Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 34 (23.8.1907)
- Date
- 1907-08-23
- Page
- Seite 398 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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398 Konsequenz einer gänzlich falschen Auffassung und einer weitgehenden kulturellen Entfremdung. Deutschland ist mit Recht stolz darauf, den Begriff der Weltliteratur zuerst geschaffen zu haben, und irr keinem Lande der Welt sind die Literaturen aller Völker so sehr bekannt, wie bei uns. Jeder wirklich Gebildete hält es für seine Psticht, die Dichter und Denker, die zur Weltliteratur gehören,' wenigstens oberflächlich zu kennen. Nur die Literatur eines Volkes ist ganz vergessen worden, die der Juden. Den Juden verleiht man nur gnädig den mystischen Rang eines Staates, wenn es gilt, ihnen in törichter Weise das Deutschtum abzusprechen. Ihre Geistesschätze zu studieren aber hält man für überflüssig, und die meisten, die sich zu den Gebildeten zählen, wissen nicht einmal, daß die Juden Dichter und Philosophen, Mathematiker und berühmte Aerzte schon in frühester Zeit hatten. Man könnte wetten, daß von hundert gebildeten Deutschen noch nicht drei sind, die Jehuda Halevi, Gabirol und Maimonides auch nur dem Namen nach kennen. Wozu auch? Das bringt weder Geld noch Ruhm ein, und man kann durch solche Studien noch in den Verdacht kommen, Philosemit zu sein. Und ist es mit der jüdischen Kultur der Gegenwart viel anders? Die literarische Mode wechselt in den letzten Jahren noch rascher als die Mode der Kleider und Hüte, und wir schwärmen abwechselnd bald für die slawische, bald für die romanische, ja sogar für die japanische Literatur, nur nicht — für die jüdische. Wie viele wissen überhaupt, daß es eine moderne hebräische Literatur gibt, daß auch eine lebensfrische und seelenvolle Jargonliteratur existiert? Und doch würde die Bekanntschaft mit dieser jüngsten, ungemein originellen Literatur eine große Bereicherung für. das deutsche Geistesleben bedeuten. Und auch hier ist die grenzenlose Unwissenheit typisch. Vor einigen Tagen lasen wir in den „Münchener Neuesten Nachrichten" eine kurze Erzählung, von Zangwill übersetzt. In einer Fußnote spricht die Redaktion von dem „russischen Dichter Zangwill". Nun schreibt Zangwill seit den, Beginn seiner literarischen Tätigkeit ausschließlich englisch, und seine meisten Werke sind seit zehn Jahren ins Deutsche übersetzt, es ist also nicht gar so schwer, ihn in seiner Eigenart kennen zu lernen. Aber er schildert jüdische Milieus, daher hat man die Pflicht, ihn nicht zu kennen. Also auf allen Gebieten eine totale Kulturentfremdung. Wie soll man da zu einer Verständigung, zu einem harmonischen, einander ergänzenden Kulturleben gelangen? Wie soll man da eine gerechte Beurteilung der Judenheit erwarten, wo doch jede Grundlage fehlt? Es ist der Fluch der Einsamkeit unter den Nationen, an denr die Judenheit leidet und—alles Unglück ist im Grunde Einsamkeit. DieJndenheit lechzt nach der Liebe der Völker, aber sie wird ihr versagt. Sie arbeitet an allen Kulturwerken mit, fördert freudigen Herzens alles Gute und Schöne, aber es wird verkannt, rmd die Freude an der Arbeit wird immer verkümmert. Da gibt es nur ein Mittel: Aufklärung. Wir müssen trotz aller Erfahrungen nicht verzagen und immer wieder das Werk der jüdischen Kultur ausbauen, bis die Wissenschaft des Judentums ein Gemeingut aller Gebildeten ist, dann wird auch das Volk die Judenheit achten und lieben lernen. Leicht ist diese Aufgabe nicht, und rasche Erfolge sind auf diesem Gebiete nicht zu erzielen, aber eS ist trotzdem eine