanzielle Belastung, den hebräischen und Religionsunterricht durch staatlich geprüfte Lehrer erteilen zu lassen? 3. Wo haben sich Nachteile aus der Erteilung des hebräischen und Religionsunterrichts durch ungeprüfte Personen ergeben? Der ganze Vorgang wird in jüdischen Kreisen unzweifelhaft Verwunderung erregen. Man wird zunächst Aufklärung darüber verlangen, ob jene jüdischen Lehrer aus eigener Initiative oder im Aufträge irgend einer Korporation gehandelt haben. In jedem Falle hat der geschäftsführende Vorstand des deutschen Rabbinerverbandes recht daran getan, daß er auf die Kunde von jener Enquete hin sich an das Ministerirun mit einer Eingabe gewendet hat, die die obwaltenden Verhältnisse der jüdischen Gemeinden in Preußen in durchaus objektiver und sachgemäßer Weise darlegt. Dieselbe hat folgenden Wortlaut: Rabbinerverband in Deutschland. Betr. Eingabe jüdischer Lehrer um Abänderung der Ministeriellreskripte vom 19. 3. 1863 und 3. 10, 1870. An den Herrn Minister der geistlichen Unterrichts-, nnd Medizinal angelegenheiten. Berlin. Berlin, den 3. September 1907. Euer Exzellenz gestattet sich der geschästsführende Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland die nachstehenden Ausführungen über den Antrag jüdischer Lehrer um Abänderung der Ministerialerlasse vom 19. 3. 1863 und 3. 10. 1870 ganz gehorsamst zu unterbreiten. Eine Aenderung der bestehenden Bestimmungen im Sinne des genannten Antrages würde zur Folge haben, daß tausende jüdischer Schulkinder den Religionsunterricht vollständig entbehren müssen. Die in den jüdischen Gemeinden obwaltenden Verhältnisse verlangen gegenwärtig noch weit mehr als im Jahre 1863 eine möglichst weitgehende Rücksichtnahme im Sinne jenes Erlasses. Der Zug in die Grobstädte hat in sehr vielen jüdischen Gemeinden die finanzielle Leistungsfähigkeit sehr vermindert. Es sind in Preußen mehr als 1161 Ortschaften mit weniger als 50, und mehr als 1534 Ortschaften mit weniger als 100 jüdischen Seelen. Die jüdischen Gemeinden in diesen Ortschaften sind zum weitaus größten Teile absolut nicht in der Lage, einen Religionslehrer, der zugleich geprüfter Volksschullehrer ist, zu besolden. Es wäre seiner unmöglich, die genügende Anzahl von Lehrkräften, die die Prüfung als Volksschullehrer bestanden haben, für sämtliche jüdische Gemeinden zu beschaffen. Im Jahre 1905 war die Zahl sämtlicher Zöglinge der jüdischen Lehrerbildungs- und Präparandenanstalten in Preußen, also zum Teil für fünf Jahrgänge, 131. Hiervon dürsten 30 bis 35 pro Jahr als Lehrer entlassen werden, eine Zahl, die in keinem Verhältnis zu der Zahl der Gemeinden steht, die zurzeit den Religionsunterricht von Kultusbeamten erteilen lassen, welche die Prüfung als Volksschullehrer nicht abgelegt haben. Wir müssen ferner hervorheben, daß eine nicht geringe Anzahl der von den Lehrerbildungsanstalten entlassenen Kandidaten es ablehnen, in die kleinen Gemeinden zu gehen und es vielfach vorziehen, Privatunterricht zu erteilen, um in den Städten zu bleiben, in denen sie sich fortbilden und eine angenehmere Existenz haben können. Die Verhältnisse, welche das Königliche Ministerium im Jahre 1863 veranlaßt haben, die Bestimmung des § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 ^1. 2 dahin auszulegen, daß sie nur auf „besondere