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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-08-23 · Heft 34 (23.8.1907) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 34 (23.8.1907)
Date
1907-08-23
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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günz besonders zwischen den: Amtsvorganger des Direktors Friedland und der Stadt bestanden haben, hervor. & # Kassel, 18. August. Die Kasseler Strafkammer verurteilte den Reichstagsabgeordneten für Waldeck, Dr. Potthoff, wegen Beleidigung der Fürstlich Waldeckschen Domänenkammer durch die Presse zu 200 Mark Geldstrafe. Dr. Potthof hat die Domänenkammer „Judenkammer" genannt. Doch stellen die „Mitteilungen zur Abwehr des Antisemitismus" fest, daß diese Artikel nicht die leiseste Spur von Antisemitismus enthalten. In dem Artikel „Der verfassungswidrige Landtag" war gegeißelt, daß alle Verhandlungen des Waldeckschen Landtages in den Kommissionen, aso vertraulich, erledigt wurden. Auch machte der Verfasser für die zutage tretende allgemeine Unzufriedenheit zum Teil die fürstliche Domänenkammer verantwortlich, durch deren Vorgehen sich weite Bevölkerungskreise bedrückt fühlten. Dabei hatte Dr. Potthoff einen Vorgang angezogen, der sich in früheren Jahren in einer Landtagskommission ereignet haben sollte, die Domänenkammer sollte „Judenkammer" heißen. Der Verfasser erklärte vor Gericht ausdrücklich, daß er sich die antisemitische Tendenz dieses Ausdruckes nicht zu eigen machen wolle, aber er beweise, daß eine allgemeine Bedrückung empfunden werde. Er schloß, daß er sich des Eindrucks nicht erwehren könnte, daß ein Abgeordneter, der in voller Oeffentlichkeit und mit Entschiedenheit der Domänenverwaltung ihre Sünden vorhielte, der populärste Mann in ganz Waldeck würde. — Darob fühlte sich die Domänenkammer beleidigt und stellte Strafantrag mit dem oben angegebenen Ersolg. i. Kaiserslautern, im August. Die Frage der Anstellung israelitischer Volksschullehrer an unserer konfessionell gemischten Gemeind eschule, über deren Entwicklungsphasen wir mehrfach berichtet haben, hat jetzt eine prinzipielle Entscheidung durch das bayrische Kultusministerium erfahren, die recht deutlich erkennen läßt, wie es mit der bayrischen Toleranz bestellt ist, und die auch für die übrigen bayrischen Stadtverwaltungen von prinzipieller Wichtigkeit ist. An der hiesigen konfessionell gemischten Volksschule wurde rin als Fachlehrer für den israelitischen Religionsunterricht und als Aushilsslehrer zur Vertretung behinderter Klassenlehrer angestellterisraelitischer Volksschullehrer dauernd pensioniert und gleichzeitig genehmigt, daß er bis auf weiteres den israelitischen Religionsunterricht an der Volksschule erteile. Der Stadtrat stellte mit Zustimmung der staatlichen Lokalschulinspektion den Antrag, auf Grund eines Zwischen der Stadtverwaltung und der israelitischen Kultusgemeinde getroffenen Abkommens die Wiederbesetzung der erledigten Stelle mit einen: israelitischen Lehrer zu genehmigen, der neben der Erteilung des Religionsunterrichts an der Volksschule auch die Vertretungsstunden in den Volksschulen in allen Lehrfächern, mit Ausnahme natürlich des christlichen Religionsunterrichts, zu übernehmen habe. Die Kreisregierung in Speyer versagte diesen: Antrag die Genehmigung mit der Begründung, daß die Verwendung israelitischer Lehrkräfte an konfessionell gemischten Volksschulen nach der Verordnung von 1883 nicht zulässig sei. Die bisherige Verwendung israelitischer Religionslehrer als Aushilfslehrer an konfessionell gemischten Volksschulen sei nur ausnahmsweise zngelassen worden. Gegen diese Regierungsentschließung erhob der Synagogenausschuß Beschwerde beim Kultusministerium mit der Bitte, die Anstellung eines israelitischen Lehrers als Aushilfslehrer an der konfessionell gemischten Volksschule, wenn auch wie bisher nur ausnahmsweise, zu genehmigen, unter Hinweis darauf, daß das Ministeriun: kompetent sei, von den für die Entschließung der Kreisregierung maßgebenden Bestimmungen ad hoc zu dispensieren. Der Antrag war von der Stadtverwaltung unterstützt. Dieser Antrag wurde von: Ministeriun: jetzt zurückgewiesen. mit der Begründung, daß nach den Verordnungen von 1873 und 1883 an konfessionell gemischten Volksschulen nur christliche Lehrkräfte angestellt werden dürfen. Die ministerielle Entscheidung bemerkte zum Schluffe, der Synagogenausschuß beruse sich mit Unrecht auf die Gleichberechtigung der Konselsionen, denn es gebe keine Vorschrift, durch die jede Rücksicht auf Konfessionen bei Anstellung an bestimmten öffentlichen Anstalten ausgeschlossen wäre. — Die verfassungsmäßig