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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-05-05 · Heft 54 (5.5.1838) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 54 (5.5.1838)
Date
1838-05-05
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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220 Bürger werden, oder einen Nahrungszweig betreiben darf, ohne vorher eine Religionsprüfung bestanden zu haben. Seit 1809 werden sie zu der Militairpfticht gezogen, von welcher sie bis dahin ausdrücklich ausgeschlossen waren. Dagegen wurden sie schon seit 1801 $u der Bürgermiliz zugelassen. 1788 wurde ihnen das bisher untersagte Recht eingeräumt, nach abgehaltener Lehrzeit in die Zünfte ausgenommen zu werden. In den Herzogtümern Schleswig und Holstein find 1824 die, der Aufnahme von jüdischen Knaben als Lehrlinge, entgegen stehenden altern Gesetze aufgehoben worden. Es ist ihnen gestattet, Güter zu kaufen, ohne jedoch die daran hängenden Patronatörechre ausüben zu dürfen. Durch spezielle Verordnungen' ist es ihnen freigegeben, Lotte-Collectionen zu übernehmen, Vormundschaften zu verwalten, und jüdischen Frauenzimmern ist gestattet, als Distrikts-Hebammen eingestellt' zu werden. Von politischen Rechten besitzen sie nur das Wahlrechtzu der Wahl von Deputaten in die Ständeversammlung, sind aber nicht selbst wählbar (in Schleswig-Holstein noch nicht wahlfähig). Vom Staatsdienst sind sie dem Gesetze nach nicht ausgeschlossen, dennoch ist es keinem der so vielen wissenschaftlich gebildeten Israeliten gelungen, eine Anstellung, wenn auch nur eine untergeordnete zu erlangen. Dagegen findet man mehrein solchen össentlichen Verrichtungen, die obgleich keine eigentlichen Staatsämter, doch von der Bewilligung der Regierung abhängen, als 1 Regiments-Chirurg (Prof. vr. Jacobsen), 1 Landes ObergerichtS- Procurator, (Canzellei-Rath Mofeö Delbanco), 1 UntergerichtS- Procurator, ein Gehilfe auf der Königli. Bibliothek, 3 Consuln in AarkuS, Aalborg und Asiens, 15 Aerzte (in Schleswig-Holstein 4 Untergerichts-Advokaten, 1k Aerzte). DerDannebrog-Orden wurde feit 1810 an 7 Personen jüdischen Glaubens verliehen, worunter die noch lebenden: Staatsmakler Sam. Sim. Heekscher, Ober-Intendant des botanischen Gartens zu Calcutta, vr. N. Wallich, Geh. Commcrzien-Rath Baron Salomon v. Rothschild, Prof. Jacobsen, Bernhard v. EskeleS, dänischer Consul in Wien,, und Geheime Commerzicnrath Wilhelm Beer in Berlin. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. Zll demselben werden Annoncen aller Art liegen 4 Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petn-Schrift oder deren Ramn ausgenommen. Die Verlagshandlung. minhjTYVD, oder Leitfaden bei dem Unterrichte der israelitischen Religion für Knaben und Mädchen, in Schulen und beim Privatunterrichte, von vr. Moses Büdinger; dritte durchaus vermehrte Auflage. Cassel 1837. In I. Chr. Kriegers Verlagshandlung. Ladenpreis: 8 Gr. oder 36 Tr. Durch die Einfüllung dieser Religionsschrift in den meisten israelitischen Schulen Deutschlands, sowie durch das entstandene Bedürsniß einer neuen Auflage, ist deren Zweckdienlichkeit und Brauchbarkeit hinlänglich dargethan. Diese Ausgabe har an neu hinzugekommenen biblischen und Liederversen bedeutende Vermehrung erhalten. Obgleich nun hierdurch die Schrift um einen Bogen stärker geworden ist, hat die Verlagshandlung den Ladenpreis nicht erhöht, was den unzweideutigen Beweis gibt, daß dieselbe den Gebrauch des Leitfadens bei der Lehrbedürftigen Jugend auf uneigennützige Weise zu befördern strebt, und darf hoffen, daß ihre Absicht bei israelitischen Geistlichen und Religieslehrern fortwährend gebührende Anerkennung finden werde. Den zahlreichen Subscribenten der Deutschen Bolks- und Schul-Bibel für Israeliten. Aufs Neue aus dem masorctischen Texte übersetzt, herausgcgeben von vr. E>otil)old Salomon, zur gefälligen Nachricht, daß heute den 10. April 1838 der Druck derselben vollendet, und die Bibel C5r* nunmehro vollsrändrg erschienen ist, sie ist 76 Bogen stark geworden.' Morgen beginnt die Versendung, und dürfen die geehrten Subscribenten den Eingang ehestens erwarten. Die ganze erste Auflage ist 'auf schönem englischen Velinpapier gedruckt und bleibt der Preis für die vollständige Bibel vorläufig noch 2 Thlr., wofür sie in ^ämmtlichen Buchhandlungen Deutschlands, Oestreichs, der Schweiz, Polens, Dänemarks u. s. w. zu haben ist. Altona, den 10. April 1838. Z. G. Hammerich. Penfkorrs - Anstalt für israelitLfche Mädchen in München. Die Unterzeichnete empfiehlt ihr weibliches Lehr- und Erziehungs-Institut, in welchem auch Kinder auswärtiger Eltern in Pension genommen, und in allem unterrichtet werden, was zur Bildung eines Mädchens nöthig ist, und eine sorgfältige Erziehung erhalten. Der gedruckte Plan, in welchem die Bedingnific und Verhältnisse der Anstalt auseinander gesetzt sind, wird auf Verlangen unentgeltlich versendet. München, ^im April 1838. Amalie Kohn, nee Blume. Preisermäßigung eines Schulbuches. Vor einigen Jahren erschien in meinem Verlage Erzählungen der heiligen Schrift für Israeliten. Zum Schul- und Privatgebrauch bearbeitet von A. Cohn und A. Dinkelspiel. Mit einem empfehlenden Vorworte von Herrn v. G. Salomon. 26 Bog. 8. Preis 14 gGr. Dieses Merkchen ist vielfach aufs günstigste beuttheilt worden und wird in manchen Schulen mit Segen gebraucht. Der an sich billige Preis war aber für die weniger bemittelten Schüler zu hock), als daß die Einführung überall hätte, erfolgen können. Daher habe ich auf vielfaches Verlangen mich nunmehr entschlossen, vom 1. Januar 1838 an einen äußerst niedrigen Parthiepreis eintreten zu.lassen. Wenn nämlich mindestens-10 Erpl. zusammen genommen werden, so soll das Expl. statt 14 gGr. nur 9 gGr. kosten! Alle deutsche Buchhandlungen sind im Stande, diesen Parthiepreis einzuhalren. Einzelne Exemplare kosten aber denÄöherigen Preis. — Einer allgemeinen Einführung glaubt nun entgegen sehen zu dürfen: __ Der Verleger: Ltrrrgelvrefche. Redacteur: vr. L. PHUippfon. — Verlag von Baumgartners Buchhandlung. — Druck von I. B. Hirschfeld.

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