Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 54 (5.5.1838)
- Date
- 1838-05-05
- Page
- Seite 219 (sequence 3)
- Language
- German
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219 Correspondenzen, Auszüge, Repliken. Mittheilungen über Dänemark. (Aus dem zu Odensee 1837 erschienenen Werke des Katecheten A. D. Cohen: De niosaiske Troesbekjenderes Stilling i Damnaik). Die Frage, wann und nach welchen Städten in Dänemark die ersten Juden gekommen sind, ist nicht so leicht zu beantworten. Während die Geschichte der Juden in Spanien- Frankreich, Deutschland und andern Ländern bis zum 7. Jahrhundert hinaufreicht und von vielen Historikern vollständig mitgetheilt wird, schweigen die, unsrigen über die Juden fast gänzlich. Die erste Verordnung über die Juden in den dänischen Staaten ist die vom 6. Februar 1651 für das eigentliche Dänemark, und die vom 1. August 1641 für Holstein. Doch kann ich nicht mit Gewißheit behaupten, daß, vor Erscheinen dieser Verordnungen keine Juden dort gelebt haben. Vielmehr scheinen nach Jost B. 7. S. 102 schon im 11. Jahrhundert einige dort gewohnt zu haben, die vielleicht unter Knud dem Großen, dem Beherrscher Englands, dahin gekommen waren. Indessen muß jedenfalls der Aufenthalt derselben von keiner langen Dauer gewesen sein, 'da aus der erwähnten Verordnung vom Jahre 1651, nach welcher kein Jude sich ohne Geleitsbrief bei 1000 Thlr. Strafe in Dänemark finden lassen durfte, hervorgeht, daß zujener Zeit keine Juden daselbst ansässig waren. Erst im Jahre 1657 wurde es den portugiesischen Juden durch den Einfluß des bei dem Könige Friedrich III. in großem Ansehen stehenden Texeira de Matos aus Hamburg, gestattet sich überall in des Königs Reichen niederzulassen und Handel und Gewerbe zu treiben. In Holstein geschah dies noch früher. Zu Glücksstadt besetzten sich bereits 1630 einige aus Spanien nach Holland geflüchtete jüdische Familien; 1611 erhielten die in Hamburg wohnenden Portugiesen die Erlaubniß, in Altona ihren Gottesacker anzulegen und mehre berfelOcn^ zogen einige Jahre darauf selbst nach Altona, wo sie mit den übrigen Einwohnern gleiche Rechte genossen. — In Dänemark war vermutblich Copenhagen die erste Stadt, wo sie das Privilegium von 1651 benutzten, indem schon 1684 ein Hofjuwelier Israel David dort genannt wird. Nicht viel jünger scheint die Gemeinde zu Nakiko auf Laaland zu sein, die einige ohne Grund für die älteste in Dänemark halten wollen. Zunächst folgt Ripen, wo 1680 einige Familien gewohnt haben, dann Friederrcia, deren Privilegium der freien Religionsübung für Bekenner jedes Glaubens 1700 von den ersten Juden benutzt wurde. Zu derselben Zeit zogen einige Familien von Altona nach Rendsberg. Ueber die ersten Niederlassungen in den Ranzauschen Städten Friederikstqdt und Elmshorn sind keine Nachrichten (verbanden. Nach und snach bildeten sich in den genannten 8 Städten Gemeinden..von mehren Familien, und es lag bei ihren damaligen Verhältnissen gegen die Christen in der Natur der Dinge, daß die spätern Ankömmlinge sich jenen anschloffen, und eine dieser Städte zum Aufenthalt wählten, um nach den Vorschriften und Ceremonien ihrer Religion leben zu können. So finden wir erst gegen 1780 — nachdem viele Vorurtheile zerstört und liberalere Grundsätze verbreitet waren — einige Familien in Nyborg, Mariboe und Hoelflngoer, und wenige Jahre später auch in andern Städten des Reichs. Die GemeindeCopenhagens bestand 1836 aus 395 Familien, welche 1111 männliche und 1354 weibliche Seelen umfaßten. Unter diesen befinden sich: 1 Bereiter, 1 Buchbinder (nebst 2 Gesellen), 1 Hochzeitsbitter, 4 Buchhändler und 2 Lehrlinge, 14 Buchhalter, 10 Buchdrucker (nebst 7 Gehilfen und 7 Lehrlingen), 5 Baumwollenweber (nebst 6 Gesellen und 1 Lehrling), 1 Brodhändler, 5 Collecteurs und 3 Collektricen, 21 Commissionaire, 1 Conditor, 13 Comtoristen, 1 vr. med., 6 Fabrikanten, 1 Färber (und 1 L.), 2 Arbeitsleute, 1 Bürstenbinder, 1 Fischer, 2 Futteralmacher, | 5 Gerber (nebst 2 G. u. 1 8.1, 7 Glashandler, 2 Golddrathzieher, 2 Graveurs, 46 Großhändler, 12 Goldschmiede (nebst 12 G. u. 4 L.), 1 Gärtner, 1 Gürtlergeftlle, 2 Glasergesellen, 29 Handlungsdiener, 1 Frisör, 1 Handschuhmacherlehrling, 1 Inspektor, 5 Jnstitutenverwalter, 3 Instrumentenmacher, 2 Kattundrucker (u. IG.), 1 Kuchenbäckerin,! 