garantierte „Gleichberechtigung der Konfessionen" kann also in Bayern durch einfache ministerielle Verordnungen snach Belieben „sistiert" werden. Man verlangt zwar von den jüdischen Lehrern die gleiche Vorbildung und seminaristische Ausbildung wie von den christlichen Lehrern, gewährt jenen aber nicht die gleichen Rechte wie diesen. c. Darmstadt, 16. August. Unsere Stadt hat einen großen Verlust erlitten. Der bekannte hessische Politiker, der frühere Führer der Nationalliberalen Hessens, Kommerzienrat Otto Wolsfkehl, ist im Alter von 60 Jahren gestorben. Wolffkehl war seit 1875 Mitglied der zweiten hessischen Kammer. Im Jahre 1897, bei Beginn der neuen Legislaturperiode, legte er sein Amt nieder, weil die nationalliberale Partei ihn, den Israeliten, als Konzession an die damals herrschende antisemitische Hochflut, nicht zum ersten Präsidenten der Kammer wählte. Seither hat er sich ganz von der Politik abgewandt. Auch in: öffentlichen Leben unserer Stadt hat der Heimgegangene jahrzehntelang in hervorragender Weise gewirkt. 7= Worms, 19. August. Die altberühmte Raschi-Kapelle soll nun endgültig renoviert werden. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde hatte die Renovation der Raschikapelle sich schon früher zur Aufgabe gemacht. Dies ist ihm insofern erleichtert worden, als inzwischen in unseren: Großherzogtum das Denkmalschutzgesetz erschienen ist. Nachdem dem Großherzoglichen Kreisamte von dem Vorhaben Kenntnis gegeben worden war, erschienen alsbald ein Mitglied der Denkmalpflege - Kommission von Darmstadt, um mit einem Beamten des Großherzogliche:: Kreisamts, dem Rabbiner und Mitgliedern des Vorstandes der israelitischen Gemeinde die Raschikapelle einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, und nun lag der Renovationsplan in den Händen der Kommission für Denkmalpflege. Gestewelch-Ungam. □ Wien, 20. August. Der bekannte Reichsratsabgeordnete Dr. Ofner hatte sich an den Justizminister wegen der grundsätzlichen Uebergehung jüdischer RechtsPraktikanten bei der Ernennung von Auskultanten in Wien gewendet. Er erhielt folgende Antwort: „Nach den erteilten Informationen werde die Beibringung des Taufscheins keineswegs zur Bedingung der Ernennung gemacht. Wenn das eine oder andere Mal ein Rechtspraktikant israelitischer Konfession mit seinen: Gesuche um Verleihung einer Auskultantenstelle abgewiesen wurde, so sei nicht seine Konfession, sondern es seien andere Gründe maßgebend gewesen. Derzeit lägen zwei Gesuche jüdischer Rechtspraktikanten um Ernennung zu Auskultanten dem Oberlandesgerichte Wien vor. ' Diese Rechtspraktikanten werden ernannt werden, sobald sie an die Reihe kommen, was mit Rücksicht auf den Numerus clausus allerdings etwas länger (das heißt bis sie getauft sind! Die Red.) dauern dürfte . . Diese Antwort scheint nur eine Ausrede zu sein. Es ist und bleibt eine Tatsache, daß jüdische Rechtspraktikanten übergangen werden. In Böhmen und Prag allerdings nicht, denn hier werden unter der Aera Wessely Juden prinzipiell überhaupt nicht in den Jnstizdienst ausgenommen, können also auch nicht übergangen werden. — Eine Gruppe jüdischer Aus" Wanderer aus Rumänien, die infolge der letzten Unruhen und der darauffolgenden Regierungsmaßregeln das Land verlassen mußten, hat sich auf den: Wege nach Amerika in Wien aufgehalten und ist auch hier von der Polizei nicht gänzlich unbehelligt geblieben. Die Wiener Behörde hat ihre sofortige Weiterreise angeordnet. Die Emigranten waren hier durch Vermittlung der Israelitischen Allianz in einem Massenquartier im X. Bezirk untergebracht worden, das sich in unmittelbarer Nähe der Endstation der Elektrischen beim Alten Landgut befindet. Dort kampierten sie tagsüber in dem geräumigen Hose des Gebäudes und empfingen die ihnen zugedachten Unterstützungen. Der Trupp zählte ungefähr 150 Personen, Männer, Frauen und Kinder. Viele Familienväter sind gelernte Handwerker, Schneider, Schuhmacher und Klempner, sehr viele sind Erdarbeiter und an die schwerste körperliche Arbeit gewohnt, die ihnen jedoch als „Fremde" entzogen wurde. Nur wenige von ihnen waren Kaufleute. — Interessant ist eine Debatte, die unser verehrter Oberrabbiner Dr. Güdemann mit der sozialdemokratischen „Arbeiterzeitung" über die alten Pharisäer führt. Es zeigt) sich dabei immer wieder, daß die österreichische Sozialdemokratie das Liebäugeln mit antisemitischen Anschauungen nicht unterlassen kann. — In Bu da p est ist am 11. d. M. der Staatsanwalt Dr. Ludwig Grub er, der sich als juristischer Schriftsteller über Ungarn hinaus einen klangvollen Namen erworben hat, nach kurzen: Leiden verschieden.

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