segensreiche Arbeit im Dienste der Zukunft des Judentums und der Kulturmenschheit. °WöM> Sie Woche. Berlin, 20. August, ie Debatte über die Einführung des direkten, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts in Preußen, die jetzt das allgemeine Interesse in Anspruch nimmt, setzt unsere braven Antisemiten einigermaßen in Verlegenheit. In ihren Parteiprogrammen bekennen sich die Antisemiten aller Schattierungen zu dieser Forderung auch für die Wahlen zu den Landesvertretungen. Neuerdings scheint die deutschsoziale Gruppe jedoch auch in dieser Beziehung sich den wahlrechtsfeindlichen Agrariern anpaffen zu wollen; ihr Organ, die „Deutschsozialen Blätter", veröffentlichen nämlich einen Artikel, in dem es heißt: „Selbstverständlich ist auch unser einzigster Vertreter im preußischen Landtage kein Anhänger des Dreiklassenwahlrechts. Unsere Partei tritt entschieden für eine freiheitliche Aenderung im freiheitlichen und sozialen Sinne ein. Aber nicht nach dem liberalen Schema F., sondern für ein Proportionalwahlrecht in Verbindung mit einem gemäßigten Pluralsystem. Es ist nicht ungefährlich, in solchen Fragen die Imponderabilien im Staatsleben zu mißachten. Ja, wenn die Masse wirklich politisch reif wäre! Aber machen nicht drei Millionen deutsche Wähler blindlings alle Dummheiten ihrer jüdischen oder verjudeten Führer mit?" Da haben wir's. Hinter einer freiheitlichen Phrase verbirgt sich der reaktionäre Pferdefuß. Den Herren Deutschsozialen würde ja sofort von den Junkern die Kost gekündigt, wollten sie es wagen, für das gleiche Wahlrecht einzutreten. £ Die in Nr. 31 unseres Blattes ausgesprochene Hoffnung, daß es durch beiderseitiges Entgegenkommen gelingen werde, den in Bayern zwischen der Orthodoxie und den Verwaltungen der beiden Hauptgemeinden ausgebrochenen Konflikt friedlich beizulegen, hat sich leider nicht erfüllt, da einesteils die letzteren keines der ihr durch 88 24 und 25 deS Judenedikts zugebilligten Rechte preisgeben wollen, während andererseits die Führer der Orthodoxie die Frage nunmehr prinzipiell auszurollen entschlossen sind und in der politischen Presse Bayerns sowie in den jüdischen Zeitungen Süddeutschlands geschäftig darauf Hinweisen, daß die angezogenen Paragraphen des Judenedikts, — wofern die seitens des Verwaltungsausschusses diesen Paragraphen gegebene juristische Interpretation zutreffend wäre — die orthodoxen Synagogen in München und Nürnberg jedes Rechtsbodens berauben würden und daß sich somit der Gesetzgeber nicht länger der Aufgabe, in eine umfaffende Revision des bayerischen Judenedikts einzutreten, entziehen könne. Diese Revision müßte in erster Reihe die zahlreichen, mit der Praxis nicht mehr übereinstimmenden Paragraphen jenes alten Judenedikts beseitigen und entweder den beiden religiösen Richtungen innerhalb einer Kultnsgemeinde die gleichen Existenzbedingungen gewährleisten oder den jüdischen Dissidenten, welche aus Gewissensbedenken an dem synagogalen Kultus und den Ritualinstitutionen der Hauptgemeinde Anstoß nehmen, das Recht zum Austritt nach dem Vorbild des preußischen Austrittsgesetzes vom 28. Juli 1876 sichern. Diesem Drängen der Orthodoxen nach einer Klärung der Rechtslage wird vielleicht seitens der gegenwärtigen bayrischen Regierung entsprochen werden, weil Bestimmungen, wie sie zum Beispiel das Münchener Statut für die Separatgottesdienste enthält und das unter anderem der Majorität jederzeit anheimstellt, die Synagoge der Minorität zu schließen, kaum aufrecht zu erhalten sind. Es kommt weiter in Betracht, daß das nicht ultramontane bayrische Kultusministerium sich in all