1 Kammmachergeselle, 1 Kleinschmiedtlehrl., 2 Tuchscheerer, 2 Luchmacher, 1 Kupferschmiedegeselle, 2 Künstler, 1 Kunst-Drechslergesell (u. 1 L.), 5 Aerzte, 3 Maler (nebst 3 L.). 2 Mehlhändler, 1 Möbclhändler, 6 Mäkler, 1 Materialist, 1 Musikus, 2 Maurer, 1 Nagelschmidt (nebst 1 G. u. 1 L.), 2 Papierhändler, 59 Particuliers und Rentiers, 3 Regenschirmmacher, 2 Procuratoren, 1 Federnhändler,. 1 Regiments-Chirurg, 4 Schächter, 51 Seiden- und Tuchhändler (nebst 32 Diener u. 29 L.), 19 Schuhmacher mit 18 Gesellen, 20 Schneider (14 G. u. 9 L.), 7 Fleischer (u. 2 L.), 5 Speisewirthe, 23 Strumpfhändler, 7 Seifensieder, 3 Strumpfweber (u. 2 G.), 4 Sattlergesellen (u. 2 L.), 1 Lapetenweber, 1 Laschspieler, 10 Lheehandler, 14 Labacksspinner (u. 3 G.), 5 Drathhändler, 18 Trödler, 64 Dienstboten, 4 Gewürzhändler, 1 Uhrmacher (2 G. u. 1 L.), 1 Wattenfabrikant, 5 Wechselmäkler, 1 Weinhändler, 3 Weber (1 G. u. 3 2,), 1 Schenkwirth, 4 Wechsler, 1 Fubrmannsknecht, 1 Kapellmusikus, 2 Katecheten, 3 Kantoren, 2 Theologen, 1 Kirchendiener, 1 Prediger, 2 Sprachlehrer, 15 Lehrer, 32 Studenten, 1 Unterbibliothekar. Von Unterstützung leben 127, und ohne nähere Angaben ernähren sich 81 mit Handarbeit und 66 vom Handel. Von den außerhalb Copenhagen befindlichen Juden (zusammen 1607 Seelen in 334 Familien) wohnen 19 in Kjöge, 6 in Rothschild, 6 in Fridricköhcrd, 74 in Helsingör, 34 in Hilleröd, 37 in Kallundborg, 5 in Nyköping, 45 in Nestwed, 4 in Stege, 16 in Nordingborg, 10 in Ringstedt, 3 in Skjelskör, 90 in Hagelse, 82 in Odense, 69 in Asiens, 7 in Bogense, 15 in Kjerteminde, 50 in Mittelfort, 77 in Faborg, 20 in Nyborg, 21 in Nudköping, 35 in Svendbyrg, 12 in Wariboe, 21 in Nyköping, 15 in Nysted, 11 in Rodbye/9 in Saxköping, 5 in Stubbeköping/ 45 in Nakskoo, 43 in Aalborg, 7 in Söebge, 53 in Aarhuus, 8 in Hafte, 68 in Horsens, 5 in Ebeltost, 5 in Grdenaae, 8 in Hobröe, 194 in Randers, 32 in Vieborg, 19 in Ripen, 7 in Holftebrae, 19 in Ringköping, 17 in Colding, 125 in Friedericia, 17 in Veile, die übrigen einzeln auf dem.Lande. Darunter befinden sich 2 Apotheker, 2 Barbiere, 3 Buchdrucker (u. 1 L.), 3 Brandweinbrenner, 1 Bäckerlehrling, 1 Klempner, 1 Buchbinder (u. 1 L.), 1 Böttcher (u. 1 L.j, 2 Catechetcn, 1 Drechsler (1 G. u. 1 L.), 1 Färber (u. 1 G.), 1 Gärtner, 5 Gerber (u. 5 L.), 2 Glaser (u. 1 L), 1 Gasiwirth, 1 Goldschmidt, 32 Handlungsdiener und 18 Lehrlinge, 3 Hutmachcr, 2 Kirchendiener, 2 Kürschner, 1 Lakwer, 6 Aerzte, 1 Literat, 1 Maler (u. 4 L.), 3 Musici, 1 Müller, 3 Optiker, 3 Oekonomen, 12 Rentiers, 1 Procurator, 2 Pachter, 5 Sattler (3 G. u. 3 L.), 1 Seilerlehrl., 7 Schächter, 7 Schullehrer, 3 Schuhmacher!(2 G. u. 2 L.), 2 Schneider (2 G. u. 2 L.), 27 Fleischer (3 G. u. 1 L.), 1 Steingutfabrikant, 4 Seifensieder, 1 Scbmiedelehrl., 1 Lhierarzt, 3 Tuchmacher, 5 5 Uhrmacher, 3 Verwalter, 1 Wattenfabrikant, 2 Weber (2 G. u. 1 L.). Von Handarbeit leben 16, vom Handel 251, von Unterstützung 36, als Dienstboten 22. Der gegenwärtige Rechtszustand der Juden in Dänemark berubct hauptsächlich auf der König!. Verordnung vom 29. März 1814, deren §. 1 folgendermaßen lautet: „Die Bekenner der mosaischen Religion, die in unserm Reiche Dänemark geboren sind, oder die Erlaubniß erhalten haben, sich darin nieder zu lassen, sollen das gleicheRecht wie unsere übrigen Unterthanen genießen, sich auf jede gesetzliche Weise zu ernähren, wogegen sie auch in so weit durch diese unsere Verordnung keine Ausnahmen gestattet werden, in jeder Weise sich nach den bürgerlichen Landesgesetzen richten sollen, so daß sie in keiner bürgerlichen Angelegenheit sich ^uf die mosaischen Gesetze oder die sogenannten rabbinischen Vorschriften beziehen können rc." Schon seit 1726 bestand die Verpflichtung der in Dänemark ansässigen Juden, das Bürgerrecht zu gewinnen und in der erwähnten Verordnung von 1814 ist vorgeschrieben, daß kein Jude